Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E

Diskutiere Mängel nach Terrassensanierung: 0 % Gefälle, Risse & Feuchte – Handwerker lehnt Mangel ab (Brauche E im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche...

  1. Bobshaus

    Bobshaus

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    Hallo zusammen,
    ich benötige eure fachliche Einschätzung zu einer frisch sanierten Terrasse, da der ausführende Handwerker jegliche Mangelbeseitigung ablehnt und mir die Schuld bzw. dem Altbestand zuschreibt.
    1. Rahmendaten & Chronologie:
    Fertigstellung: April
    Erste Schadensbilder: Mitte Juni (nach den ersten heißen Tagen)
    Konstruktion: Betondecke / Abmauerung über Kellereingang / Lichtschächten.
    Neuer Belag: Fliesen im Außenbereich verlegt.
    2. Die Mängel auf der Baustelle:
    Fehlendes Gefälle (0 %): Eine Überprüfung mit der Wasserwaage ergab, dass die Fliesen komplett eben („im Blei“) verlegt wurden. Es gibt kein Gefälle vom Haus weg.
    Schadensbild Kante: An der Stirnseite/Außenkante hat sich ein langer, horizontaler Scherriss gebildet.
    Wassereintritt & Ausblühungen: An der blauen Wand darunter zeigen sich deutliche helle und bräunliche Laufspuren (Kalk- und Salzausblühungen).
    Sichtbarer Aufbau: An den Bruchkanten ist lediglich eine graue Mörtelschicht erkennbar. Eine Verbundabdichtung (Dichtschlämme/Bahn) oder Entkopplungsmatte ist optisch nicht auszumachen. Ein Kantenprofil/Tropfblech fehlt ebenfalls.
    3. Bisherige Argumente / Erklärungen des Handwerkers:
    Der Betrieb weist die Verantwortung von sich und wechselt fortlaufend die Begründungen:
    „Fehlende Dachrinne ist schuld.“
    „Das Gewicht der gestapelten alten Platten hat den Schaden verursacht.“ (Hinweis: Die alten Platten wurden vom Betrieb abgetragen und lagern unten im Garten auf dem Rasen).
    „Die Unterbau-Wand ist morsch/baufällig und bricht von alleine weg.“ (Eine schriftliche Bedenkenanmeldung vor Beginn der Verlegearbeiten gab es jedoch nicht).
    4. Meine Fragen an die Experte-Community:
    Schadensursache: Deutet der horizontale Riss bei Schadenseintritt im Juni eher auf Scherkräfte durch fehlende Entkopplung/Wärmedehnung hin, oder seht ihr andere Ursachen?
    Normen: Liege ich richtig mit der Annahme, dass 0 % Gefälle und das Fehlen einer Verbundabdichtung nach DIN 18531 klare Ausführungsfehler darstellen?
    Prüfpflicht: Hat der Handwerker rechtlich/fachlich eine Chance mit dem Argument der „morschen Wand“, wenn er den Untergrund vorher freigegeben und ohne Bedenkenanmeldung überarbeitet hat?
    Empfehlung: Würdet ihr mir raten, direkt die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten oder sofort ein selbstständiges Beweisverfahren über einen Gutachter anzustreben?

    Grüße Tobias
     

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  2. Dachs Doedel

    Dachs Doedel

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    Nein. Siehe BGB § 631, § 634 und § 280. Hier wird kein VOB Vertrag vorliegen, deshalb hätte eine mündliche Bedenkenanmeldung theoretisch ausgereicht, wobei der AN da in der Beweispflicht wäre.
    Zu den Ausführungsmängeln können die Fliesenlegerexperten hier sicher mehr sagen.
     
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  3. BaUT

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    Was genau war den geplant und wo steht das? Gibt's Pläne, Skizzen, etc.?
    Was war denn für ein Schichtenaufbau vorgesehen-(Platten, Kleber, Verbundabdichtung, Gefälleestrich, usw.)?
    Sowas macht man doch nicht ohne eine ordentliche Planung!!!

    Der Handwerker schuldet, was im Werkvertrag steht!
    Bitte stelle deine Planung und deinen Vertrag hier mal online.
    Was genau sollte der Flisör alles herstellen?

    Ursache ist offensichtlich thermische Längenänderung des Belages, aber ob das an falscher Ausführung oder an falscher bzw. fehlender Planung liegt, das weißt nur du!

    Die Schlichtungsstelle der HWK und auch jeder seriöse Gutachter wird erstmal genau meine Fragen fragen...
    Planung?
    Vertragsunterlagen?
    etc.
     
  4. Bobshaus

    Bobshaus

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    Das Problem ist, dass wir das Haus während der Umbauphase übernommen haben. Und so billig war es nicht.

    Wie der Aufbau aussieht, kann ich nicht sagen, und in der Rechnung steht auch nichts Genaues. Einen Plan oder Skizzen gibt es nicht. Geplant war, dass die Vorbesitzerin mit ihrem Rollstuhl durch die neu gebaute Schiebetür auf die Terrasse fahren kann. Nun ist sie während der Fertigstellung verstorben. Und wir sitzen mit dem Schaden jetzt hier.

    Die alten Terrasse wurde hauptsächlich wegen der neuen Schiebetür in Auftrag gegeben. Und war eigentlich noch ok.

    Unter der Terrasse ist ein Kellerraum.
    Habe nur ein Bild bevor die Fliesen verlegt wurden.
    Die Handwerker versuchen auf jeden Fall die Schuld der schäden uns in die Schuhe zu schieben.
    Dehnungsfugen gibt es nur auf der Hausseite.
     

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  5. Dachs Doedel

    Dachs Doedel

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    Und trotzdem hätte der Handwerker in beiden Fällen die Pflicht gehabt, seine Bedenken anzumelden bzw. bei fehlender Planung und bei mangelnder eigener Fachkompetenz erst gar kein Angebot abgeben dürfen.
    Normale Handwerker Verträge mit privaten Bauherren, die in der Regel nur aus einem Angebot + Auftragsbestätigung bestehen, sind immer BGB Verträge. Selbst wenn im Angebot was von VOB steht. Da muss sonst vertraglich erst mal nichts festgehalten sein, außer dass hier ein funktionierender Fliesenbelag gefordert ist.
    Inwiefern der Planer oder der nicht vorhandene Planer mit im Boot wäre, würde hier eh ein Gericht entscheiden und kein Forum.
    Irgendeine Handwerkskammer empfehle ich da nicht, die sitzen ja selbst mit den Handwerkern in einem Boot. Besser immer der eigene Rechtsbeistand.
     
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