3fach-Verglasung in Wohnanlagen nicht möglich?

Diskutiere 3fach-Verglasung in Wohnanlagen nicht möglich? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hach ... das hatte ich glatt überlesen ... wie geil ist das denn? Der schreibt doch tatsächlich, dass die für Niedrigstenergiehäuser...

  1. Taipan

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    Hach ... das hatte ich glatt überlesen ... wie geil ist das denn?

    Der schreibt doch tatsächlich, dass die für Niedrigstenergiehäuser einzusetzende Energiemenge gegen unendlich geht, da diese Gebäude diese mit einem gegen Null gehenden Wirkungsgrad umsetzen ...
     
  2. #22 Alfons Fischer, 29.09.2013
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    mal unter den Kollegen: ist eigentlich der Begriff "Niedrigstenergiehäuser" aus der EU-Richtlinie irgendwie definiert? Ich habe nichts dazu gefunden.
    Oder will man sich das offen halten und mal überraschen lassen, was zu dem Zeitpunkt überhaupt erreichbar ist?
     
  3. Taipan

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    ebenda: 2010/31/EU Artikel 2 Satz 2: „Niedrigstenergiegebäude“ ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden;

    und Satz 2: „Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung) zu decken;

    und Artikel 9 Abs. 3 (3) Die nationalen Pläne enthalten unter anderem folgende Angaben: a) eine ausführliche Darlegung der praktischen Umsetzung der Definition der Niedrigstenergiegebäude durch die Mitgliedstaaten, in der die nationalen, regionalen oder lokalen Gegebenheiten erläutert werden, einschließlich eines numerischen Indikators für den Primärenergieverbrauch in kWh/m 2 pro Jahr. Die für die Bestimmung des Primärenenergieverbrauchs verwendeten Primärenergiefaktoren können auf nationalen oder regionalen Jahresdurchschnittswerten beruhen und den einschlägigen europäischen Normen Rechnung tragen.


    daruas lese ich, dass die Definition "fas keine oder wenig Energie" vom Passivhaus abwärts durch die Bundesdeutsche Gesetzgebung erst noch definiert werden muss. Eigentlich müsste das jetzt schon passieren, da ab 2021 alle Neubauten eben dieser Definition entsprechen müssen.

    //Glaskugel//
    Da wir aber jetzt schon hinterherhängen, ist es ja für das Bundetheater sicher kein Problem im Sommer 2022 mal eben wieder holter die Polter eine EnEV2020 zu beschließen, die dann die Definition enthält und die ggf. den fosilen Primärenergiebedarf auf 1/2 Passivhaus-Endenergiebedarf beschränken wird (Grob geschätzt, da irgendwo zw. wenig und null liegend).
     
  4. #24 Quatrain, 29.09.2013
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    Nochmals danke ich allen hier für die guten Argumente und Informationen!

    Damit kann ich gegen meine Hausverwaltung jetzt besser zu Felde ziehen, denn immer noch hat sie das Sagen, was hier im Haus passiert. Sie kann mir argumentativ und rechtlich natürlich weiter Steine in den Weg legen. Aber ich werde erst einmal weitermachen, indem ein Ingenieur für Energieberatung / Energiesachverständiger für Energieeinsparung ein Gutachten erstellt, ob der U-Wert [W/(m2K)] des Mauerwerks geringer ist als der des dreifachverglasten Fensters (U=0,7). Denn das wurde von mir ja gefordert.
    Dafür benötige ich den genauen Aufbau der Außenwand, den mir die Hausverwaltung hoffentlich zur Verfügung stellen wird.

    Und dann hoffe ich noch, dass die Hausverwaltung diesen Vorgang überhaupt akzeptieren wird und nicht auf eine allgemeine Zustimmung der Eigentümerversammlung verweist, die das Ganze bis in den nächsten Sommer verschleppt, denn ich möchte ja auch irgendwann mit der Renovierung fortfahren. Der Leerstand versursacht ja auch Kosten.
     
  5. #25 ThomasMD, 29.09.2013
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    Sind die Fenster bei Euch eigentlich per Teilungserklärung Sondereigentum?

    Per se sind sie i.d.R. Gemeinschaftseigentum und Du hast weder ein Recht, noch eine Pflicht, daran etwas zu ändern.
     
  6. #26 Corinna72, 30.09.2013
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    Vorsicht bei den U Werten für Fenster. Ein Fenster besteht aus mehreren Bauteilen mit unterschiedlichen U Werten:
    Ug - Glasscheiben
    Uf - Rahmen
    Uw- gesamtes Fenster
    dazu:
    ψg - Wärmedurchgangskoeffizient Randverbund

    Mit U Wert 0,7 meinst Du wahrscheinlich den Ug Wert, also den der Scheiben.
    Typischerweise landest Du dann bei Uw irdendwo bei 0,9 - 1,0 (der Rahmen ist immer der Schwachpunkt).

    Sehr gut erklärt ist das z.B. hier (Achtung Mods: seriöser Link, kein Bild- Zeitungsniveau)
    http://www.inoutic.de/de/tipps-fuer-den-fensterkauf/energiesparen/u-wert-fenster/u-wert-fenster.html

    Was den Wandaufbau angeht ist dieser eigentlich ziemlich egal, wenn tatsächlich mit 15cm Steinwolle gedämmt wurde.
    U Wert Steinwolle alleine (ohne weitere Materialien) bringt schon einen U Wert von ca. 0,26. Da sie aber auf das vorhandene Mauerwerk aufgebracht wurde, bekommst Du sogar noch bessere Werte:
    http://www.u-wert.net/berechnung/u-wert-rechner

    Also jetzt vergleich mal selber...

    Und an die Fachleute hier: sollte ein Fehler drin sein, bitte korrigieren, bin ja wissbegierig und jederzeit lernfähig.
     
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