Anzahl Wohneinheiten aus genehmigtem Grundriss

Diskutiere Anzahl Wohneinheiten aus genehmigtem Grundriss im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, wir haben großes Interesse an einem Haus in unserer Nachbarschaft, dass derzeit zum Verkauf steht. Leider ist die Bauakte des...

  1. sepp1978

    sepp1978

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    Hallo liebes Forum,

    wir haben großes Interesse an einem Haus in unserer Nachbarschaft, dass derzeit zum Verkauf steht. Leider ist die Bauakte des Gebäudes recht spärlich - ein genehmigter Grundriss aus dem Jahr 1962 findet sich allerdings darunter (siehe Anhang). Die Frage, die uns der Verkäufer bisher nicht zweifelsfrei beantworten konnte, ist die nach der Anzahl der genehmigten Wohnungen. Auch das Bauamt hält sich dazu bislang eher bedeckt. Aus dem Grundriss ist zu entnehmen, dass drei abgeschlossene Wohneinheiten ( eine pro Etage) mit Badezimmer und Küche genehmigt wurden (wobei die Wohnnutzung im DG erst im Jahr 1965 handschriftlich ergänzt und von einem Mitarbeiter des Bauamts gezeichnet wurde). Das entspricht auch dem heutigen Zustand und der aktuellen Nutzung. Ein schriftlicher Bauantrag liegt dazu leider nicht vor, im Grundriss ist lediglich von "Wohnhaus" die Rede.
    Kann anhand des Grundrisses von einer ursprünglichen Genehmigung als Dreiparteienhaus ausgegangen werden? Und genießt diese Nutzung auch heute noch Bestandsschutz, insofern das Gebäude im wesentlichen dem ursprünglichen baulichen Zustand entspricht und weiterhin als Wohnhaus genutzt wird?

    Vielen Dank für eure Antworten!
     

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  2. 11ant

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    Was hat der Mitarbeiter des Bauamtes an den Planzeichnungen zu suchen, wenn nicht zum Zweck ihrer Genehmigung - hat er im Nebenjob Umbauten geplant ?
     
  3. simon84

    simon84
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    Es müsste fürs Finanzamt auch noch eine Anmeldung geben mit Anzahl der Wohneinheiten von damals


    Hast du die gesamte Bauakte vorliegen bzw. angefordert ?
     
  4. sepp1978

    sepp1978

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    Danke schon einmal. Die Vermutung des Bauamtes ist, dass die handschriftlich in 1965 hinzugefügte Nutzung der Räume im DG als "Küche" und "Badezimmer" erst bei der Bauabnahme erfolgten - die Genehmigung ist ja von 1963. Insofern könnte damit nur der bauliche IST-Zustand erfasst worden sein, der nicht unbedingt mit der genehmigten Nutzung übereinstimmen muss. Mehr Dokumente scheint es nicht zu geben, insbesondere keine schriftliche Festsetzung. Das Bauamt hat empfohlen, eine rechtliche Beratung auf Grundlage der Akten zu suchen.
     
  5. 11ant

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    Eine Abnahme nach Fertigstellungsanzeige stellt in sich noch keine Nachgenehmigung dar, sie dokumentiert bestenfalls die Kenntnis der Amtes (das im Falle der Feststellung eines zu beanstandenden Zustandes zur Forderung und ggf. Durchsetzung der Korrektur verpflichtet gewesen wäre). Ob aus einer unterlassenen Ordnungsmaßnahme eine Nachgenehmigungsfiktion abgeleitet werden kann, müßte wohl ein einschlägig spezialisierter Rechtsanwalt bewerten können. Aber worum geht es hier überhaupt: gibt es eine Befürchtung eines Schwarzbauverdachtes nebst Rechtsfolgen / einer Nutzungsuntersagung oder von Nachzahlungen bzgl. Grundsteuer, Abwasserabgaben oder dergleichen ?
     
  6. Kriminelle

    Kriminelle

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    Warum denn nicht?
    Warum denn nicht?

    Die Fragen sind ernst gemeint.
     
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