Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E

Diskutiere Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche...

  1. Bobshaus

    Bobshaus

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    Hallo zusammen,
    ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche Mangelbeseitigung ablehnt und mir die Schuld bzw. dem Altbestand zuschreibt.
    1. Rahmendaten & Chronologie:
    Fertigstellung: April
    Erste Schadensbilder: Mitte Juni (nach den ersten heißen Tagen)
    Konstruktion: Betondecke / Abmauerung über Kellereingang / Lichtschächten.
    Neuer Belag: Fliesen im Außenbereich verlegt.
    2. Die Mängel auf der Baustelle:
    Fehlendes Gefälle (0 %): Eine Überprüfung mit der Wasserwaage ergab, dass die Fliesen komplett eben („im Blei“) verlegt wurden. Es gibt kein Gefälle vom Haus weg.
    Schadensbild Kante: An der Stirnseite/Außenkante hat sich ein langer, horizontaler Scherriss gebildet.
    Wassereintritt & Ausblühungen: An der blauen Wand darunter zeigen sich deutliche helle und bräunliche Laufspuren (Kalk- und Salzausblühungen).
    Sichtbarer Aufbau: An den Bruchkanten ist lediglich eine graue Mörtelschicht erkennbar. Eine Verbundabdichtung (Dichtschlämme/Bahn) oder Entkopplungsmatte ist optisch nicht auszumachen. Ein Kantenprofil/Tropfblech fehlt ebenfalls.
    3. Bisherige Argumente / Erklärungen des Handwerkers:
    Der Betrieb weist die Verantwortung von sich und wechselt fortlaufend die Begründungen:
    „Fehlende Dachrinne ist schuld.“
    „Das Gewicht der gestapelten alten Platten hat den Schaden verursacht.“ (Hinweis: Die alten Platten wurden vom Betrieb abgetragen und lagern unten im Garten auf dem Rasen).
    „Die Unterbau-Wand ist morsch/baufällig und bricht von alleine weg.“ (Eine schriftliche Bedenkenanmeldung vor Beginn der Verlegearbeiten gab es jedoch nicht).
    4. Meine Fragen an die Experte-Community:
    Schadensursache: Deutet der horizontale Riss bei Schadenseintritt im Juni eher auf Scherkräfte durch fehlende Entkopplung/Wärmedehnung hin, oder seht ihr andere Ursachen?
    Normen: Liege ich richtig mit der Annahme, dass 0 % Gefälle und das Fehlen einer Verbundabdichtung nach DIN 18531 klare Ausführungsfehler darstellen?
    Prüfpflicht: Hat der Handwerker rechtlich/fachlich eine Chance mit dem Argument der „morschen Wand“, wenn er den Untergrund vorher freigegeben und ohne Bedenkenanmeldung überarbeitet hat?
    Empfehlung: Würdet ihr mir raten, direkt die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten oder sofort ein selbstständiges Beweisverfahren über einen Gutachter anzustreben?

    Grüße Tobias
     

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