2. Rettungsweg Keller - Bayern

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  1. DerBauherr

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    Hallo,
    ich besitze in Bayern ein Haus in dem in's EG eine Kinderarztpraxis (nach einer Nutzung als Friseur) einziehen will.
    Der Laden hat im Keller noch 2 Abstellräume. Einer soll jetzt als EEG-Raum (das Kind liegt dort 30 Minuten lang in Ruhe, die Eltern warten im Flur vor der Türe).
    Dieser Raum hat aktuell ein kleines Kellerfenster welches in einen Lichtschacht mündet.
    Bei einer Umnutzung des Kellerraums zum Aufenthaltsraum braucht ich einen 2. Flucht-/Rettungsweg - diesen gibt es aktuell nicht. Eine notwendige Außentreppe ist nicht baubar (um das Haus herum für der Zugang zur Arztpraxis im 1. OG).
    Jetzt wäre die Idee das Kellerfenster bodentief umzubauen und dann z.B. solch einen Schacht einzubauen:
    Notausstieg Betonlichtschacht: Sicherer Fluchtweg | ACO
    Wer kann mir sagen ob sowas in Bayern genehmigt werden kann / könnte / ... Eine Aufschaltung einer BMA wäre eine andere Option die aber aufgrund der laufenden Kosten vermutlich entfällt. Unsere Feuerwache (mit 10 Toren ...) grenzt direkt an das Grundstück an, wird aber vermutlich beim Brandschutz keine Rolle spielen.
    Wenn die Kellerräume nicht als Aufenthaltsräume nutzbar sind (zumindest einer) fällt das Praxiskonzept aufgrund zu wenig Fläche vermutlich in's Wasser was sehr schade ist, die beiden Ärzte würden sich sehr freuen dort langfristig zu mieten.
    Bin für jeden Tip dankbar, viele Grüße Martin.
     
  2. simon84

    simon84
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    Prinzipiell kann so ein Konzept klappen bzw. kann auch in Bayern genehmigt werden. Das kann dein Architekt für dich mit der baubehörde abklären. Fällt im weitesten auch unter rettungs / Brandschutz Konzept also auch brandschutzplaner können das ggf. Rechtssicher für dich klären; aber bei der umnutzung von Keller Räumen gibt es noch mehr zu beachten, deshalb ist ein Planer / Architekt der richtige erste Ansprechpartner
     
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  3. DerBauherr

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    Ein Architekt ist sowieso mit beteiligt da im EG die Raumaufteilung auch geändert wird und das Landratsamt eine Baugenehmigung will, somit geht's garnicht ohne Architekt.
    Ich habe nur kein Gefühl was beim Brandschutz Ermessens-Sache ist - mit so einem Fluchtschacht, immer jemandem vor der Tür und der Feuerwache direkt nebenan würde ich sagen das ist mehr als sicher, was aber die Behördenmeinung - auch der Spielraum dieser - ist bin ich halt unsicher, daher wollte ich hier vorher schon mal fragen.
     
  4. simon84

    simon84
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    Ich wüsste nicht wo hier Ermessen nötig ist ? Kannst du das genauer erklären ?

    der zweite rettungsweg muss eben die Anforderungen erfüllen.

    Ist das Fenster bereits groß genug oder soll es vergrößert werden ?
     
  5. DerBauherr

    DerBauherr

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    Das Fenster muss dazu vergrößert und tiefer gesetzt werden (dazu braucht‘s dann einen Statiker) - die Frage ist eher ob die Leiter mit der Klappe oben so reicht bzw. reichen könnte oder ob man eine „richtige“ Treppe braucht (die räumlich nicht unterzubringen ist). Da mein Architekt mein es muss eine Treppe sein, solche Schachtlösungen aber ja nicht zum Spaß angeboten werden ist da halt noch ein großes Fragezeichen in meinem Kopf
     
  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    Die Fa. mal anfragen ob so ein Teil in Bayern schon mal genemigt wurde.
     
  7. Fred Astair

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    Für meine Entscheidungsfindung wäre sie nicht ausreichend, dass sich fremde Personen mit womöglich körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen selbständig in Sicherheit bringen können. Da nützt auch die Feuerwache nebenan nichts.
     
  8. Kriminelle

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    Bei mir auf der Arbeit (Gewerbe - Büro, Neubau) gibt es im Keller einen größeren Schacht vor dem Fenster. Fenster in etwa mit 140er Brüstung, davor eine Leiter angebracht, im Schacht selbst auch eine Leiter. Das gilt als 2. Rettungsweg, Notausstieg. Das Fenster muss eine gewisse Höhe haben. Allerdings ist das NDS. Ich denke aber, das gilt für alle Bundesländer, da der Notausstieg (2. Rettungsweg länderübergreifend gilt)
     
  9. Fred Astair

    Fred Astair

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    @Kriminelle
    Und was für Aufenthaltsräume habt Ihr im Keller?
     
  10. Kriminelle

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  11. #11 Jo Bauherr, 26.07.2026 um 21:02 Uhr
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    Also früher war es so, dass nur bei Wohnungen der 2. Rettungsweg über Hilfsmittel der Feuerwehr oder auch über Notleitern/-ausstiege zulässig gewesen ist.
    Für gewerbliche Nutzungen waren immer generell zwei bauliche Rettungswege Pflicht -> also 2 'richtige' Treppen. Außer wenn z.B. erdgeschossig oder evtl. das sog. Lehrerzimmerprivileg (also nur ein kleiner, fester, eingewiesener und gesundheitlich ausreichend mobiler Personenkreis -> das wäre hier ja kaum der Fall.)

    Da liegt also der Architekt aus meiner Sicht nicht so falsch.
     
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