Doppelhaushälfte-Nachbar, energetische Dachsarnierung

Diskutiere Doppelhaushälfte-Nachbar, energetische Dachsarnierung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen unser Nachbar der Doppelhaushälfte hat nach Wassereinbruch eines mit Tegalit eingedecktem Dach, eine energetische Aufsparrendämmung...

  1. #1 Tauwasser, 23.03.2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.03.2022
    Tauwasser

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    Hallo zusammen
    unser Nachbar der Doppelhaushälfte hat nach Wassereinbruch eines mit Tegalit eingedecktem Dach, eine energetische Aufsparrendämmung mit Blechverkleidung und dadurch bedingtem
    Höhenunterschied aufbringen lassen. Dachneigung hat ca. 25 Grad.
    Am Übergang verarbeitet sein Dachdecker auf unserer Seite unterhalb der Tegalit Betondachsteine ein Abkantblech mit ca. 8 cm breite mit Wasserfalz als Wasserabfluss. Meine Frage ist nun ob das bei Starkregen ausreichend ist oder sollte hier nachgearbeitet werden z.B. mit tieferliegender Rinne wie dann bei einem Ortgang ohne Ortgangziegel üblich? Zwischen Tegalit und Blechanschluß ist keine Abdeckung vorgesehen.
    Käme auch Walzblei oder Wakaflex hier n Betracht?

    Unser Dach ist bewohnt aber nicht mit regendichter Unterspannbahn ausgeführt.
    Danke vorab für Euere Meinungen dazu.
    Gruß
    Dach

    Dachkomprimiert.jpeg
     
  2. #2 Fred Astair, 23.03.2022
    Fred Astair

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    Wer wohnt denn da?
    Meister Adebar?
    stork-3500896__480.jpg

    Vielleicht könntest Du ja mal mit ein paar Fotos verdeutlichen, was Dein Problem ist.
     
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  3. #3 Tauwasser, 23.03.2022
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    Hallo Fred Astair
    schönes Foto, die beiden machen sich bestimmt über Wasser von oben keine Sorgen :-)
    Vielleicht gehts mit Bild:
    Pic-Upload.de - Dachkomprimiert.jpg
    da ist die aktuelle ausführung am Pultdach zu sehen.
     
  4. #4 Fred Astair, 23.03.2022
    Fred Astair

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    Nutze bitte die komfortable Bildfunktion dieses Forums.
    Ich folge niemand auf irgendwelche Uploadseiten.

    Mit meinem Storchenbild wollte ich Dir eigentlich verdeutlichen, dass Dein Dach allenfalls von Vögeln und Insekten bewohnt sein dürfte.
    Du oder andere menschliche Wesen wohnen vermutlich unter dem Dach, also im Dachgeschoss. Wie das allerdings ohne Unterspannbahn aussieht, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
     
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  5. #5 simon84, 23.03.2022
    simon84

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    Moderator

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    Das ist im Altbau sehr oft der Fall.
    Das mit den "erhöhten Anforderungen", weiss ich ehrlich gesagt nicht wie viele Jahrzehnte es schon von der ZVDH gibt, aber in einer alten Bude wo eben früher das Dachgeschoss nur ein Lagerraum war, nunja, da wurde dann einfach früher diese alukaschierte Rolldämmung zwischen die Sparren gedrückt, Holzpanele drüber und fertig.

    @DD A

    Das ist doch die klassische Situation, Nachbar saniert/renoviert, man selbst nicht , man weiss dass das eigene Dach vielleicht gar nicht 100% den aktuellen Voragben entspricht und will eben sicherstellen, dass sich durch die Änderung des Nachbarn die eigene Situation nicht verschlechtert.
     
  6. DD A

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    Ja bei solchen Vorhaben kommt es Regelmäßig zu redebedarf, grundsätzlich sind untergelegte Anschlüsse legitim, und bei Flachen Deckwerkstoffen gerne gemacht ( geht natürlich auch bei normalen Ziegeln) , aber mit 8 cm ist das zu schmal, wenn kein Laub und Schmutz zu erwarten ist kann bis drangedeckt werden, muss aber 10 cm überdecken, wenn Laub und Schmutz zu erwarten sind , sollte ein Platz von 4 cm frei bleiben , damit nichts verstopft .
     
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  7. #7 Tauwasser, 26.03.2022
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    Hallo und
    Danke für Euere bisherigen Antworten.
    Gruß
     
  8. Tauwasser

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    Hallo zusammen,
    das Drama ist nun eingetreten. Wasserschaden nach 4,5 Jahre :fleen in Nachbars Treppenhaus und meiner Dachebene, dies geschah nach einer Reinigung des Daches mit Hochdruckreiniger. Nachbar beschwert sich und macht mir nun Vorwürfe ich hätte sein Dach beschädigt :irre. Bis zu dem Zeitpunkt und auch mindestens zwei Reinigungen dazwischen war alles im grünen Bereich, soll heißen trocken. Nachbar ist noch in der Gewährleistung und Dachdecker will/muß nachbessern.
    Auf dem Wasserleitblech, ich nenne es mal so, hatte sich viel Dreck angesammelt und das Wasser regelrecht zurückgestaut.
    Erste Maßnahme: Anschlussziegel abnehmen,alles gereinigt abgesaugt, Wasserleitblech reinigen, Komprimierungsband das vorher nicht vorhanden war wurde darauf angebracht. Tegalit wieder verlegt. Als Zusatzmaßnahme soll ein weiteres Blech an das Sandwichdach nach unten gehend auf die Tegalitziegel dann im rechten Winkel mit ca 15 cm Breite verlegt werden. Was gilt es zu beachten?
    :bierchen: Danke für Lesen und vielleicht hat das schon mal einer genauso erlebt und kann berichten.
     

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  9. DD A

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    Ich merkte damals an,das ,das Blech zu schmal ist, das hat sich jetzt bemerkbar gemacht,
    Was gibt es zu beachten: 15 cm über die Ziegel ist gut, es sollte aber auch an die Deckung angepasst werden ( treppenförmig geschnitten) Zahnleiste .
    Aber Hochdruckreiniger hat für mich nichts auf dem Dach zu suchen, der Betondachstein wird nur jedesmal offenporiger und die Vermoosung wird schlimmer ( schneller) starke Moosballen abfegen und gut ist.
     
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  10. ToTi

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    Das Kompriband würde ich so schnell wie möglich wieder wegmachen. Das behindert nur den Wasserlauf, verengt diesen und Dreck kann sich schneller anstauen, was zu einem schnelleren Überlaufen der Seitenkehle führt.
    Wenn ich der Nachbar wäre, wäre ich auch verdammt sauer auf dich. Ein Steildach ist nicht wasserdicht und schon gar nicht hochdruckreinigerdicht. Bei normalen oder auch stärkerem Regen hat es ja anscheinden funktioniert, bis ein Laie auf die Idee kommt das Dach abzukärchern. Es ist richtig, dass die 8cm breite Seitenkehle zu schmal ist. Aber selbst wenn diese breiter wäre, ist das Dach an diesem Anschluss nicht wasserdicht. Wer ein Steildach abkärchert, hat keine Ahnung was er da tut. Du machst es damit nur deutlich schlimmer. Wie der Vorredner schon angesprochen hat, wird die Oberfläche jetzt noch rauer, Moos, Algen, Dreck usw kann sich noch schneller festsetzen. Auch wird der Zementanteil herausgespült, das bedeutet die Dachsteine sanden schneller ab und verlieren mit der Zeit an Festigkeit. Im übrigen kannst du dich schon mal darauf einstellen, deine Dachrinne in naher Zukunft 2x im jahr zu reinigen, weil sich Unmengen an Sand sich dort absetzt.
     
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  11. Tauwasser

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    Moin zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen sowie Anmerkungen zur Nutzung bzw. Nichtbenutzung eines Hochdruckreinigers. Dazu vielleicht noch eine Anmerkung: Ob das Dach gereinigt wird, liegt letztlich im Ermessen des Eigentümers. Ich persönlich möchte eben kein Moos und keine Flechten auf meinem Dach haben.

    An DD A: Wir hatten die ausführende Firma bereits während der Arbeiten vor Ort auf die offene Fuge hingewiesen und diese ausdrücklich beanstandet. Die Antwort darauf lautete lediglich: „Das passt schon, das machen wir immer so.“

    An ToTi: Bei uns handelt es sich um ein Pultdach mit einer Dachneigung von etwa 22 Grad. Nachdem wir die Tegalit-Steine im Bereich der Trennungsfuge abgenommen hatten, zeigte sich, dass der nach oben stehende Wasserfalz über mehrere Meter niedergedrückt war – teilweise sogar im Bereich der Haltelaschen. Damit konnte er seine Funktion, ankommendes Wasser zuverlässig zurückzuhalten, nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen. Durch den sich ansammelnden Schmutz kam es zwangsläufig zu einem Rückstau, wie auf den Bildern zu erkennen ist.
    Zusätzlich fehlte das Kompriband, das als zweite Sperrschicht verhindern soll dass Schwallwasser unter die Tegalit-Steine gelangt.

    Aus meiner Sicht liegt es in der Verantwortung des Auftragnehmers, den Übergang vom Sandwichplattendach zum tiefer liegenden Tegalitdach fachgerecht sowie wasser-, schlagregen- und rückstausicher auszuführen. Maßgeblich sind dabei die vertraglichen Vereinbarungen und die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik im Dachdeckerhandwerk. Die VOB ist hierbei zu berücksichtigen, sofern sie wirksam vereinbart wurde.

    Schönen Sonntag zusammen!
     
  12. 11ant

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    Ob´s edler im Gemüt, einen Hochdruckwasserschaden zu erzeugen, da sachichma nix zu.
    Der Auftragnehmer (Dachdecker) des Nachbarn ist hier außen vor, es geht ja um keinen Schaden durch dessen Pfusch an Deinem Haus, und auch an Deinem Pfusch trifft ihn keinerlei Mitschuld. Rechtlich bist Du ihm gegenüber zu keiner Rüge befugt, und wenn er eines Pfusches überführt würde, minderte das nichts an Deiner Schuld am in Deinem Auftrag geschehenen Desaster.

    Der Amtsrichter Wunder hätte Dich Mores gelehrt, DEIN Verhalten ist unverantwortlich fahrlässige Sachbeschädigung des Nachbareigentums. Dein Auftragnehmer (Dachreiniger, typisches nicht meisterpflichtiges nett gesagt albanisches Reisegewerbe) hat gemeinsam mit Dir schuldhaft und sehr wahrscheinlich fachlich nicht im geringsten einsichtsfähig gehandelt. Hochdruck ist wie der Name schon sagt eine atypische und unnatürlich starke Einwirkung. Auch Schlagregen kann gelegentlich dachaufwärts fließen, im Sturm auch kräftig, aber kein Vergleich zum "Kärchern". Mindestens der Übergang zum Nachbardach hätte von DEINEM Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten geschützt werden müssen. Kein meisterpflichtiges Handwerk = keine anerkannten Regeln der Technik = kein Handbuch, noch nicht einmal eine Ausbildungsordnung. Da wäre turmhöchste Vorsicht geboten gewesen. Bei der Abwehr von Schönheitsfehlern liegt zudem eine Güterabwägung ganz klar zu Ungunsten der Durchführung der Maßnahme vor. Wenn das Dich verknackende Gericht hier keine Revision gegen sein Urteil zuläßt, sehe ich darin keinen Rechtsfehler. Sei froh, daß Du hier im Zivilrecht bist, "verdient" hast Du das nicht !

    Im übrigen taugt Deine Bebilderung nur als Gedächtnisstütze für "Insider" (die die tatsächlichen örtlichen Umstände kennen), letztere auch Außenstehenden erhellen tut sie nicht wirklich. Wenn Dein Anwalt taugt, wird er Dir von einer Auseinandersetzung abraten und empfehlen, außergerichtlich die Forderungen des geschädigten Nachbarn anzuerkennen. Billiger wird´s nicht. - Meinungsäußerung, keine Rechtsberatung -
     
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  13. simon84

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    Hochdruckreinigerfest ist keine Anforderung an ein Dach !

    Kann man auch mit Stahl Besen und Laubbläser reinigen.

    Die Verantwortung für Schäden die aus der Aktion resultieren liegen meiner Meinung nach maßgeblich beim Verursacher und dessen Auftraggeber.

    Bis zur Reinigung gab es ja offensichtlich keinerlei Probleme.


    Halte einen Vergleich finanziell durchaus für sinnvoll, wäre ein garantierter Ausgang mit definierbaren Positionen.

    Beim Klageweg ist das Prozessrisiko eher hoch bzw Ausgang vor Gericht unklar.
    Kosten deutlich höher (garantiert)

    Das Geld hätte man besser in eine Dachsanierung gesteckt, bei dem trapezblech wie beim Nachbarn gibt es die Probleme mit Moos eher weniger.

    sonst klar kann der Nachbar nachbessern und weiter überlappen, aber sobald ihr da wieder mit der monströsen Reinigung anfängt geht das Problem von vorne los
     
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  14. Tauwasser

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    Na Ihr nehmt mir ja richtig Wind aus den Segeln :fleen aber trotzdem bin ich Euch für jede Info und Hinweise dankbar.

    11ANT:
    Ich bestreite nicht, dass eine Dachreinigung sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss und dass mögliche Schäden am Nachbargebäude ernst zu nehmen sind. Ich halte es jedoch für verfehlt, die Verantwortlichkeit bereits abschließend festzustellen, ohne den Zustand des Dachübergangs, die Ausführung der Reinigungsarbeiten und den tatsächlichen Schadenshergang gemeinsam zu untersuchen.

    Wer eine eindeutige Schuldzuweisung vornimmt, sollte dafür belastbare Tatsachen und nachvollziehbare technische sowie rechtliche Argumente vorlegen – statt mit persönlichen Angriffen, Vermutungen über die Herkunft eines Unternehmers und hypothetischen Gerichtsurteilen zu argumentieren.

    5. Ob die Bilder für Außenstehende aussagekräftig sind, ist eine Frage ihrer Darstellung und des ergänzenden Sachvortrags.

    Mein Fazit:
    Ich gehe davon aus das bei einem wasserdichten Anschluss zum Nachbargebäude alles okay ist. Es liegt auch keine verantwortungslose Nutzung des Hochdruckreinigers vor.
    Ich bestreite nicht, dass eine Dachreinigung sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss und dass mögliche Schäden am Nachbargebäude ernst zu nehmen sind. Ich halte es jedoch für verfehlt, die Verantwortlichkeit bereits abschließend festzustellen, ohne den Zustand des Dachübergangs, die Ausführung der Reinigungsarbeiten und den tatsächlichen Schadenshergang gemeinsam zu untersuchen.


    Simon84:
    Es geht nicht darum, ein Dach hochdruckreinigerfest zu machen. Es geht darum, die tatsächliche Schadensursache zu ermitteln und dabei sowohl die durchgeführten Reinigungsarbeiten als auch den baulichen Zustand des Dachübergangs zu berücksichtigen.

    Der Hinweis auf den Hochdruckreiniger allein ist ebenso wenig eine abschließende Ursachenanalyse wie der Hinweis auf einen möglicherweise mangelhaften Dachanschluss automatisch eine Entlastung des Auftraggebers bedeutet.

    Bevor man Schuld verteilt oder einen Vergleich abschließt, sollte deshalb geklärt werden, welche Faktoren tatsächlich zum Schaden geführt haben. Genau das ist der entscheidende Punkt.
     
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  15. ichweisnix

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    Am Dach gibt es keine wasserdichten Anschlüsse.
     
  16. 11ant

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    Unstrittig ist, bewiesen durch Deinen eigenen Vortrag, daß Du der Auftraggeber des Dachreinigers warst. Damit bist Du der Verursacher des Schadens beim Nachbarn, der bei einem sachgemäßen Schutz dessen Daches durch Dich als den Zustanddstörer nicht eingetreten wäre.
    Meine Schulduweisung ist - wie vorstehend begründet - eindeutig, ja klar. Wie gesagt von Dir selbst nicht bestritten ist ja, daß der Schädiger in Deinem Auftrag gehandelt hat - auch wenn der Schaden natürlich nur Nebenwirkung und nicht Gegenstand des Auftrages war. Persönlich angegriffen habe ich niemanden. Deine "rechtlichen Argumente" (für die Mitschuld des nachbarlichen Dachdeckers) sind unerheblich, das wird Dir auch Dein Anwalt nicht anders erklären. Solche Unternehmer sind übrigens tatsächlich auffallend häufig albanischer Herkunft. Meine Unterstellung "reisegewerblich" war eine Überspitzung - tatsächlich haben diese Unternehmer häufig einen festen Betriebssitz (machen aber so häufig "wir sind nur jetzt in dieser Gegend, insofern ist das günstige Angebot befristet" praktisch einer Reisegewerblichkeit gleichwertig).
    Dein Sachvortrag in diesem Thread ist nicht geeignet, die Mängel der Bebilderung auszugleichen. Du sprichst hier wie vor Gericht mit dort dann gutachterlichen Argumenten - dazu wiederhole ich meine Empfehlung, Dich lieber mit der nur außergerichtlich blutigen Nase (die Kröte der nachbarlichen Forderungen zu schlucken) zu begnügen. Deinen Traum, "Recht" im Sinne Deiner Auffassung zu bekommen, sehe ich sich nur höchst unwahrscheinlich (und auch nicht letztinstanzlich) erfüllen. Over and out - wenn Du Dich der Realität weiter verweigern willst, dann gerne ohne mich, aus meiner Sicht ist alles gesagt. Soll heißen: liebe Mitleser, bitte nicht wundern, wenn ich auf evtl. Repliken des TE nicht nochmals antworte.
     
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  17. artibi

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    - 4 Jahre lang keine Probleme
    - Nachbar randaliert mit Kärcher auf dem Dach rum
    - Wassereintritt

    Und jetzt schiebst du dem Handwerker die Schuld zu? Ich vermute, der wird dich auslachen. Der darauf folgende Gutachter und Richter ebenso.

    Wenn du kein Moos auf dem Dach willst dann benutz halt geeignetes Werkzeug.
     
  18. Tauwasser

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    Hej artibi:

    dass es vier Jahre lang keine Probleme gab und der Wassereintritt während der Dachreinigung aufgetreten ist, bestreite ich nicht. Das ist ein wichtiger Umstand, aber noch keine vollständige technische Ursachenklärung.

    Ich schiebe dem Dachdecker auch nicht pauschal die Schuld zu. Ich weise vielmehr darauf hin, dass nach dem Abnehmen der Tegalit-Steine konkrete Auffälligkeiten am Dachübergang festgestellt wurden: Der Wasserfalz war über mehrere Meter niedergedrückt, teilweise im Bereich der Haltelaschen, und das vorgesehene Kompriband fehlte.

    Diese Tatsachen einfach auszublenden und ausschließlich auf den Hochdruckreiniger zu verweisen, halte ich für genauso wenig zielführend, wie dem Dachdecker ohne weitere Prüfung die alleinige Verantwortung zuzuschreiben.

    Natürlich muss eine Dachreinigung mit geeigneten Mitteln und der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden. Ob die verwendete Methode ungeeignet war, welche Schutzmaßnahmen notwendig gewesen wären und welchen Einfluss der Zustand des Dachanschlusses auf den Wassereintritt hatte, sind jedoch unterschiedliche Fragen.

    Auch die Aussage, ein Gutachter oder Richter würde mich ohnehin auslachen, ersetzt keine sachliche Bewertung. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, lässt sich nicht durch Vermutungen über den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden.

    Mir geht es nicht darum, Verantwortung abzuwälzen, sondern darum, zwischen dem zeitlichen Zusammenhang und der tatsächlich nachgewiesenen Schadensursache zu unterscheiden.

    Und noch etwas: Dass ich Moos und Flechten auf meinem Dach nicht haben möchte, ist zunächst eine legitime Entscheidung als Eigentümer. Entscheidend ist, dass die Reinigung fachgerecht durchgeführt wird und keine Schäden verursacht. Darüber lässt sich sachlich diskutieren – persönliche Unterstellungen bringen uns dagegen nicht weiter.
     
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    Mich würde interessieren, wie die Fachleute hier im Forum einer einseitigen Dachsanierung bei einer Doppelhaushälfte beurteilen.

    Ausgangssituation: Auf einer Seite wurde ein Sandwichplattendach ausgeführt, auf der anderen Seite befindet sich ein tiefer liegendes Tegalitdach. An der Haustrennfuge besteht ein Dachüberstand von etwa 15 cm.
    Welche Anforderungen gelten bei der Planung und Ausführung des Übergangs zwischen diesen beiden unterschiedlichen Dachkonstruktionen?
    Was muss der Dachdecker hinsichtlich Wasserführung, Schlagregenschutz, möglichem Schwallwasser, Höhenversatz und Anschlussabdichtung beachten? Welche Verantwortung trägt dabei der Auftraggeber?
    Mich interessiert insbesondere, wie ein solcher Übergang fachgerecht ausgeführt werden muss, damit auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder gelegntlicher Reinigung, kein Wasser in die Nachbarkonstruktion eindringen kann.

    Ich würde mich über sachliche Einschätzungen aus der Praxis freuen – möglichst mit Bezug auf die einschlägigen Fachregeln und nicht nur auf persönliche Vermutungen.
     
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Doppelhaushälfte-Nachbar, energetische Dachsarnierung

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