1-Geschossig umgehen

Diskutiere 1-Geschossig umgehen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mir steht bevor, ein Haus zu bauen. Im Land NRW. Grundstück ist schon in Besitz. Das Problem liegt darin, dass wir laut B-Plan nur...

  1. #1 Nickesss1, 12.10.2021
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    Hallo zusammen,
    mir steht bevor, ein Haus zu bauen. Im Land NRW.
    Grundstück ist schon in Besitz. Das Problem liegt darin, dass wir laut B-Plan nur 1-Geschossig bauen dürfen.
    Also haben wir uns für die sogenannte 75%-Regelung entschieden.
    Jetzt ist mir aufgefallen, dass im B-Plan noch folgendes steht:

    Kniestöcke sind nur bei 1-geschossigen Gebäuden ohne freistehendes Untergeschoß mit einer Dachneigung zwischen 40 und 50 Grad mit max. 80cm zulässig.

    Jetzt meine Frage:
    Was bedeutet "freistehendes Untergeschoß".
    Darf ich jetzt oben 75qm mit 1,60m zur Dachneigung bauen, wenn das EG 100qm hat?

    Bitte um Rückmeldung und danke im Voraus!
     
  2. #2 Nickesss1, 12.10.2021
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    Mit 1,60m zur Dachneigung meine ich die Kniestockhöhe.
    Lg
     
  3. #3 lordiconX, 12.10.2021
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    Sollte dir das nicht dein Bauträger beatworten können (?)
     
  4. #4 Kriminelle, 12.10.2021
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    Ein freistehendes Untergeschoss sollte hier ein Keller sein, der mehr oder weniger freiliegt.
    Dein KS darf 80 cm betragen bei einer DN von 40-50 Grad.
    Ansonsten darfst Du wohl nur ohne KS bauen - also wenn Du ein freistehendes UG hast.
    Deine Idee mit 160er KS ist folglich nicht erlaubt.
    Allerdings sind Interpretationen immer mit Vorsicht zu genießen ;)
    Der genaue Wortlaut und Alter des BPlanes ist außerdem hilfreich.
     
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  5. #5 simon84, 12.10.2021
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    Der Plan hat die Intention genau das zu verhindern was du (eigentlich) bauen willst : groß aussehende Häuser

    für die Bewertung von Bebauungsplan und für Gespräche mit Bauamt ggf Abweichungsanträge etc hilft dir am besten ein Architekt vor Ort !

    Wenn du hier Hilfe erwartest ist das absolute Minimum Grundriss mit Schnitt (skizze/kubatur reicht) mit allen Höhen und Flächen Angaben

    Und der vollständige Bebauungsplan mit Text (evtl als link)
     
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  6. #6 Nickesss1, 12.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2021
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    30BF0F1B-F2D7-4530-B1A0-47CEB486EAF1.jpeg image.jpg Danke für die schnellen Rückmeldungen.
    Anbei eine Skizze zur besseren Verständnis.
    Im B-Plan die Tabelle auf der Karte sagt, 20-30 Grad Dachneigung.
    Und in einem Beiblatt steht das man mit einer Neigung von 40-50 Grad nur eine Kniestock von max. 80cm haben darf.
    Jetzt nochmal meine Frage:

    weiß einer zufällig wie hoch ich mein Kniestock bauen darf ?

    Danke im Voraus.
     

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  7. #7 simon84, 12.10.2021
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    Stell doch bitte erstmal den link zum gesamten Bebauungsplan ein .

    Mit diesen aus dem Kontext gerissenen punktuellen Infos kann man das nicht beurteilen !

    man müsste erstmal die verschiedenen Grundstücke für die der Plan gilt vergleichen

    Bei 20-30 grad ist nach den bisher geteilten Infos gar kein Kniestock zulässig.
     
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  8. #8 Nickesss1, 12.10.2021
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    Leider steht mir dein das der gesamte Plan nicht an dritte weitergegeben werden darf.
     
  9. #9 Nickesss1, 12.10.2021
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    Leider steht mit drin, dass der Plan nicht an dritte weitergegeben werden darf.
     
  10. #10 simon84, 12.10.2021
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    Quatsch Bebauungspläne sind öffentlich
    Die kannst du sogar im Internet einsehen
     
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  11. #11 Nickesss1, 12.10.2021
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    6362F10B-16B6-4ADA-BEB2-A3D6AB79F5F1.jpeg Der eine direkte Nachbar hat einen kniestock und der andere ein Flachdach wie das anbei liegende Bild. Und diese beiden Nachbarn fallen mit unter die Kriterien, die zu beachten sind, welche ich auch nach BPlan beachten muss.
     
  12. #12 Nickesss1, 12.10.2021
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    Anbei der Bebauungsplan von bisschen weiter weg. 7E87DCC6-D03D-4837-8D2C-C150DD119F7F.png
     

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  13. #13 simon84, 12.10.2021
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    Danke ! Somit ist klar, dass das Beiblatt für bestimmte Grundstück gilt, in denen 40-50 DN zulässig sind.

    Auf dem von dir gezeigten Grundstück sind 20-30 DN zulässig und kein Kniestock !

    Alles weitere wäre dann als isolierte Befreiung/Abweichung beim Bauamt durch deinen Architekt zu verargumentieren und beantragen !
     
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  14. #14 Nickesss1, 12.10.2021
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    Okay, vielen vielen Dank für die Hilfe.
    Wie sieht’s denn mit einem Flachdach wie auf dem letzten Bild aus? Das hat ja gar kein kniestock so wie ich das verstehe. Dürfte ich so bauen ?
     
  15. #15 Kriminelle, 12.10.2021
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    Und der mit Flachdach liegt direkt dort, wo bis max. 30 Grad zulässig ist? ;)
    Dann würde es passen.
    Allerdings meine ich, dass der Punkt mit den 80 cm gar nicht auf Deinem Terrain gilt :)

    Edit: Hat sich gerade überschnitten. Zu Deiner Frage mit dem Flachdach: das müsste, wenn überhaupt, untergeordnet sein. Kann aber auch sein, dass es abgelehnt wird.
     
  16. #16 Nickesss1, 12.10.2021
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    Genau, der mit dem Flachdach liegt direkt neben mir, auch wo max 30 Grad zulässig sind. Der ist nur noch nicht in dem BPlan eingezeichnet. Ich weiß auch nicht warum.
    Also du meinst, die 80cm haben mir nichts zu sagen und ich darf auch bis 1,60m kniestock bauen?
     
  17. #17 simon84, 12.10.2021
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    Nein, du darfst GAR KEINEN Kniestock bauen, da der Kniestock nur bis max. 80 cm zulässig ist NUR bei den Grundstücken wo 40-50 DN vorgeschrieben ist.

    Was ist denn an dem Wort "nur" unverständlich ???
     
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  18. #18 Nickesss1, 12.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2021
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  19. #19 Kriminelle, 12.10.2021
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    Ich denke mal, dass kann man eindeutig NICHT sagen.
    Aber dafür sind Architekten da, ob freie oder beim GU, die Dir da weiterhelfen. Da das Grundstück eh schon im Besitz ist und Du nicht um einen fähigen Fachmann umherkommst, solltest Du Dir jetzt mal einen Mann oder Frau Deines Vertrauens suchen. Ggf kennt er das Grundstück bzw das Wohngebiet und weiß gleich, was Sache ist.
     
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  20. #20 simon84, 12.10.2021
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    Meine Aussage war auch explizit nur darauf bezogen was der Bebauungsplan zeigt und schreibt ! Das ist ja nur der erste Schritt.
    Keinesfalls darauf bezogen was evtl. genehmigungsfähig ist bzw. wofür man evtl. mit der richtigen Anfrage eine Abweichung genehmigt bekommt.

    @Dimeto mag ja vielleicht auch gerne noch seine Meinung äußern
     
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