4-stöckiges Gebäude nur 10 m an meiner Grundstücksgrenze

Diskutiere 4-stöckiges Gebäude nur 10 m an meiner Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ok dann 3 Geschosser mit Dach aber es sind 4 Fensterreihen in dem Giebel. hab nur 3 reingemalt weil die unterste hinter der Wand liegt. Ja und ich...

  1. #21 einer76, 23.04.2012
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    Ok dann 3 Geschosser mit Dach aber es sind 4 Fensterreihen in dem Giebel. hab nur 3 reingemalt weil die unterste hinter der Wand liegt.
    Ja und ich vermute das es noch höher wird.
    Und was kann ich da noch für Gegenargumente bringen?
    Was besagt eigendlich eine Erhaltungssatzung?
     
  2. #22 mastehr, 23.04.2012
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    Wo ist denn jetzt das Problem?

    Was sagt der Bebauungsplan?

    Gibt es überhaupt eine Erhaltungssatzung?

    Was geht Dich der Abstand des Gebäudes zum Grundstück Deines Nachbarn an?
     
  3. #23 einer76, 23.04.2012
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    Der 3.Giebel ist einfach zu nah an meinem Grundstück. Und da sind 16 Fenster drin die alle auf unser Grundstück gucken.
    Wo bekomme ich einen Bebauungsplan. Hab ich das Recht den zu bekommen?
    Eine Erhaltungssatzung gibt es. Stand mal was im Amtsblatt. Nützt die mir was?
    Mein Nachbar geht mich in so fern was an, dass ich ihn gut kenne.
     
  4. Baumal

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    eine erhaltungssatzung gibt es-

    ich will keinem zu nahe treten, aber als schützenswert
    erkenne ich da mal gar nix.

    eine städtebauliche totsünde ist der klotz nicht, denn
    es gibt nichts zu verschandeln an diesem ortsbild.

    meine meinung. gegenargumente außer licht, luft
    und sonne hätte ich nicht.
     
  5. #25 ThomasMD, 23.04.2012
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    Wenn Deine Kollis nach Süden gucken, dann klaut Dir der Neue höchstens eine halbe Stunde Morgensonne. Die, hinter den 16 Fenstern, müssen sich aber den ganzen Tag das Elend dieser Behelfsunterkunft ansehen.

    Ein Bebauungsplan ist öffentlich und sollte in der Gemeinde einsehbar sein, wenn er nicht sogar vom Landratsamt ins Netz gestellt ist. Sollte ja einem Informatiker gelingen, das herauszufinden. Vermutlich wird es aber für so ein zusammengewürfeltes Gebiet keinen geben. Dann §34.
     
  6. #26 ReihenhausMax, 23.04.2012
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    In jeder Straße, wo sich solche 3 Geschosser auf 10 oder weniger Meter Abstand
    gegenüberstehen schaut man sich gegenseitig in die Fenster wenn keine Vorhänge
    davor hängen. Wäre das kleine Haus mit der blauen Gaube das Erdgeschoss
    eines solchen Hauses würde es auch nicht mehr Licht bekommen. Vom Süden her
    (wenn ich die Solarkollektoren Deines Nachbarn zur Orientierung nehme) hat
    er ja jetzt schon Schatten. Da das leicht gelbliche Haus südlich von dem neuen
    die gleiche Höhe hat, glaube ich kaum, daß da rechtlich was dagegen spricht,
    das Grundstück entsprechend zu bebauen. Wie soll denn der Hof zu Dir hin
    werden bzw. wieviel der 10m ist noch auf Deiner Seite? Wenn da ein paar
    Laubbäume und vielleicht auch sonst etwas Grün steht, kann das doch durchaus
    auch eine Verbesserung sein. Was schließt sich Richtung Norden eigentlich an?
    Scheint ja noch einen Tick höher zu sein.
     
  7. #27 einer76, 23.04.2012
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    Leider ist hinter meinem Haus direkt sein Grundstück und ich kann da nichts grünes hochwachsendes hinpflanzen.
     
  8. #28 ThomasMD, 23.04.2012
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    Dein "Haus" steht also direkt auf der Grenze.
    Dann hast Du doch sicher da gar keine Fenster drin?
     
  9. #29 einer76, 23.04.2012
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    In dem Teil nicht. aber in dem woraus das Foto gemacht wurde.
     
  10. BJ67

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    Wenn es nicht beplant ist, sehe ich es wie Ralf. Nach 34 sollte es möglich sein.

    Und es ist vor allem die Parallelstraße mit bereits ähnlicher Bebauung im Bestand.

    Wenn man von einem üblichen Grenzabstand von h/2 aus geht, reichen die 10 Meter Abstand für ein Gebäude mit 20 Meter Höhe.:yikes

    Und Thomas aus der Landeshauptstadt, so was darf man denken ...:D
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2012
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    Was bringt die Leute eigentlich immer dazu, zu glauben, Ihre Aussicht und Einblicklosigkeit sei in alle Ewigkeit zementiert?
    Selbst wenn der da nur einen Zweigeschosser hinstellt, hast den Guckguckblick in Deinem Anwesen. So what?

    Ich wäre an Eurer Stelle auch leise mit dem Meckern. Oder zumindest würde ich vorher mal abklären, ob denn die ganze grenzständigen Gebäude MIT Feuerstätten und Schornsteinen unmittelbar an/auf der Grenze überhaupt baurechtlich zulässig sind.
    Ein Gewöhnheitsrecht oder eine Bestandssicherung durch Zeitlauf gibts nämlich im Baurecht nicht.

    Wenn Ihr da also lospoltert, könnte der Herr/die Dame von der Bauordnung bei einem Ortstermin darüber stolpern und eine Nutzungsuntersagung aussprechen. UNd dann ist :yikes angesagt.
    Sollten die Behördlichen nicht drüber stolpern (wollen), könnte auch ein genervter Investor seinen Planer mal auf die Fährte setzen, weil er sich eine Verbesserung des Wohnumfelds durch den Abriss dieses Schuppenflickenteppichs erhofft.

    Und dann hast Du Deinem so geliebten Nachbarn einen grossen Bärendienst erwiesen.
     
  12. #32 einer76, 24.04.2012
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    Ein 2 geschosser ist ist ja ok.
    Ich würde ja fast sagen 2,5 mit ausgebautem Dachgeschoss. Aber der Giebel stört mich eben ein bischen.
    Zu den Schornsteinen:
    Willst du mir jetzt untersagen dass ich mein Haus beheize? Das hat er doch vorher gesehen das da Schorsteine sind.
     
  13. BJ67

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    Wenn es noch aus DDR-Zeiten stammt und das Gebäude selbst nicht schwarz gebaut wurde, dürfte es trotzdem Bestandsschutz genießen. Und das Gebäude sieht nicht aus, als sei es erst 22 Jahre alt.
     
  14. #34 ThomasMD, 25.04.2012
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    Aber der Schornstein und damit die Umnutzung dürfte neueren Datums sein.
     
  15. R.B.

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    Was ist an die Schornsteine angeschlossen?
    Welche Abstände zum neuen Gebäude bzw. zu Öffnungen im Gebäude (Fenster, Lüftungsöffnungen o.ä.)?

    Ob der Schornstein erhöht werden muss ist nicht ganz einfach zu beurteilen. Fachmann dafür ist der Schorni.

    Nur weil der Schornstein in der jetzigen Form einmal abgenommen wurde, bedeutet das noch lange nicht, dass man diesen ewig so betreiben darf. Sonst hätte man bei der Abnahme alle Eventualitäten der nachbarlichen Bebauung berücksichtigen müssen, was in der Praxis nicht funktioniert.

    Zum Rest schreibe ich besser nichts. Jedem sollte klar sein, dass sich die Bebauung in der Nachbarschaft jederzeit ändern kann.

    Gruß
    Ralf
     
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