2. Mahnung ohne Erhalt der Rechnung

Diskutiere 2. Mahnung ohne Erhalt der Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Evtl hat er gedacht, es sind Mängel und so lange er keine Rechnung schreibt hab ich`s eben gratis und sch.. auf die Mängel. Nun hat sich wohl das...

  1. #21 ars vivendi, 24.07.2014
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Evtl hat er gedacht, es sind Mängel und so lange er keine Rechnung schreibt hab ich`s eben gratis und sch.. auf die Mängel. Nun hat sich wohl das Blatt gewendet, Mängel wurden scheinbar nicht angezeigt und es ist eine konkludente Abnahme erfolgt.
     
  2. Markul

    Markul

    Dabei seit:
    20.05.2012
    Beiträge:
    505
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Regensburg
    Seh ich auch so. Solange keine Rechnung vor lag, war der Estrich i.O?..
     
  3. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Danke an alle, im Besonderen an Ralf Wortmann für die ausführlichen und entscheidenden Beiträge.

    Es ist etwas weitergegangen, Rechnung wurde mir zugeschickt, ich bin im guten Gespräch - mindestens mit dem Estrichleger, der jetzt die vollständige Mängelbeseitigung (Neuerstellung) angeboten hat, trotz Ingebrauchnahme. (Es geht dabei wie oben geschildert um den Oberbelag in der Garage, nicht um den Estrich in Haus oder Garage und zum Mangel gab es "damals" reichlich dokumentierte Kommunikation mit dem Architekten und über ihn an den HW.)

    Eine Anerkenntnis wovon, würde das bedeuten: Der Mangelfreiheit oder dass die Leistung erbracht wurde?
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 30.07.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ein Anerkenntnis deiner Zahlungsverpflichtung, was zur Folge hätte, dass du dich auf sämtliche Einwände, die dir bis dato bekannt nicht, nicht mehr berufen könntest, so z.B. auf ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten.

    Dass die Leistung erbracht wurde, steht doch wohl ohnehin fest ...
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 30.07.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ein Anerkenntnis deiner Zahlungsverpflichtung, was zur Folge hätte, dass du dich auf sämtliche Einwände, die dir bis dato bekannt nicht, nicht mehr berufen könntest, so z.B. auf ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Absatz 3 BGB).

    Dass die Leistung erbracht wurde, steht doch wohl ohnehin fest ...
     
  6. #26 bauschaden, 31.07.2014
    bauschaden

    bauschaden

    Dabei seit:
    01.10.2010
    Beiträge:
    300
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Hannover
    Die Leistung ist aber noch nicht voll funktionsfähig, deshalb will der AN auch

    nachbessern.

    Nach ibr-online.de:

    "Nicht funktionsfähige Leistung wird durch Bezahlung einer Rechnung nicht abgenommen!

    BGH, Urteil vom 05.06.2014

    Mit der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung und der Abgabe einer die Dokumentation betreffenden Übernahmeerklärung wird die Leistung jedenfalls dann nicht durch schlüssiges Verhalten abgenommen, wenn sie noch nicht voll funktionsfähig ist."

    Wenn man, wie im vorliegenden Fall, der Anerkennung der Zahlungsverpflichtung durch eine Zahlung nachgekommen ist, kann sich der AG trotzdem noch auf Mängeleinreden berufen, die lt. TE auch schon bekannt sind.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach schlauschaden - hier geht es aber nur um einen TEIL der Gesamtleistung. Und mit einer unbrauchbaren Teilleistung kann nicht immer und unbedingt die Abnahme verweigert werden!
    Das hängt (wie immer) am Einzelfall.
     
  8. #28 Ralf Wortmann, 31.07.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Stimmt, den Anspruch auf Mängelbeseitigung verliert man nicht (hatte ich auch nicht behauptet), wohl aber die Möglichkeit, sich wegen der anerkannten Zahlungen auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Es müsste dann also erst einmal gezahlt werden und dann wäre der AN verpflichtet, Mängel zu beseitigen.

    Das alles ist aber offenbar ohnehin fiktiv, denn der TE hat eine solche Anerkenntniserklärung wohl gar nicht abgegeben.
     
  9. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Eine Erklärung wurde nicht explizit abgegeben, aber es erfolgte inzwischen eine Teilzahlung oder AZ zur abnehmbaren Teilleistung von ca. 75 % (was ich für angebracht halte). Die o.g. Regel mit der doppelten Höhe der Mängelbeseitigungskosten beim Einbehalt dürfte aber dennoch gewahrt sein. Ich hoffe, dass das nun nicht völlig verkehrt war, sah aber auch keine andere Möglichkeit, da ja endlich eine positive Bewegung in die Sache kam.
     
Thema:

2. Mahnung ohne Erhalt der Rechnung

Die Seite wird geladen...

2. Mahnung ohne Erhalt der Rechnung - Ähnliche Themen

  1. Verzug - verspätete Fertigstellung- Mahnung nicht erfolgt- rechtliche Konsequenz

    Verzug - verspätete Fertigstellung- Mahnung nicht erfolgt- rechtliche Konsequenz: kein Verzug mit der Fertigstellung, besteht bei... Es liegt bereits kein Verzug der Beklagten vor, da es an der vorliegend erforderlichen Mahnung...
  2. Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt

    Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt: Hallo, ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese...
  3. Zahlungsmoral bei Privatgutachten / baubegleitender Qualitätsüberwachung

    Zahlungsmoral bei Privatgutachten / baubegleitender Qualitätsüberwachung: Als Frage an die anderen überwachend und sachverständig Tätigen hier: Heute ist mir bei der Quartalsbuchhaltung aufgefallen, dass die...
  4. Den Anhängern raumluftabhängiger Öfen zur Mahnung

    Den Anhängern raumluftabhängiger Öfen zur Mahnung: Weil hier im Forum immer wieder die These vertreten wird, es sei akzeptabel, in luftdichten Neubauten raumluftabhängige Feuerstätten einzurichten,...
  5. BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin

    BG Bau - Widerspruch,Mahnung, Terin: Hallo, ich wollte euch mal folgenden Fall einschätzen lassen. Hausbau Ende 2005, ordnungsgemäß (und ohne zu Wissen warum) alles bei der BGBau...