2. Rettungsweg Keller - Bayern

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  1. DerBauherr

    DerBauherr

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    Hallo,
    ich besitze in Bayern ein Haus in dem in's EG eine Kinderarztpraxis (nach einer Nutzung als Friseur) einziehen will.
    Der Laden hat im Keller noch 2 Abstellräume. Einer soll jetzt als EEG-Raum (das Kind liegt dort 30 Minuten lang in Ruhe, die Eltern warten im Flur vor der Türe).
    Dieser Raum hat aktuell ein kleines Kellerfenster welches in einen Lichtschacht mündet.
    Bei einer Umnutzung des Kellerraums zum Aufenthaltsraum braucht ich einen 2. Flucht-/Rettungsweg - diesen gibt es aktuell nicht. Eine notwendige Außentreppe ist nicht baubar (um das Haus herum für der Zugang zur Arztpraxis im 1. OG).
    Jetzt wäre die Idee das Kellerfenster bodentief umzubauen und dann z.B. solch einen Schacht einzubauen:
    Notausstieg Betonlichtschacht: Sicherer Fluchtweg | ACO
    Wer kann mir sagen ob sowas in Bayern genehmigt werden kann / könnte / ... Eine Aufschaltung einer BMA wäre eine andere Option die aber aufgrund der laufenden Kosten vermutlich entfällt. Unsere Feuerwache (mit 10 Toren ...) grenzt direkt an das Grundstück an, wird aber vermutlich beim Brandschutz keine Rolle spielen.
    Wenn die Kellerräume nicht als Aufenthaltsräume nutzbar sind (zumindest einer) fällt das Praxiskonzept aufgrund zu wenig Fläche vermutlich in's Wasser was sehr schade ist, die beiden Ärzte würden sich sehr freuen dort langfristig zu mieten.
    Bin für jeden Tip dankbar, viele Grüße Martin.
     
  2. simon84

    simon84
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    Prinzipiell kann so ein Konzept klappen bzw. kann auch in Bayern genehmigt werden. Das kann dein Architekt für dich mit der baubehörde abklären. Fällt im weitesten auch unter rettungs / Brandschutz Konzept also auch brandschutzplaner können das ggf. Rechtssicher für dich klären; aber bei der umnutzung von Keller Räumen gibt es noch mehr zu beachten, deshalb ist ein Planer / Architekt der richtige erste Ansprechpartner
     
    Fred Astair gefällt das.
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