0815 Keller oder angemessen

Diskutiere 0815 Keller oder angemessen im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Mhm, die Baubeschreibung darf nicht weitergegeben werden, sonst droht Vertragsstrafe. Kann ich aber auch verstehen, da steckt viel Know How drin....

  1. cooke

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    Mhm, die Baubeschreibung darf nicht weitergegeben werden, sonst droht Vertragsstrafe. Kann ich aber auch verstehen, da steckt viel Know How drin.

    Ich würde mich aber nie wieder mit einer 12 seitigen Larifari-Beschreibung zufrieden geben. Von diesen 12 Seiten entfallen dann 6 Seiten auf die detaillierte Beschreibung der Steckdosen und der Raumgrößen-Angaben, und auf den restlichen Seiten ist kaum Platz für die wirklich wichtigen Dinge (wie die Ausführung des Kellers).

    Vertragserfüllungsgarantie: Würde ich immer in Verbindung mit einem gerechten Zahlungsplan sehen. Wenn Sie immer erst NACH Erhalt einer Leistung bezahlen, kann nicht viel passieren. Wenn Sie aber VOR Baubeginn beispielsweise schon 20.000 Euro oder mehr (selber erlebt) zahlen sollen, dann ist so eine Garantie sicher sinnvoll. Letzendlich kostet die Garantie den BT aber Geld, das er natürlich auf irgend eine Weise auf den Kunden abwälzen wird.

    BT übernehmen nie die Gefahr für ein Grundstück (das kann ich auch gut verstehen). Ausweg: Selber Bodengutachten beauftragen und mit den Ergebnisse zum BT rennen. Der muss sich dann daran halten. So ist man auf der sicheren Seite.

    Gruß Michael
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2005
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    Mit ner Kneifzange....

    am langgestreckten Arm würd ich den BT anfassen. Und nicht anders.
    ***
    Keine Bürgschaft, wenn Sie die Kosten übernehmen. Was soll DAS denn. Der kriegt vielleicht gar keine mehr :mauer
    Und dem Kellerbauer die Offenlegung untersagen? Klar steckt da Know-How drin. Aber hier wohl eher Kostenoptimierungs Know-How :confused:
    ***
    Und noch was. Wenn es wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen BT und Grundstücksverkäufer gibt, könnte das Finanzamt irgendwann mit einer Nachfoderung an Grunderwerbssteuer bei Ihnen vorbei kommen. Wegen Koppelgeschäft. :yikes
    ***
    MfG
     
  3. #23 BTopferin, 29.07.2005
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  4. cooke

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    Musterbaubeschreibung

    Hallo Kiwipi,

    wg. Baubeschreibung ist mir gerade eingefallen:
    Der Architekt Albert Ringlstetter aus Regensburg (der auch sehr interessante Bücher schreibt) gibt gegen (ich glaube) 12 Euro eine empfehlenswerte Musterbaubeschreibung ab.
    Sehr gut, um das einmal gegen das zu spiegeln, was man von seinem Anbieter bekommen hat.

    Gruß Michael
     
  5. #25 travis33, 11.03.2011
    travis33

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    Geht mir genauso

    Hallo,

    ich muss mal diesen alten Thread rausholen, weil er mich an meine eigene Situation erinnert.

    Es geht auch um eine Doppelhaushälfte und ich hab wohl mehr Fragen als andere Käufer.

    Ich war heute beim Architekten, der auf alle meine Fragen hin meine Frau damit beruhigte dass er sagte "Hier in Deutschland ist beim Hausbau alles durch DIN Normen geregelt."

    Jedenfalls hab ich ein nicht so tolles gefühl, weil ich glaube es wird das gebaut, was gerade noch so die DIN erfüllt.

    z.B. habe ich jetzt herausgefunden, dass es statt der Sauberkeitschicht nur einen Noppenbahn geben soll.
    Das finde ich als Laie sehr seltsam.
    Die Bodenplatte darauf ist 18cm dick und aus WU Beton.

    Jedenfalls kommt nach einer Frage immer gleich die nächste offene Frage.
    Es ist der Horror für den Hauskäufer.

    Viele Grüße
     
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