Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E

Diskutiere Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche...

  1. Bobshaus

    Bobshaus

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    Hallo zusammen,
    ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche Mangelbeseitigung ablehnt und mir die Schuld bzw. dem Altbestand zuschreibt.
    1. Rahmendaten & Chronologie:
    Fertigstellung: April
    Erste Schadensbilder: Mitte Juni (nach den ersten heißen Tagen)
    Konstruktion: Betondecke / Abmauerung über Kellereingang / Lichtschächten.
    Neuer Belag: Fliesen im Außenbereich verlegt.
    2. Die Mängel auf der Baustelle:
    Fehlendes Gefälle (0 %): Eine Überprüfung mit der Wasserwaage ergab, dass die Fliesen komplett eben („im Blei“) verlegt wurden. Es gibt kein Gefälle vom Haus weg.
    Schadensbild Kante: An der Stirnseite/Außenkante hat sich ein langer, horizontaler Scherriss gebildet.
    Wassereintritt & Ausblühungen: An der blauen Wand darunter zeigen sich deutliche helle und bräunliche Laufspuren (Kalk- und Salzausblühungen).
    Sichtbarer Aufbau: An den Bruchkanten ist lediglich eine graue Mörtelschicht erkennbar. Eine Verbundabdichtung (Dichtschlämme/Bahn) oder Entkopplungsmatte ist optisch nicht auszumachen. Ein Kantenprofil/Tropfblech fehlt ebenfalls.
    3. Bisherige Argumente / Erklärungen des Handwerkers:
    Der Betrieb weist die Verantwortung von sich und wechselt fortlaufend die Begründungen:
    „Fehlende Dachrinne ist schuld.“
    „Das Gewicht der gestapelten alten Platten hat den Schaden verursacht.“ (Hinweis: Die alten Platten wurden vom Betrieb abgetragen und lagern unten im Garten auf dem Rasen).
    „Die Unterbau-Wand ist morsch/baufällig und bricht von alleine weg.“ (Eine schriftliche Bedenkenanmeldung vor Beginn der Verlegearbeiten gab es jedoch nicht).
    4. Meine Fragen an die Experte-Community:
    Schadensursache: Deutet der horizontale Riss bei Schadenseintritt im Juni eher auf Scherkräfte durch fehlende Entkopplung/Wärmedehnung hin, oder seht ihr andere Ursachen?
    Normen: Liege ich richtig mit der Annahme, dass 0 % Gefälle und das Fehlen einer Verbundabdichtung nach DIN 18531 klare Ausführungsfehler darstellen?
    Prüfpflicht: Hat der Handwerker rechtlich/fachlich eine Chance mit dem Argument der „morschen Wand“, wenn er den Untergrund vorher freigegeben und ohne Bedenkenanmeldung überarbeitet hat?
    Empfehlung: Würdet ihr mir raten, direkt die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten oder sofort ein selbstständiges Beweisverfahren über einen Gutachter anzustreben?

    Grüße Tobias
     

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  2. Dachs Doedel

    Dachs Doedel

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    Nein. Siehe BGB § 631, § 634 und § 280. Hier wird kein VOB Vertrag vorliegen, deshalb hätte eine mündliche Bedenkenanmeldung theoretisch ausgereicht, wobei der AN da in der Beweispflicht wäre.
    Zu den Ausführungsmängeln können die Fliesenlegerexperten hier sicher mehr sagen.
     
Thema:

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