100 Jahre alter Schuppen aus Stein, so 32 Quadratmeter groß, an gleicher Stelle neu aufbauen?

Diskutiere 100 Jahre alter Schuppen aus Stein, so 32 Quadratmeter groß, an gleicher Stelle neu aufbauen? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Ohne Baugenehmigung? an gleicher Stelle in gleicher Größe legal? Der Schuppen ist eingetragen in sämtliche Zeichnungen des Grundstückes! Ist aus...

  1. #1 DerFroschmitderMaske, 15.09.2025
    Zuletzt bearbeitet: 15.09.2025
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    Ohne Baugenehmigung? an gleicher Stelle in gleicher Größe legal?
    Der Schuppen ist eingetragen in sämtliche Zeichnungen des Grundstückes! Ist aus Stein und ist Baufällig! Steht da seit 100 Jahren und länger. Denkmalschutz Nein.
    Kann ich den Schuppen abreißen, also Steine weg, und mit Holzkonstruktion an gleicher Stelle, in gleicher Größe, neu aufbauen? Wollte eventuell kein Satteldach mehr machen, sondern ein Schrägdach, nach hinten abfallend.

    Ich weiß garnicht wie man das sehen muss!

    Oder muss ich die Steinmauern stehen lassen, oben neuen Ringanker umzu mauern, und nur das Dach sanieren? dann ist es legal?

    Bundesland ist Niedersachsen.
    Normalerweise würde der Kreis das in 100 Jahren nicht mitbekommen, aber was ist wenn jemand das anzeigt, aus Neid und Mißgunst, möchte da auf sicherer Seite sein.
    Könnt Ihr mal bitte Eure Einschätzung zu schreiben.

    Das Zauberwort ist "sanieren"? weil da kann keiner was gegen sagen kann?
    Gehe davon aus, das der damals mit Baugenehmigung gebaut wurde, weil auch in alle Zeichnungen drin.
     
  2. #2 Kriminelle, 15.09.2025
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    Nein, das fällt unter Abriss (der ist anzuzeigen) und Neubau. Dafür brauchst Du wieder eine Baugenehmigung. Auch gerade bei der Größe.
    Pi mal Daumen muss man nach meinem Wissen ca, 1/3 stehenlassen, damit es als Sanierung gilt.
     
  3. #3 petra345, 16.09.2025
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    Seit der HBO von 2018 kann man in Hessen abreißen und an gleicher Stelle gleichartig wieder aufbauen.
    Das dortige Bauamt wird eine Auskunft geben ob das in NS inzwischen auch möglich ist.
    Andererseits kann man mit Ausfugen, Verputzen, Ringanker und neuem Dach den ganzen Aufwand mit Baugenehmigung vermeiden.
     
  4. 415B

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    Man kann nur ohne Baugenehmigung reparieren und ausbessern aber Abriss und Neubau bedarf in der Größe einen Bauantrag.
     
  5. #5 VollNormal, 16.09.2025
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    Welche Arbeiten verfahrensfrei sind, steht in eurer Landesbauordnung. Diese ist frei zugänglich im Internet einsehbar.
     
  6. #6 DerFroschmitderMaske, 16.09.2025
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    Super! Danke Euch! Bin nun schon schlauer! Werde da mal reinschauen.
    Schöne Woche Euch!
    Gruß
    froschi
     
  7. #7 msfox30, 17.09.2025
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    Sind die Mauern so schlecht?
    Hab ich bei mir (fast) so gemacht. Und am Ende noch auf zwei Seiten Holz davor geblendet. Auf der Straßenseite nicht, p... eh die Hunde davor.
    Die Entsorgung von Bausschutt ist ja inzwischen auch nicht mehr umsonst.
    Also warum was abreißen, was noch nutzen kann.
     
  8. 415B

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    Du darfst nur nicht leer in den Wald fahren wenn du den Weihnachtsbaum organisierst.
     
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