§34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?

Diskutiere §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der...

  1. maB

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    Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der andere 9m. Kann ich davon ausgehen, dass dadurch nach §34 eine Firsthöhe von bis zu 13m bei unserem Bau durchgehen sollte? Gleiches für andere Parameter wie Bautiefe etc.
     
  2. Dimeto

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    Nein.
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  3. #3 Viethps, 23.12.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Und auch wenn man mit allen Nachbarn gesprochen hat und das Bauamt sogar die Planung für akzeptabel hält:
    § 34 ist zwar eine nette Einladung, weil man meinen könnte, es ginge so einiges.......
    Aber manche hätten im Nachhinein lieber einen BbPl vorliegen gehabt!
    Es braucht nur einer dagegen zu klagen, schon gehen die Probleme los.....
     
  4. #4 driver55, 23.12.2023
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    Es heißt doch so schön, „das Gebäude muss sich in das Vorhandene (die Umgebung) einfügen“.
    Da geht somit von bis….bzw. alles und nichts….
     
  5. #5 driver55, 23.12.2023
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    Die Nachbarn geht das erstmal garnichts an…….die können ja später ihren Senf dazu abgeben…wenn sie die Unterlagen zur Einsicht bekommen, bzw. zur Einsicht „antanzen“ dürfen…
     
  6. #6 Viethps, 23.12.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Erfahrungsgemäß ist es sinnvoller, mit den Nachbarn vorher mal über die angedachte Bauform zu sprechen.
    Man erfährt dann meist die höchstmögliche Ablehnung, wenn man mit fertigen Plänen dort aufkreuzt und die sich zur Unterschrift genötigt fühlen.
    Mit Diplomatie kommt man leichter ans Ziel......:-)
     
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  7. #7 JohnBirlo, 23.12.2023
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    Ich hab auch in einem §34 Gebiet gebaut. Hab etwa 50cm höher als die Nachbarhäuser gebaut. Wurden weder die Nachbarn noch das Bauamt vorab gefragt, und die Nachbarn mussten auch net zustimmen oder so. Bauamt hat die Höhe auch nicht weiter kommentiert.

    Frag doch einfach mal in deinem Bauamt nach, ob die das interessiert. Dein Architekt müsste das aber auch wissen
     
  8. #8 Viethps, 24.12.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Dort wo es einen BbPl gibt, ist es weniger kritisch.
    Wie ` gefährlich ´ es im Bereich § 34 zugehen kann, gibt es hier nachzulesen:
    Traumhaus wird für Schwerter Familie zum Alptraum - wp.de
    Daher ist Ansprache und Abstimmung meist wichtig.
    Geklagt hatte der garnicht dort wohnende Nachbar.
     
  9. #9 driver55, 24.12.2023
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    Klaro, indirekt schon. siehe #5
     
  10. #10 ArchitekturKontor, 29.12.2023
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    Servus,

    beim Einfügen eines Gebäudes in seine Umgebung sind u.a die Bauform, Dachform, Baugrenze, Maß der baulichen Nutzung (Intensität der Bebauung) sowie die First- und Traufhöhe der benachbarten Gebäude wichtige Faktoren.

    Die First- und Traufhöhe eines Gebäudes sind von der Dachform abhängig. Wenn der Nachbar beispielsweise ein Satteldach mit einer Firsthöhe von 13 Metern hat, bedeutet das nicht automatisch, dass nebenan ein Gebäude mit Flachdach gebaut werden darf, selbst wenn die Firsthöhe gleich wäre. Die Traufhöhe muss sich ebenfalls einfügen.

    Ihre Baurechtsbehörde unterstützt Sie bei der Festlegung der Einfügungskriterien. Gehen Sie gut vorbereitet dorthin, indem Sie Skizzen und eine Vorstellung der Gebäudeform ,-größe sowie der Anzahl der Stockwerke präsentieren.


    Ich drücke Ihnen die Daumen für Ihr Vorhaben!
     
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