Uneinigkeit bei Potentialausgleich bei zwei getrennten Antennenanlagen auf einem Gebäude

Diskutiere Uneinigkeit bei Potentialausgleich bei zwei getrennten Antennenanlagen auf einem Gebäude im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, es gibt Uneinigkeit zwischen verschiedenen Fachrkräften bei diesem Thema. Ich versuche die Situation am Gebäude und das...

  1. schwarzlicht

    schwarzlicht

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    Hallo liebes Forum,
    es gibt Uneinigkeit zwischen verschiedenen Fachrkräften bei diesem Thema. Ich versuche die Situation am
    Gebäude und das bisher umgesetzte darzustellen.

    Das Gebäude ist ein Altbau-Einfamilienhaus, es wurde mangels Erdungsanlage (damals noch Wasserrohre aus Metall) ein Ringerder mit V4A-Bandstahl um das Gebäude ins Erdreich, dazu an jeder Hausecke zusätzlich mit Tiefenerder verbunden, errichtet. Diese Anlage wurde mit der HES des Gebäudes verbunden. Das Gebäude hat keinen äußeren Blitzschutz.

    Auf einer Dachseite befindet sich ein Antennenmast mit Antennen für UKW+DAB+ Empfang. Dies ist der erdungspflichtige Bereich, daher wurde von außen vom Dach herunter ein 8mm Blitzableiterdraht zur Direkterdung dieser heruntergelegt. Der Draht wurde auf direktem Weg ins Erdreich geleitet (im Erdreich natürlich ausschließlich V4A) und dort mit dem Ringleiter verbunden. Vom Mast geht ein 4qmm Cu-Leiter zu einem Erdungsblock und Koax-Überspannungsableitern direkt nach Gebäudeeintritt. Nach den Ableitern führen die Koaxkabel zu einem Antennenschrank auf dem Dachboden. Vom Antennenschrank geht es dann sternförmig zu den einzelnen Antennendosen im Haus.

    Auf der anderen Gebäudeseite befindet sich zusätzlich eine Sat-Anlage. Baulich bedingt mussten für die Empfangsarten unterschiedliche Himmelsrichtungen angepeilt werden, daher war eine gemeinsame Montage so nicht möglich.
    Auch diese Sat-Anlage befindet sich im erdungspflichtigen Bereich relativ dicht an der Dachkante ungeschützt. Auch hier ähnliches Spiel: 16qmm-Cu-Massivdraht wird über einen V4A-Stab direkt mit dem Ringerder auf kürzestem Weg verbunden. 4qmm-Cu-Draht vom Mast zum Gebäudeeintritt, wo auch dort ein PA-Block nebst Überspannungsableiter installiert sind. Auch diese Koax-Leitungen werden zum besagten Antennenschrank auf den Dachboden geführt und zusammen mit der anderen Antenne auf alle Räume verteilt.

    Bei EINER Antenne ist der Fall klar. Direkterdung, PA vom Mast, dieser muss durchgängig über den Erdungsblock, den SPD und schließlich bis in den Antennenschrank und die dortigen Komponenten (Multischalter usw.) geführt werden. KEIN Anschluss an die HES bei dieser Form der Direkterdung, damit keine Erdschleifen gelegt werden.

    Aber wie verhält es sich bei diesem Sonderfall? So gesehen haben wir bereits durch die bauliche Lage mit beiden Antennenstandorten eine solche Schleife. Wie ist die beste und normgerechte Lösung eines Potentialausgleichs, wo dann auch diese beiden Antennen zusammenlaufen? Vor allem interessiert mich, wie der Antennenschrank selbst behandelt wird, wo dort die zwei Antennen zusammengeführt sind.

    Gibt es Normen, die so einen Fall betrachten? Bisher kenne ich nur den Fall mit einer Antenne.

    Ich danke euch im Voraus für hilfreiche Infos.
     
  2. simon84

    simon84
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  3. #3 Dipol, 30.09.2026 um 23:28 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2026 um 23:40 Uhr
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    Von hinten nach vorne:
    Ich kann als Antennenprofi und Blitzschutzfachkraft keinen Sonderfall erkennen.

    Vorbehaltlich noch offener Details wie Protokollierung der Erdungsanlage durch eine Elektrofachkraft und die Blitzstromtragfähigkeit der Verbinder entspricht sowohl der Ringerder der aktuellen DIN 18014:2023-06 als auch beide Antennenerdungen der dafür primär zuständigen und weniger strengen DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1):2023-10.
    Jede unnötige Schleife ist eine zu viel. Die sollten aber nicht nur zwischen Erdungs- und/oder Potentialausgleichsleitern sondern auch zwischen den Strings von PV-Anlagen oder zu anderen Strom- und Kommunikationskabeln möglichst vermieden werden.

    Man kann es mit der Schleifenfreiheit aber wie in Altnormen für Antennensicherheit früher praktiziert auch übertreiben. Wichtiger wäre m. E., dass der Schutz gegen den elektischen Schlag nicht durch Korrosion der Verbinder der Erdungsleiter beeinträcht werden kann.

    Vergleichbar zu Ableitungen von Blitzschutzanlagen ist auch der Anschluss von zwei Antennenerdungsleitern an verschiedenen Stellen an einen Ringerder bei < 1 Ohm Durchgangswiderstand zwischen den Erdungsleitern/Anschlussfahnen und zur HES normkonform. Deren Verbindungen wären über das CBN einer bewehrten Bodenplatte (Modewort) niederimpedant idealer als "nur" niederohmig über den Ringerder, ist aber bei einem Altbau auch ohne CBN regelkonform.

    Unter freiwilliger Beachtung der Blitzschutznormen sollten die Erdungsleiter wie Ableitungen von LPS über Trennstellen geführt sein, um Widerstandsmessungen zu erleichtern.

    Verbinder und Leiter von Antennenerdungen müssen nach Klasse H für 100 kA Blitzstromtragfähigkeit zertifiziert sein. Erdungsleiter aus 16 mm² Cu oder 8 mm Blitzableiterdraht verkraften per se auch > 200 kA, die Schwachstelle sind die Verbinder. Dass jede Kette nur so stark wie das schwächste Glied ist, wird besonders bei Antennenerdungen aus gewöhnlich 16 mm² Cu nur selten beachtet.

    Nachdem auch das Stichwort "Erdungspflichtiger Bereich" gefallen ist:

    Das dynamische Elektrogeometrische Modell und Rolling Sphere Method (= Blitzkugelverfahren) waren schon lange vor den 1971 willkürlich ausgewürfelten aber bis heute gültigen Fixmaße für nicht erdungspflichtige Fassadenantennen bekannt. Sie sind aber unverständlich spät erst 2006 in die Blitzschutznormen eingeflossen. DIN VDE 0855-300 für Funkantennen wird in der nächsten Ausgabe auf die Physik des Blitzkugelverfahrens umgestellt. IEC 60728-11 für Empfangsantennen wird dem Beispiel auch aber leider erst deutlich später folgen.
     
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