1-Geschossig umgehen

Diskutiere 1-Geschossig umgehen im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, mir steht bevor, ein Haus zu bauen. Grundstück ist schon in Besitz. Das Problem liegt darin, dass wir laut B-Plan nur 1-Geschossig...

  1. #1 Nickesss1, 12.10.2021
    Nickesss1

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    Hallo zusammen,
    mir steht bevor, ein Haus zu bauen.
    Grundstück ist schon in Besitz. Das Problem liegt darin, dass wir laut B-Plan nur 1-Geschossig bauen dürfen.
    Also haben wir uns für die sogenannte 75%-Regelung entschieden.
    Jetzt ist mir aufgefallen, dass im B-Plan noch folgendes steht:

    Kniestöcke sind nur bei 1-geschossigen Gebäuden ohne freistehendes Untergeschoß mit einer Dachneigung zwischen 40 und 50 Grad mit max. 80cm zulässig.

    Jetzt meine Frage:
    Was bedeutet "freistehendes Untergeschoß".
    Darf ich jetzt oben 75qm mit 1,60m zur Dachneigung bauen, wenn das EG 100qm hat?

    Bitte um Rückmeldung und danke im Voraus!
     
  2. Dimeto

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    Wir sind ja hier im Übungsraum und dafür ist Dein erster Beitrag gar nicht mal so schlecht. Für Deinen ersten Beitrag im richtigen Unterforum solltest Du das Bundesland angeben, den Bebauungsplan möglichst vollständig in Text und Bild anhängen, verlinken oder beschreiben, wo man ihn im Internet findet, und einen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Höhenangaben beifügen.
    Fragen zu Begriffen oder Formulierungen in Bebauungsplänen können ohne Kontext nicht beantwortet werden.
     
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