§34 BauGB: Muss sich ein Bauvorhaben bzgl. Dachform oder Gauben einfügen?

Diskutiere §34 BauGB: Muss sich ein Bauvorhaben bzgl. Dachform oder Gauben einfügen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Gaube wird eine Breite von ca. 4m haben - so groß ist sie damit eigentlich nicht. Der Unterschied in der Größe zwischen Zwerchhaus und Gaube...

  1. #21 0953759, 07.11.2018
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    Die Gaube wird eine Breite von ca. 4m haben - so groß ist sie damit eigentlich nicht. Der Unterschied in der Größe zwischen Zwerchhaus und Gaube besteht exakt in der Mauerstärke der Außenwand, die die Gaube im Unterschied zum Zwerchhaus zurückversetzt sein müsste.

    Das ist eigentlich alles.
     
  2. #22 simon84, 07.11.2018
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    4 Meter finde ich riesig.

    Hier in Bayern ist eine typische Gaube mit Fenster ca 2-2,50 Meter.
    Und google doch selber mal nach relevanten Urteilen, dann findest du schon genug Material zur Abendlektüre.

    Drücke dir auf jeden Fall die Daumen dass es durchgeht.
     
  3. #23 0953759, 07.11.2018
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    Die Errichtung einer 4m-Gaube wird ja durch die Bauaufsicht - nach Auskunft der Bauaufsicht - gar nicht abgelehnt.

    Ich hätte nur eben gern ein Zwerchhaus und sehe die Chance dafür in den gegebenen Rahmenbedingungen. :D
     
  4. #24 simon84, 07.11.2018
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  5. #25 0953759, 08.11.2018
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    Vielen Dank für alle Antworten.
    Ich werde berichten, wie die Sache weitergeht.

    Viele Grüße
    J.
     
  6. #26 Fabian Weber, 08.11.2018
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    Bei Deiner Gaube wird eventuell das Maß der baulichen Nutzung gem. §34 berührt. Zum Beispiel könne es plötzlich ein unzulässiges Vollgeschoss sein. Das kannst Du ja dann von Deinem Architekten berechnen lassen.
     
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  7. JPtm

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    Jetzt, ein Jahr später, wie sind die Ergebnisse :)?
     
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