§ 62 SächsBO – Genehmigungsfreistellung in Sachsen
Diskutiere § 62 SächsBO – Genehmigungsfreistellung in Sachsen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; 2) Nach Absatz 1 ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn 1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne von § 30 Absatz 1...
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§ 62 SächsBO – Genehmigungsfreistellung in Sachsen
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