Gutachter haftbar?

Diskutiere Gutachter haftbar? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Qualifikation zum "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" war schon immer die Liezens zum Gelddrucken zumal man Vorkasse...

  1. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    1.640
    Zustimmungen:
    280
    Ein Qualifikation zum "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" war schon immer die Liezens zum Gelddrucken zumal man Vorkasse bezahlt wird.
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    9.548
    Zustimmungen:
    6.034
    Beruf:
    Baufacharbeiter und Dipl.-Ing. Hochbau
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    ...wo steht das?
     
    profil gefällt das.
  3. profil

    profil

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    2.131
    Zustimmungen:
    982
    Beruf:
    Tischlermeister
    Ort:
    Lauterbach
    Benutzertitelzusatz:
    ö.b.u.v Sachverständiger Kunststofffenster
    Vorkasse bekommt das Gericht immer... der Gutachter bekommt das Geld (Gewöhnlich) vom Gericht erst nach dem Gutachten...
    Bei Privat Gutachten kann man alles vereinbaren.
     
  4. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    1.640
    Zustimmungen:
    280
    Von welchem Dorf kommst Du? Gerichtskosten sind immer vorab einzuzahlen ausser Du zockst den Gutachter ab und er muß Dich verklagen.
    Falls Du ihn privat beauftragst wird er auch einen ordentlichen Vorschuss nehmen um nicht seinem Geld hinterher zulaufen.
     
  5. profil

    profil

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    2.131
    Zustimmungen:
    982
    Beruf:
    Tischlermeister
    Ort:
    Lauterbach
    Benutzertitelzusatz:
    ö.b.u.v Sachverständiger Kunststofffenster
    Schön das Du deine Aussage auf deine "unnachahmliche art" im westlichen richtig gestellt hast... so ist das schon (fast alles) richtig.

    Es war "früher" sehr oft übliche Praxis Privat Gutachten per Nachnahme zu versenden... das wurde von der Rechtsprechung unterbunden da der Auftraggeber damit (unzulässiger weise) 100% Vorkasse bezahlt hat.

    Ein Privat Gutachten fällt in ganz normales Recht.... auch Handwerker/Lieferanten/Dienstleister/... können/werden/dürfen angemessenen Vorschuss/Abschlag/... mit Kunden vereinbaren.
     
    Oehmi und Fred Astair gefällt das.
  6. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    1.640
    Zustimmungen:
    280
    Das Problem ist nur das jede Partei ein Gutachten aufgeben kann und wenn das Geld vorhanden ist auch 10 Stück.
    Da sich vor Gericht gestritten wird wird wohl der Richter ein weiteres Gutachten beauftragen und welches dann neutral betrachtet ausfallen sollte.
    Es wird wohl keinen Gutachter geben der ohne Vorkasse das Gutachten aus der Hand gibt, sonst kann er womöglich Jahrelang prozessieren um sein Geld zu bekommen.
     
  7. profil

    profil

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    2.131
    Zustimmungen:
    982
    Beruf:
    Tischlermeister
    Ort:
    Lauterbach
    Benutzertitelzusatz:
    ö.b.u.v Sachverständiger Kunststofffenster
    Vom Gericht wird gewöhnlich immer ein wie Du schreibst ein "Neutraler Gutachter" bestellt der die Fragen des Gerichts/der Parteien beantwortet...der bekommt seine Vergütung vom Gericht gewöhnlich nie als Vorkasse....obwohl das Gericht immer "Vorkasse" von der/den Parteien verlangt die die Fragen stellen.

    Achtung wenn Parteien warum/womti/wieso/.. auch immer einen eigenen Partei/Privat/.. Gutachter beauftragen ist das deren Sache.... = was wie vereinbart wird unterliegt ganz normalen Vertagsrecht... und ist nicht Sache des Gerichts.
     
  8. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.711
    Zustimmungen:
    1.029
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Vor allem gilt ein von privat beauftragtes Gutachten in den meisten Fällen mal überhaupt nichts. Stichwort Gefälligkeitsgutachten. Dann muss schon ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden, wo wir wieder vor Gericht sind.
    @profil, wenn du ein "Privatgutachten" erstellst, hat das mehr Gewicht vor Gericht, weil du ö.b.u.v Sachverständiger bist und dann ein weiteres von Gericht beauftragtes Gutachten entfallen kann? Du musst doch auch im Privatsektor neutral dein Gutachten erstellen (was eigentlich jeder machen sollte). Oder wird dies dann trotzdem als Gefälligkeitsgutachten bewertet?
     
  9. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    1.640
    Zustimmungen:
    280
    Volles Risiko, ich würde immer nur ein vom Gericht bestellten Gutachter akzeptieren und den anderen ablehnen. Ich halte nur den bestellen für neutral.
    Nimm mal Edelsteine und geh zu Sachverständigen auch vereidigtet - was da rauskommt...Von der Differenz könntest du leben da die die Gutachten nach "Wert" der Ware bezahlt werden. Ich will nicht sagen das da blaues Glas für eine Millionen begutachtet wird aber ein Edelstein kann so oder so bewertet werden. Je Höhe desto besser für die Gebühren.
    Sicher zahlt der Kunde vorab aber ich glaube nicht das ein Gutachter seinem Geld nachläuft. Die Gerichtskasse kann ja nicht pleite gehen.
     
  10. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    7.083
    Zustimmungen:
    4.246
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Off topic:
    Als Angestellter zwischen 60 und 100k brutto im Jahr
    Selbständig 70-130k netto im Jahr

    Die Lizenz zum Geld drucken sieht anders aus. Die Bestellung macht dich nicht reich, lässt aber gegenüber „normalen“ Gutachtern höher Einkommen zu.
     
  11. Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    16.635
    Zustimmungen:
    6.643
    Ich habe ja vor zwei Jahren die Fortbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden gemacht mit abschließender 8-stündiger schriftlicher Prüfung.
    Die Fortbildung dauerte ungefähr 1 1/2 Jahre mit insgesamt ca. 20 Freitag/Samstag-Terminen.

    Die Prüfung war in Anlehnung an die ö.b.u.V Prüfung.

    Ob das alles so umfangreich ist, wenn man nur Gutachter für ein Gewerk ist, weiß ich nicht.

    Die vermeintliche Lizenz zum Gelddrucken stelle ich beim Stundensatz 114€/netto (siehe JEVG) mal in Frage, da kann man als Privatgutachter wesentlich mehr verdienen.

    Für die öffentliche Bestellung muss man zunächst Arbeitsproben in Form von bereits erstatteten Gutachten zur Prüfung vorlegen und dann noch die wirklich sehr sehr schwere schriftliche Prüfung ablegen.
     
Thema:

Gutachter haftbar?

Die Seite wird geladen...

Gutachter haftbar? - Ähnliche Themen

  1. Wohngift - wie messen - welcher Gutachter kann helfen

    Wohngift - wie messen - welcher Gutachter kann helfen: Hallo, mein Sohn klagt schon längere Zeit über Hustenreiz/kratzen im Hals wenn er sich in der Wohnung aufhält. Und damit man jetzt nicht...
  2. Welcher Gutachter für Bodenplatte / Kellerabdichtung?

    Welcher Gutachter für Bodenplatte / Kellerabdichtung?: Hallo, nach entfernen eines Vinyl-Fußbodenbelages in einer Kellerwohnung sind uns unzählige Risse in der darunter liegenden...
  3. Feuchteschaden ist hier jemand schlauer als der Gutachter?

    Feuchteschaden ist hier jemand schlauer als der Gutachter?: Eine feuchte Wand im Flur Eine wand im Flur ist nass mit Salpeter Ausblühungen die Feuchtigkeit verteilt sich wie auf den Bildern diese Wand...
  4. Feuchtigkeit im Sockelbereich (bis 50 cm), Schimmel – Ursache unklar, kein Budget für Gutachter

    Feuchtigkeit im Sockelbereich (bis 50 cm), Schimmel – Ursache unklar, kein Budget für Gutachter: Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit feuchten Wänden im Sockelbereich eines Raums (ca. 4 m x 3 m, also 12 m²). Die Feuchte zeigt sich nur im...
  5. Falschaussage vor Gutachter bei Zwangsversteigerung

    Falschaussage vor Gutachter bei Zwangsversteigerung: Guten Abend, ich bitte um eure Hilfe. Vor 10 Monate habe ich eine ETW ersteigert. Laut Gutachten war die Wohnung in einen bezugsfreien Zustand....