Gültigkeitszeitpunkt historische DIN 4109 ab wann genau?

Diskutiere Gültigkeitszeitpunkt historische DIN 4109 ab wann genau? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ist im Dachgeschoss die Reihenhaustrennwand aus leichteren Steinen gemauert, als in den Geschossen darunter? Das sind alles Fragen um die sich...

  1. BaUT

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    Das sind alles Fragen um die sich dann der Bauingenieur kümmern darf, der für die Nachbarn den nachträglichen Antrag auf Nutzungsänderung einreichen muss.
     
    schroedinger91 gefällt das.
  2. #22 schroedinger91, 28.08.2026 um 10:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2026 um 10:55 Uhr
    schroedinger91

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    Bayern. Nutzungsänderungen von nicht zu Wohnzwecken genehmigten Geschossen, in diesem Fall Dachböden (dies ergibt sich schon daraus, dass der Dachboden in den Bauplänen zur Errichtung nicht in die Wohnflächenberechnung eingeflossen ist) sind doch baugenehmigungspflichtig, oder nicht?

    Das große Problem ist, dass hier 5 von 6 Eigentümer des Reihenhauskomplexes (außer mir) hier einen schwarz ausgebauten Dachboden haben und ich die ganzen normalen Nachbarn hier nicht in die Pfanne hauen möchte, wenn z.B. das Bauamt dann auf die Idee kommt bei einer einzelnen Beschwerde zusätzlich eine weitläufigere Baukontrolle durchzuführen.

    Daher soll über den zivilrechtlichen Weg nur gegen den Störer ein Unterlassungstitel durchgesetzt werden.

    Der Lärm in meinem Fall ist auch nicht nur baulichen Mängeln geschuldet, sondern insbesondere Verhaltensbezogen (u.a. durch schlecht erzogene Jugendliche), was aber vor Gericht deutlich schwerer Nachzuweisen und juristisch zu Unterbinden ist, da Kinder und Jugendlärm laut Rechtssprechung zu Dulden ist.
    Nicht falsch verstehen, ich habe durchaus Verständnis für die natürlichen Lautäußerungen von Kindern, in meinem Fall sprengt das aber jeden Rahmen.
    Und vor allem kommt die Lärmbelästigung eben bei der Nutzung des Dachgeschosses inklusive der Dachbodentreppe zum Tragen.
    Bei jeweils zwei Reihenhäusern, welche ja ohne Trennfuge sind, sind zusätzlich noch die ganzen Balken komplett durch beide Häuser durchgehend. Da die Dachbodenholztreppen direkt an den Balken befestigt sind übertragen sich über diese der Schall direkt auf die Geschossdecken im 1. OG, welche als Lautsprechermembran fungieren und das ganze noch verstärken.
    Auch eine Dämmung des Dachbodens liegt bei den "schlimmen" Nachbarn mutmaßlich nicht vor.

    Andere Nachbarn haben hier wenigstens einen Trockenestrich mit Dämmung eingebracht, da hört man nur die Treppe aber nicht die Schritte auf dem Dachboden.

    Daher der Ansatzpunkt über die DIN.

    Es ist ja leider nicht nur der Lärm, auch Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, etc. kommen gelegentlich vor.

    Ja, die Dachgeschosstrennwand ist dünner als die darunter liegenden Wände, und daher wäre der Wohnraum schon gemäß der DIN 4109 1944 unzulässig, welche mindestens eine 25cm Ziegelwand fordert.


    Ich drücke dir die Daumen. Bei uns wurde die Lebensqualität der seit Jahrzehnten Ruhigen Wohngegend durch die neuen Nachbarn dauerhaft und immens verschlechtert.
     
  3. BaUT

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    Was soll denn rein in den Unterlassungstitel? Es müsste ja dann von Gerichts wegen zum Zwecke der Lärmvermeidung eine Nutzungsuntersagung (zu Wohnzwecken) für den illegal ausgebauten Dachboden ausgesprochen werden. Ob das Gericht das so in aller Härte macht? Könnte sein, dass das Gericht diesen Antrag zurück weist und ihnen doch den Weg zum Bauamt empfiehlt.

    Wäre toll, wenn Sie uns zum Fortgang dieser Sache auf dem Laufenden halten würden.
     
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