§ 34 Problem mit Bauamt wegen Anbau Tief, Dach und Zufahrt

Diskutiere § 34 Problem mit Bauamt wegen Anbau Tief, Dach und Zufahrt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das das Bauamt die Einsprüche nicht akzeptiert können wir uns sicher alle denken. Also ab zur höheren Stelle. Aber dazu braucht man Zeit, Nerven...

  1. #21 Andybaut, 25.08.2018
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    Das das Bauamt die Einsprüche nicht akzeptiert können wir uns sicher alle denken.
    Also ab zur höheren Stelle.
    Aber dazu braucht man Zeit, Nerven und auch evtl. Geld für einen Anwalt.

    Das wissen natürlich auch die Bauämter. Deren Anwaltskosten müssen die ja nicht selbst bezahlen, deswegen bleiben die da entspannt.
     
  2. maskab

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    Vielen vielen Dank an Alle! Die Arguemente finde ich sehr Hilfreich!

    Ich habe GRZ von Haus Nr. 1 und 13 gemessen. HausNr. 1 hat 0,25 und HausNr.13 hat 0,19.

    Meine geplante GRZ ist 0,20 und GFZ ist 0,38. (GFZ weniger als 0,4).

    Ich brauche eine Zweite zufahrt:
    Mit Anbau habe ich dann Zwei Familien Haus. Da brauche icht 3 Stellplätze. In eine Seite kann ich 2 Stellplätzen für ein Wohnung. Muss ich eine Stellplatz auf andere seite weit diese Wurde von andere Wohnung benutzt.

    Ich bin in eine Große Metropole Stadt.

    Vielen Dank nochmal!
     
  3. Dimeto

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    §34 nennt vier Kriterien für das Einfügungsgebot:
    1. Art der baulichen Nutzung
    2. Maß der baulichen Nutzung
    3. Bauweise
    4. Überbaubare Grundstücksfläche
    Zu jedem der Kriterien gibt es entsprechende Paragraphen in der BauNVO, die regeln, wie diese Kriterien in einem Bebauungsplan festgesetzt werden.
    Die Art wird im ersten Abschnitt behandelt. Im zweiten Abschnitt geht es um das Maß der baulichen Nutzung. Die Instrumente dazu sind übersichtlich zusammengestellt in §16:
    (2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
    1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
    2. der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,
    3. der Zahl der Vollgeschosse,
    4. der Höhe baulicher Anlagen.

    Der dritte Abschnitt widmet sich der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Instrumente zu letzterer sind in §23 aufgezählt:
    (1) Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden.

    Herrschen im unbeplanten Innenbereich Verhältnisse, die ebensogut durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden könnten, so handelt es sich um faktische Festsetzungen. Und so wie auch ein Bebauungsplan nur einen begrenzten Geltungsbereich hat, so wird auch nach §34 nur die nähere Umgebung untersucht. Und so wie die Geltungsbereiche unterschiedlich groß sind, so ist auch für die "nähere Umgebung" eine einzelfallabhängige Begrenzung notwendig. Sie ergibt sich aus der vorhandenen Bebauungsstruktur. Hier ist der Bereich sogar recht einfach zu definieren, da im Norden ein B-Plan Planungsrecht schafft und im Süden eine nicht vergleichbare Reihenhausbebauung anschließt. Es müssen also nicht 50 Häuser zur Ableitung einer faktischen Baugrenze vorhanden sein, hier dürften die Häuser 1-17 genügen und da sehe ich durchaus eine Linie.
    Sehen viele so, so dass hier oft Gerichte entscheiden - mal gewinnt man, mal verliert man.

    Hier gibt es aber noch eine Besonderheit:
    Meine in #2 getroffene Einschätzung, dass sich das Vorhandensein des Fluchtlinienplanes ungünstig auf das Vorhaben des TE auswirkt, möchte ich aber zur Diskussion stellen. Denn durch die Straßenfluchtlinie und die straßenseitige Baufluchtlinie in 3m Abstand ist ja die überbaubare Fläche festgesetzt und nach §30 (3) BauGB sind nur die nicht festgesetzten Kriterien nach §34 zu beurteilen. Inwiefern man hier also zusätzlich noch eine Bautiefe nach §34 fordern kann, ist mir nicht bekannt. Hier könnte aber ein Ansatzpunkt für einen Fachanwalt sein.

    Und das war auch Stand der Planung, der der E-Mail zugrunde lag?
    Ohne Zustimmung des Amtes sehe ich diesbezüglich keine Chance.
     
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  4. #24 simon84, 25.08.2018
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    Passt irgendwie nicht zur GFZ/GRZ. Ist das geheim ? Oder Stadtrandbereich ?
     
  5. maskab

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    Vielen Dank an Alle für eure Meinungen.

    Ich bin in eine Metropol city in Hessen.

    Bauamt Beschied war für meine Pläne mit GRZ 0,2 und GFZ 0,38.

    Problem ist Bauamt hat nie mit GRZ und GFZ Interese gezeigt.

    Wegen Zwei Zufahrt: Strassenamt hat mir gesagt dass gibt es kein Problem. Ich muss einmalig 5000€ und pro Monat 20€ an Stadt wegen Zweite Zufahrten bezahlen.
    Ich bin Flexibel here. Das ist keine Muss für mich.

    Ich habe Gestern mit einige Nachbarn wegen meine Anbau gesprochen. Alle sind sauer auf Bauamt für was Bauamt mit mir macht. Nachbarn haben mir gefragt ob sie kann mir etwas hier hilfen.
     
  6. #26 Andybaut, 26.08.2018
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    Tolle Erklärung Dimeto
    Das mit dem faktischen B Plan ist interessant
     
  7. #27 Andybaut, 26.08.2018
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    Maskab , kannst du mal deine wunschgemäße und die vom bauamt zeichnerisch darstellen?
     
  8. maskab

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    @Andybaut , ich share die am Morgen weil bin ich Heute in unterwegs. Sorry.

    Vielen Danke an allen.
     
  9. #29 maskab, 27.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2018
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    @Andybaut , @Dimeto, Hallo Alle,

    Hier ist meine summary (siehe Anhang) auf Bauamt Vorgeschlagene Anbau: 4,5m Tief, Gesamt GRZ 01,4, Gesamt GFZ 0,23

    Meine Wünschepläne: Anbautief 9,8m, Breit ist 8,5m (wie Altbau). GRZ 0,20, GFZ 0,38 (Zwei Voll Geschoss mit FD mit Keller)

    Könntest du bitte mir auch eure Meinungen geben ob meine Faktische Baulinien wie in Anhäng ich gemacht habe so stimm ist?

    Vielen Dank.
     
  10. #30 Andybaut, 27.08.2018
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    wenn ich das richtig verstehe, möchtest du ungefähr bis Punkt F bauen und das Bauamt will dir nur bis Punkt D erlauben.
    Richtig?

    Dummerweise sieht man 15 und 17 nicht und 11 hat da was genau im Garten ? Das geht ja über die gesamte Grundstücksbreite.

    Aus meiner Sicht kann man hier keine Baugrenze nur aus den beiden Nachbarhäusern ableiten.
    Dann hätte Nummer 9 ja gegen eine fiktive Grenze zwischen 7 und 11 verstossen.
    Man muss hier schon das große ganze sehen.
    Also wieviel wurde sonst als OK empfunden und genehmigt.
     
  11. maskab

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    Sorry @Andybaut für Unklärheit.
    Ich möchte bis Punkt E Bauen.
    Bauamt will bis Punkt G.
    Bitte siehe Anhäng mit Gesamt Nachbarn Haus 1-17.
    Vielen Dank.
     
  12. #32 Andybaut, 27.08.2018
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    OK,

    also ich würde argumentieren, dass man hier keine klaren Baugrenzen ableiten kann.
    Der 34 spricht von der näheren Umgebung und nicht von den Nachbargebäuden.

    1 und 11 haben sogar Gebäude viel weiter im Grundstück und 17 ist wieder ganz anders.
    Ich kann da keine ableitbare Linie erkennen.

    Aber die Meinung besteht halt schon einmal beim Bauamt, da wird wohl nur der Weg zur nächsten Instanz helfen.
     
  13. #33 simon84, 27.08.2018
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    So auf den ersten Blick kann ich das Trara auch nicht verstehen. Am Haus #13 sollte man sich doch orientieren können, das ist doch schon ähnlich groß....
     
  14. maskab

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    Nach eure Meinungen, ich verstehe dass kann mann eine von Zwei Variante überlegen:

    Variante 1:
    Fiktive Baugrenze: Maximum Bautief von Strasse kann 23,5m sein.
    Diese Fiktive Baugrenze ist nicht ganz Klär.
    -->Hier habe ich eine möglichket für eine Anbautief : 23,5m - 11m (Bestandehaus) = 12,5m

    Oder

    Vairante 2:
    BauNVO
    § 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
    § 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung: GRZ 0,2 und GFZ 0.4 (kleinsiedlung WS)
    Dürfen bauen: 720qmx0.,2 - 64qm (Althaus) = 80qm-->80qm/8,5=9,4m Anbautief

    Anbau Zwei Vollgeschoss (Höhe Tiefer als Altbau): d.H. 80qm in OG (Flachdach).
    Das Heisst GFZ: 262/720 = 0,36
    Kann mann irgiendwie (z.B. OG mit mehr Wohnfläche) GFZ bis 0.4 machen?

    Ist meine Verstandnis korrekt?

    Ich bin eins von beide Variante sehr zufrieden wann klappt!

    Vielen Dank.
     
  15. #35 Andybaut, 27.08.2018
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    jetzt wird´s ein bisserl wild :-)

    da du scheinbar auch ein paar Sprachprobleme hast versuche ich es nochmals etwas einfacher.

    Normalerweise gibt es einen Bebauungsplan der sehr viel reglementiert. Z.B. die Firsthöhe, die Geschosszahl, die Bauweise etc. .
    Das hast du nicht, daher gilt für dich der §34 des BauGB.
    Dort sind alle Dinge viel allgemeiner beschrieben.

    Stark vereinfacht:
    was die anderen Leute in dem Gebiet durften, darfst du nun auch machen.
    Wenn das größte Haus eine GFZ von 0,5 hat, dann darfst du auch bis 0,5 gehen, auch wenn andere "nur" 0,3 haben.
    Wenn dort ein Haus mit 2 Geschossen steht, dann darfst du auch 2 Geschosse bauen, auch wenn dort einige mit 1 Geschoss stehen.

    Es geht hier also darum herauszufinden was alle anderen scheinbar schon durften und dir das gleiche Recht einzuräumen.


    Nein, du denkst hier zu kompliziert.
    Kleiner Exkurs GRZ und GFZ:
    Grundstück 1000m², EG 100m², kein OG
    GRZ 0,1; GFZ 0,1
    Grundstück 1000m², EG 100m², OG 100m²
    GRZ 0,1; GFZ 0,2
    Grundstück 1000m², EG 100m², DG 100m² (aber kein Vollgeschoss)
    GRZ 0,1; GFZ 0,1
    Grundstück 1000m², EG 100m², OG 20m²
    GRZ 0,1; GFZ 0,12

    Du musst mit GRZ und GFZ keine Werte erreichen, du darfst nur
    das Höchstmaß der Nachbarschaft nicht übersteigen.
     
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  16. Dimeto

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    Das Vorhandensein eines rechtskräftigen Fluchtlinienplanes wird konsequent ignoriert.
    Lass vom Architekten eine Bauvoranfrage deines Wunschobjektes stellen und bei Ablehnung lässt Du Dich vom Fachanwalt beraten. Der checkt alle Gegebenheiten und wird hoffentlich eine brauchbare Prognose zu den Erfolgsaussichten abgeben.
    Eine GRZ von unter 0,2 im Ballungraum bei einem Grundstück von 1/2 Millionen € zu verlangen ist absurd.
     
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  17. maskab

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    @Dimeto
    Du hast recht. Ich kann nicht so leisten wie Bauamt wegen Anbau gesgat für meine Grundstück was hat für mich über mehr als Halbes Millionen Euro gekostet.
    ich muss jetzt überlegen wie ich kann besser weiter gehen. Ich share meine Ergebnis mit Euch.

    @Andybaut: Du has Recht dass habe ich Bestimmt mit Deutsch etwas Problem. Leider habe ich in Deutschland in Englisch studiiert (in Stuttgart und weitere in Tübingen). Aber versuche ich meine Deutsch immer verbessern mit eure Unterstützung! Ich lerne jetzt in Baubereich auch viele Worte :).

    Vielen Dank an Alle.
     
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  18. #38 Andybaut, 27.08.2018
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    Versteh ich nicht. Wo ist das? Habe ich da was übersehen?
     
  19. Dimeto

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    Nein. Der TE hat in seinem Eingangspost vom Freitag einen unbearbeiteten Kartenausschnitt inkl. Ort und Straßennamen veröffentlicht. Da er von einem angrenzenden B-Plan schrieb, hat mich interessiert, was der so festsetzt und habe im Geoportal der betreffenden Stadt gesucht. Dabei habe ich gesehen, dass für sein Grundstück ein rechtskräftiger Fluchtlinienplan Festsetzungen trifft. Durch meinen Beitrag #2 ist dem TE vermutlich aufgefallen, dass sein Grundstück identifizierbar ist und hat seinen Beitrag #1 bearbeitet. Nun weiß ich was, was ihr nicht wisst, bin aber der Meinung, dass es nicht mir, sondern nur dem TE zusteht, das Wissen zu veröffentlichen. Aber ohne dieses Wissen könnten Ratschläge in die Irre führen.

    Da es schon deutschen Fachleuten, noch dazu aus fremden Ländern (BW, BY, NRW), schwerfällt, die Vorschriften und Gegebenheiten gleich zu interpretieren, insbesondere wenn noch Rechtsnormen aus dem 19. Jahrhundert zu berücksichtigen sind, halte ich es für das Beste, wenn der TE das weitere Vorgehen dem Architekten seines Vertrauens überlässt.
    Im Allgemeinen bin ich kein Freund von juristischen Auseinandersetzungen, insbesondere nicht mit Behörden, aber hier scheint die Lage doch sehr komplex zu sein und wenn der Teamleiter beim Amt vielleicht noch ein Anhänger der frühen Onkelz ist, wird auch das persönliche Gespräch den TE nicht weiter bringen. Sollte das Widerspruchsverfahren in HE noch nicht wie in NRW abgeschafft worden sein, besteht ja noch Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung.
     
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  20. #40 Andybaut, 27.08.2018
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    OK. Wobei ich nicht verstehe wozu man Ratschläge auf der Basis von Teilangaben in einem Forum einholt.

    Auf jeden Fall habe zumindest ich wieder was neues zum 34 gelernt.
    Immer wieder faszinierend was alles hinter ein paar kleinen Worten versteckt ist.
     
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