Altbaukauf (Bj. 1955): Tragende Wand ohne Unterlagen entfernt – Was tun vor der Übergabe?

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  1. Vera928

    Vera928

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    Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich eine Altbauwohnung (Baujahr 1955) gekauft. Da die Verkäuferin kurzfristig ins Ausland geht und bei mir Urlaube anstanden, mussten wir den Kredit und den Notartermin in nur drei Wochen durchziehen – jetzt warten wir auf die Kaufpreiszahlung.

    Als ich mir nach dem Urlaub die Grundrisse noch einmal genauer angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass eine tragende Wand entfernt und durch einen Stahlträger ersetzt wurde. Da die Wohnung letztes Jahr frisch renoviert wurde, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass alle Unterlagen in Ordnung sind.

    Als ich jedoch bei der Verkäuferin nach der Baugenehmigung und den statischen Berechnungen gefragt habe, meinte sie, das müsse bereits vom Vorbesitzer – also vor 1998 – gemacht worden sein. Sie wisse von nichts und habe keinerlei Unterlagen dazu.

    Ich habe zwar bereits beim Bauarchiv angefragt, um die Dokumente zu finden, aber wegen des Alters der Akten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nichts mehr da ist. Damit wäre der Umbau komplett schwarz/nicht genehmigt.

    Was ratet ihr mir in dieser Situation? Kann ich von der Verkäuferin verlangen, die fehlenden Unterlagen (z. B. eine nachträgliche Statik/Prüfung) noch zu besorgen oder den Zustand klären zu lassen, bevor die Schlüssel übergeben werden?

    Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!
     
  2. simon84

    simon84
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    kannst du das genauer erklären ?
    Welche Genehmigung von wem müsste deiner Meinung nach vorliegen ? Und welche Folgen erwartest du, wenn diese nicht vorliegen ?
    Wurde die Wohnung nicht besichtigt ?
    Um welche Wand geht es ?
     
  3. nordanney

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    Nö. Würde doch eh nichts nützen, da
    Gekauft wie gesehen. Freu Dich doch einfach über die Wohnung. Wird sie ohne Unterlagen schlechter oder mit Unterlagen besser?

    Davon abgesehen kannst Du ja mal bei der WEG Verwaltung nachfragen. So eine Maßnahme ist genehmigungspflichtig. Oder vielleicht doch besser nicht nachfragen...

    Bei dem Alter ist die Wahrscheinlichkeit eher 90-100%, dass Unterlagen vorhanden sind. Ist ja kein Alter.
     
  4. Vera928

    Vera928

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    Danke für die Nachrichten Antworten. Ich gebe zu, ich war beim Kauf etwas zu ungeduldig:(

    Ja, die Wohnung wurde besichtigt, aber da die Wand entfernt und durch einen Stahlträger ersetzt wurde, der komplett mit einer Holzverkleidung versehen war, dachte ich anfangs, das sei einfach ein dekoratives Element bzw. ein einheitlicher Einrichtungsstil.

    Erst beim späteren Abgleich mit dem Grundriss ist mir aufgefallen, dass es sich hierbei um eine tragende Wand handelt. Wie im beigefügten Bild zu sehen ist, wurde die Wand zwischen dem Wohnzimmer und dem kleinen Schlafzimmer entfernt (im Bild rot markiert).

    Für den Umbau einer tragenden Wand müsste meines Erachtens eine Baugenehmigung vom Bauamt sowie eine statische Berechnung vom Statiker vorliegen. Die Verkäuferin hat diese beiden Dokumente jedoch nicht.

    Meine Befürchtungen (Folgen): Sollte das ein "Schwarzbau" (ohne Genehmigung) sein, befürchte ich behördliche Probleme, rechtliche Haftungsrisiken und enorme Schwierigkeiten beim späteren Wiederverkauf.

    Die aktuelle Situation: Die Kaufpreiszahlung und die Übergabe haben noch nicht stattgefunden (ich warte aktuell auf die Fälligkeit). Was kann ich in dieser Phase am besten tun? Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
    upload_2026-9-22_14-7-9.jpeg
     
  5. nordanney

    nordanney

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    Mir wäre das völlig Latte. Auch beim späteren Verkauf.
     
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  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    Der Träger hält doch. Oder willst du wieder die Wand?
    Und den „Balken“ hast du ja gesehen.
     
  7. chris84

    chris84

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    Erst mal in der LBO nachlesen, ob die durchgeführe Maßnahme nicht zufällig verfahrensfrei ist. Dann hast du zwar immer noch keine Statik, aber wenn es dich beruhigt kannst du die ja nachträglich anfertigen lassen. Die ist dann ja erst mal nur für dein persönliches Gewissen.
     
  8. Vera928

    Vera928

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    "Nicht nachfragen und glücklich sein" ist natürlich die entspannteste Variante!

    Ich bin etwas ängstlich, weil es eben eine tragende Wand im WEG-Bereich ist. Aber ich warte jetzt sowieso erst einmal ab, was das Bauarchiv sagt, und halte die Füße still.
     
  9. Vera928

    Vera928

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    Haha, nein, die Wand will ich natürlich auf keinen Fall zurück! Die offene Lösung mit dem Träger sieht super aus und das will ich auch so behalten.

    Meine Sorge ist rein bürokratischer Natur:
    Wenn das Ding vor 30 Jahren ohne Baugenehmigung und ohne WEG-Beschluss reingezogen wurde, stehe ich als neue Eigentümerin im Nachhinein im Ernstfall rechtlich und haftungstechnisch im Regen, falls das Bauamt oder die Verwaltung querfällt. Ich will einfach nur schlaflose Nächte (und spätere Probleme beim Wiederverkauf) vermeiden.
     
  10. simon84

    simon84
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    Welches Bundesland und welche Gebäudeklasse ist das überhaupt ? (Wie viele Etagen und wie viele Wohneinheiten insgesamt?)

    Änderungen an Tragenden und aussteifenden Teilen bis inkl Gebäudeklasse 3 in vielen Bundesländern verfahrensfrei.

    das macht es schon mal deutlich einfacher.

    WEG seitig erstmal gemeinsam mit dem Verwalter alle WEG Sitzungsprotokolle durchgehen (der sollte ein Archiv haben)

    Vielleicht findet sich ja doch was

    Bauamt Unterlagen von 55 sollten normalerweise alle da sein. Nachfragen
     
  11. 415B

    415B

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    Wie kommst du auf Stahlträger wenn da eine Holzverkleidung vor ist? Schlüssel hast du ja noch nicht.
    Falls du lieber ein Zimmer mehr haben willst ziehst du eine Wand ein falls nicht freu dich über ein großes Zimmer.
    Schlafende Hunde weckt man nicht. Da hast du Pech gehabt da angeblich die Frau Ahnungslos ist und sie den Umbau nicht vorgenommen hatte.
     
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