80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton?

Diskutiere 80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; mag sein, aber über wieviele minuten reden wir hier? 5-10-15 min? und knapp 8.000 Euro??? Ich glaube, du unterschätzt den Aufwand. Hier ist...

  1. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ich glaube, du unterschätzt den Aufwand. Hier ist ein Beispiel-Detail aus meinem Fundus, ein Anschluss eines Pultdaches an eine aufgehende Wand aus KS + WDVS. Was würdest du veranschlagen, dieses Detail auf eine monolithische Wand umzuplanen? Und das ist nur eines von ca. 10 betroffenen Details. Hinzu kommen die ganz normalen Grundrisse. Fällt die Änderung der Wandstärke nach innen (Außenmaße des Gebäudes bleiben), stimmt innen kein Maß und keine Fläche mehr, mit allen Konsequenzen für die Planung von Durchbrüchen, Treppen usw. Deshalb ist die Frage von Bauliesl nach dem Stand der bisherigen Planung sehr berechtigt.
     

    Anhänge:

  2. #22 Igeliglu, 16.08.2013
    Igeliglu

    Igeliglu

    Dabei seit:
    31.07.2013
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Autor
    Ort:
    Trier
    @ alle. Vielen Dank für die vielen Antworten.

    In unserem Architektenvertrag haben wir nur aufgenommen, dass wir Massivbauweise wünschen. Freigegeben haben wir bisher nur die Phasen 1 und 2 auf der Basis von Zeichnungen, denen nicht zu entnehmen war, um welches Mauerwerk es sich handelt. Wir sind nun aber tatsächlich erst am Ende der HOAI Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung.

    Neben dem Architekten haben wir aber auch einen Statiker beauftragt, der schon seine Phase 3 und ein Teil der Phase 4 mit KS gerechnet hat. Auch ihm entsteht ein Mehraufwand, wie er schreibt, für den er 2856€ haben will, wenn er seine KS-Rechnungen "in die Tonne kloppt" und neu rechnet. Das macht uns wirklich wahnsinnig, zumahl der Statiker den Auftrag zwar von uns bekommen hat, der Architekt ihm aber das "Go" gegeben hat und er ohne unser Wissen schon mit der Berechnung begonnen hat. Plötzlich überraschte uns der Architekt mit dem hinweis, die Statik auf KS- und WDVS sei schon seit 10 Tagen fertig. Also,... zusammenfassend, will der Architekt die 82 Stunden mit 7657€ vergütet bekommen und der Statiker noch einmal mit 2856€.

    Ich halte es auch für unverhältnismäßig. Immerhin ist allein die eine Änderung des Architekten teurer als dessen gesamte Entwurfsplanung! Und die Änderung des Statikers auch nicht gerade billig. Von vereinbarten 3.300 für die LPH 3 und 4 noch einmal 2.400 als Mehraufwand?

    Beide telefonieren auch oft miteinander, wie rauszuhören ist und raten uns nun unbedingt dazu, KS mit WDVS zu nehmen. In wie weit das nun fachlich begründet ist oder einfach nur daran liegt, dass sie keinen Mehraufwand wollen oder schon Streit mit uns vorprogrammiert ist, weiß ich nicht. Was meint ihr?

    Lieben Dank, noch einmal.
     
  3. #23 Igeliglu, 16.08.2013
    Igeliglu

    Igeliglu

    Dabei seit:
    31.07.2013
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Autor
    Ort:
    Trier
    Der Fairness halber möchte ich noch erwähnen: Das aus planen wir in einer Etage mit einer lichten Höhen von 3,00m. Das Staffelgeschoss liegt mitten auf dem OG und im OG sind bis auf das durchgehende Treppenhaus keine tragenden Wände. Hohe Spannweiten, Vorsprünge, Balkone und Dachterrasse machen das Ganze vielleicht auch wirklich ein wenig komplizierter... In einzelnen Aussenwänden und dem Treppenhaus ist daher auch Stahlbeton als Verstärkung vorgesehen worden. Mit 10-15 Minuten ist es daher glaube ich nicht getan... aber in den 82 Stunden wird sicherlich viel Zeit für Kaffekochen (und trinken) bleiben. ; )
     
  4. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Nur für LPh 1+2 halte ich es auch für unverhältnismäßig. Mein Beitrag weiter oben ist damit hinfällig, das waren Änderungen in LPh 5.

    Vielleicht ist der Weg von mls, den Anspruch nicht der Höhe nach, sondern bereits dem Grunde nach in Zweifel zu ziehen, der richtige.
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ein gezeichneter Strich darf kein Sachzwang sein.
     
  6. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Wobei ich die Aussage: Bleib lieber bei KS mit WDVS nach der Beschreibung in #23 unter Umständen (nach notwendigem Einlesen in die Sachlage) und unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Forderung nachvollzihen kann, wenn ich lese: Betontreppenhaus, Betonteile in den AW, große Spannweiten mit entsprechenden Lasteintragungen in die tragende thermische Hülle, Vorsprünge, abtragende Wände des Staffelgeschosses auf freifliegender Decke ...

    Vor den Wärmebrücken graust es den Planer wahrscheinlich ... deswegen hat er vermutlich für KS+WDVS enstschieden und die anderen Systeme verworfen. Das sollte jedoch in einem ruhigen Gespräch zw. Bauherr und Architekt und Statiker erstmal geklärt werden ... Ggf. gibt es auch noch andere Konsequenzen aus der Verwendung von Poroton, die dem Bauherrn noch nicht bekannt sind, oder die er noch nicht wahrgenommen hat ... vielleicht bedeutet dies, dass das Gebäude um einiges teurer wird und der Architekt deswegen KS nahm ... vieliecht hatte seine Wahl was mit Schallschutz zu tun oder oder oder ...

    also klärt bitte erstmal warum er KS+WDVS nahm ohne Euch zum Wandbildner zu befragen. Denkt dann über seine Absicht nach und überlegt Euch dann, ob ihr umplanen lassen wollt. Wenn die Antwort dann immer noch JA heisst, kann geklärt werden, ob die geforderten Umplanungskosten gerechtfertig in ihrem Grunde und der Höhe nach sind.


    Ausserdem hat sollte vieleicht mal nachgedacht werden, ob der Architekt nicht vieleicht doch gemacht hat, was ihm kommuniziert wurde: In unserem Architektenvertrag haben wir nur aufgenommen, dass wir Massivbauweise wünschen.
     
  7. #27 Igeliglu, 17.08.2013
    Igeliglu

    Igeliglu

    Dabei seit:
    31.07.2013
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Autor
    Ort:
    Trier
    @ Taipan. Vielen Dank. KS und Poroton haben wir zwischenzeitlich ausführlich hinterfragt und unsicher, ob nun nur KS empfohlen wird, weil es am wenigsten Arbeit macht... Immerhin argumentiert der Architekt damit, er habe KS mit WDVS aus Styropor geplant, weil es billiger sei. Dies widerspricht aber einer unserer Vorgaben, dass wir ökologische, grüne Baustoffe bevorzugen. Ausserdem bieten uns die GU Poroton (wärmegedämmt mit Steinwolle) sogar preiswerter an als KS mit WDVS. Kein Argument der Planer können wir daher nachvollziehen und wenn es nur die Tragfähigkeit sein sollte, so sagte der Statiker, Poroton sei denkbar, könnte im schlimmsten Fall nur zusätzliche Srahlbetonverstärkungen erforderlich machen.

    @ Bruno: Kann es sein, dass unser Architekt vielleicht einfach nur detaillierter arbeitet und diese Anschlüsse schon in den Phasen 3 und 4 ausarbeiten will? Vorarbeiten für die Phase 5 macht keinen Sinn, denn wir haben von vornherein geplant, ab der Ausführungsphase das Haus über einen GU fertigstellen zu lassen.

    @ alle: Auch wenn wir ein Umplanen mit großen Spannweiten und Wärmebrücken annehmen... wir sind noch immer in der Entwurfsplanung im Maßstab 1:100.

    Die Frage wäre: Was glaubt ihr, wie viele Stunden ein Architekt dafür braucht?

    Dankeschöngrüße.
     
  8. #28 Mikalaya, 17.08.2013
    Mikalaya

    Mikalaya

    Dabei seit:
    10.03.2012
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Kffr.
    Ort:
    Hannover
    Der Bauing an meiner Seite sagt dazu spotan: :wow Gib ihm die 8000€, damit er es nicht tut! (Nach Vorlesen dessen was du da bauen willst)
    Was spricht gegen KS+Steinwolle? Brauchst Du mehr als 20cm Dämmung?
     
  9. #29 Gast036816, 17.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den zusätzlichen aufwand von 10.000 € müssen architekt und tragwerksplaner schon sehr gut begründen. eine variantenplanung in den phasen 2 bis 3 halte ich für notwendig als entwurfsbearbeitung, ohne mehrhonorar zu generieren. bei einer auskömmlichen honorarvereinbarung kann das durchplanen einer variante z. b. zur kostenoptimierung keine honorarmehrforderung verursachen. wenn keine auskömmliche honorarvereinbarung getroffen wurde, dann sollte das nachgeholt werden und der mehraufwand nach stunden kann bei beiden unter den tisch fallen.
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wie wurde lph 2 abgeschlossen?
    wurde lph 2 abgeschlossen?
    ergebnisse? schriftform?

    @norbert:
    ob die untersuchung ks vs. poroton eine variante oder eine
    alternative darstellt, wäre diskussionswürdig. bis lph 2 würde
    vielleicht beim tragwerk ein kuhhandel erfolgen - danach
    wächst der aufwand erheblich.
    "kostenoptimierung" ist keine grundleistung. natürlich möchte
    jeder kosten optimieren, aber ob das vereinbart ist?
     
  11. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Das wäre erfreulich. Wenn ich weiß, dass nach meiner Eingabeplanung 1:100 gebaut wird oder dass Dritte darauf aufsetzen, um eine Werkplanung zu machen, mache ich mir schon ein paar mehr Gedanken. Aber Detailüberlegungen zur Wärmebrückenvermeidung, zur Abdichtung und zum luft- und regendichten Bauen gehören da noch nicht dazu. Da reicht zunächst die prinzipielle Machbarkeit im Rahmen des Üblichen.

    Zur geplanten Ausführung durch einen GU: Da tut sich ja eine völlig neue Lösung auf: Den GU auf Basis der KS/WDVS-Planung ein (Alternativ-)Angebot für Poroton ausarbeiten lassen, einschl. Anpassung der Entwurfsplanung 1:100. Details müssen mangels Existenz nicht umgearbeitet werden. Dann gibt es die Umplanung, für die ein gestandener Maurer & Betonbaumeister eh nur 15 Minuten braucht, womöglich gratis ;)
     
  12. #32 Igeliglu, 17.08.2013
    Igeliglu

    Igeliglu

    Dabei seit:
    31.07.2013
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Autor
    Ort:
    Trier
    Vielen Dank für die Antworten.

    @mikalaya: Von Poroton versprechen wir uns eine längere Haltbarkeit im Vergleich zu einem WDVS. Wir möchten die Fassade nicht schon bald wieder sanieren müssen, das bei mineralischem schon bald sein kann, sagte man uns.

    @ mls: Die Phase 2 wurde mit einer Stellungnahme und Zusammenfassung zur Genehmigungsfähigkeit abgeschlossen. Auf zwei Seiten wurden An- und Vorbauten, Balkone, Höhen und Abstandsflächen zum Thema, auch die notwendige Prüfstatik, aber noch nicht einmal in dem Zusammenhang ein Wort zum Stein. Alle Skizzen der Phase 2 sehen nach monolytischer Bauweise aus, aber der Phase 3 sind zwei Mauerwerke zu erkennen, wenn man das will und als Laier erkennen muss. Das eine schient KS und das andere das WDVS zu sein. Schriftlich erwähnt wurde das aber nie. Auch wenn ich mein Mailpostfach durchsuche, fällt das Wort Poroton und Kalksandstein erst Ende Juli, ein paar Tage nach dem der Architekt uns eine Variante der Entwurfsplanung sandte, die er als final bezeichnen wollte und wir ausdrücklich offen gelassen haben, um erste GU eine Einschätzung geben zu lassen. Un in diesen ersten GU-Gesprächen, wurde uns von allen zu monolytischer Bauweise geraten, davon 13 zu Poroton und ein paar wenige zu Bims und Porenbeton.

    @Bruno: Vielleicht hat unser Architekt sich wirklich weiterführende Gedanken gemacht, auch zu Wärmebrücken und Abdichtungen. Hier nehme ich ihn schon fast in den Schutz : ). Das ist vielleicht auch notwendig, weil wir als Zusatzleistung auch "gestalterische Leitdetails" vereinbart haben. Auf Wunsch des Bauherrn können 10 ausgesucht werden, die im Details dargestellt werden, damit der GU keine großen Fehler machen kann. Das bedeutet, dass wir natürlich die Fenster mit den Anschlägen als Leitdetail definieren könnten und der Architekt vielleicht schon davon ausgegangen ist und entsprechend gründlich gearbeitet hat.
    Trotzdem dürfte dies noch sein Risikos sein, welches mit einer Beratung zu Poroton und KS hätte vermieden werden können. Und streng genommen werden die Leitdetails aber eigentlich erst in der Beauftragung der nächsten Phase beauftragt, die wir laut Vertrag vornehmen können aber nicht müssen.

    Das Honorar des Architekten ist, sicherlich auch aufgrund der Zusatzleistungen, entsprechend hoch. Ich weiß nicht, wie viele vereinbarte Zusatzleistungen wie 10x Leitdetails, 6 x 3D-Visualisierungen oder eine baubegleitende gestalterische Beratung wert sind (und ob das schon eine kleine Ausführungsplanung ist) - aber das Gesamthonorar liegt obwohl wir von einem Einfamilienhaus mit kleiner Grundfläche auf ebenen Gelände reden sogar ein wenig über dem Höchstsatz der Gebäudeklasse 4 (nicht 3) nach HOAI 2009, wenn man nur die Grundleistungen "bucht". Da wir ihn sicherlich weder unterbezahlen noch ausnutzen, hält sich unser Verständnis auch in Grenzen. Gibt es denn Anhaltspunkte dafür, wie viel diese Zusatzleistungen wert sind? Kann man aus einem hohen Honorar vielleicht ableiten, dass auch mehr Umplanungen als üblich erfolgen müssen. Wenn wir immerhin von einem Honorar für die Gebäudeklasse 4 sprechen, sind damit doch eigentlich ohnehin nur Gebäude mit schwierigen Anforderungen gemeint. Aber vielleicht sind auch einfach die Bauherren das schwierigste an unserem Bauvorhaben ; ).

    Danke.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry wenn ich hier einen Lachkrampf bekomme!
    Ökologisch ist kein Baustoff! Nicht mal Holzrahmenbau mit Altpapierschnitzeldämmung!

    Hier sollte man/frau erstmal die eigenen ökologischen Kriterien klar beschreiben und dann die gewollten und die geplanten und weitere Baustoffe damit ehrlich abstimmen!!!
    Dann werdet Ihr feststellen, dass es keine wirklich ökologischen Baustoffe gibt!

    Auch ist die Aussage - OG keine tragenden Wände, darüber noch ein Geschoß - in sich schon derart unökologisch, dass es eine wahre Pracht ist.
    Wer öokolgisch denkt, denkt auch über Resourcenschonung nach und das ist diese Planung nun ganz gewiss mal überhaupt nicht!

    So viel also zu Anspruch und Wirklichkeit

    Wurden denn auch mal die U-Werte der fertigen Wände verglichen???
    Natürlich ist ein 36,5er Poroton-MiWo preiswerter als ein KS 24 + 20 cm PS/MiWo-WDVS!
    Aber in den Dämmwerten um Welten schlechter und bei dem statischen Konzept wahrscheinlich auch gar nicht geeignet!

    Also nicht Äppel mit Birnen vergleichen.

    Alle hier regen sich über die Summe auf. Ja, die ist weder in der Höhe noch in der Sache begründet. Ich sehe dahinter nur eben nicht zwei Raffzähne, sondern zwei lupenreine Abwehrangebote, weil beide wissen, was für ein Krampf es wird, das Entwurfskonzept statisch und energetisch in monlitisch Poroton zu realisieren!

    Einen solchen Grundriss zu bauen wird mit 24er KS schon statisches Hochreck, mit einem T8 oder T7 selbst in 49 cm schwer bis unmöglich!

    Ich denke, entweder verabschiedet Ihr Euch von diesem wahnsinnigen Entwurfskonzept oder von der Idee, monolitisch Poroton haben zu wollen!
     
  14. #34 ManfredH, 17.08.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Irgendwie drängt sich da bei mir der Verdacht auf, dass die Umplanungs-Honorar-Forderung nicht der einzige Punkt ist, der ... hmm, vorsichtig ausgedrückt... einer genaueren Überprüfung wert wäre.

    Abgesehen davon halte ich die Vereinbarung einer festen Anzahl von Details ohnehin für Quatsch, da sich deren Erfordernis aus den (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht bekannten) geometrischen / konstruktiven Eigenheiten des Gebäudes ergibt, und grundsätzlich soviele Details erforderlich sind, dass danach eindeutig und mängelfrei gebaut werden kann.

    Nicht nur deshalb würde ich i.d.R. - auch bei späterer Bauausführung durch einen GU - die auf den vorangegegangenen LP aufbauende LP 5 / Ausführungsplanung noch im Leistungsumfang des Architekten belassen; damit wäre dann auch die Frage der Anzahl von Details obsolet, weil deren Ausarbeitung (in ausreichendem Umfang, s.o.) ohnehin in der LP 5 enthalten ist.
     
  15. #35 Gast036816, 17.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn architekt und tragwerksplaner das zusätzliche honorar in der höhe beanspruchen, sollten sie dies schon eindeutig begründen und belegen. mir ist noch nicht klar, ob dieser anspruch in der form überhaupt berechtigt ist, zumal die baustoffwahl noch nicht festgeschrieben wurde. dem grunde nach würde der anspruch bestehen, wenn der bauherr die änderung des baustoffs anordnet, der höhe nach muss belegt werden.

    Markus - beim tragwerksplaner sehe ich eine änderung der baustoffwahl in phase 3 als zusätzlich zu vergütende leistung, da ein teil der berechnungen überarbeitet und geändert werden müssen. einen aufwand von über 80 stunden beim architekten sehe ich eher in dieser größenordnung in der phase 5.

    vielleicht stellt der TE ja einmal anonymisiert den ersten entwurf und den geänderten entwurf hier ein, damit man ein gespür bekommt, worüber zu diskutieren ist.
     
  16. flo79

    flo79

    Dabei seit:
    13.09.2010
    Beiträge:
    1.269
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Kronach
    Ja Rolf, das wäre bestimmt interessant den Entwurf mal zu sehen.
     
  17. #37 ManfredH, 17.08.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    und den Architektenvertrag am besten gleich mit dazu (ebenfalls anonymisiert)
     
  18. #38 Bauliesl, 17.08.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Aber, rolf, wenn der Architekt dem Statiker die Info gegeben hat "weiterrechnen mit KS etc.", dann ist es meinem Verständnis nach Sache des Architekten..... Sprich: der Aufwand, der dem Statiker entsteht geht auf des Kollegen Kappe.
    Ich hab ja zu Beginn ein paar mal kritisch hinterfragt, aber wenn der Kollege noch in der LP 3 ist, dann gehört das noch zu seiner Leistung. Vor allem, wenn er kein schriftliches ok vom Bauherren hat, ausschließlich mit KS weiterzuplanen.
    Allerdings würde ich dem TE empfehlen, die Ausführungsplanung bei dem zu lassen, der später ausschreibt und bauleitet, also beim GU.
    Sonst gibt's noch mehr Zirkus....
     
  19. #39 Gast036816, 17.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Bauliesl - ich habe ja geschrieben: zusätzlich zu vergütender aufwand. das heisst nicht automatisch, dass der bauherr der zahlemann ist.

    @ igeliglu - du kannst ja mal deinen fall dem schlichtungsausschuss der architektenkammer vortragen. honorarleistungen auf nachweis sind, wenn diese nicht schriftlich vereinbart sind, schwer durchzusetzen.
     
  20. #40 Mikalaya, 18.08.2013
    Mikalaya

    Mikalaya

    Dabei seit:
    10.03.2012
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Kffr.
    Ort:
    Hannover
    Meinst du gefüllte Ziegel?
    Ich war gedanklich bei WDVS aus Steinwolle bei deiner Beschreibung. Das geht ja auch mit KS.
     
Thema: 80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. aufwand kimmschicht

Die Seite wird geladen...

80 Stunden für das Umlanen der Entwurfsplanung von KS auf Poroton? - Ähnliche Themen

  1. Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?

    Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?: Liebe Forums-Gemeinde, wir möchten gerne ein Einfamilienhaus sanieren/modernisieren lassen (insb. Grundriss ändern, energetische Verbesserung,...
  2. Kellerboden nach 10 Stunden Stehwasser

    Kellerboden nach 10 Stunden Stehwasser: Ich habe als Mieter einen Wasserschaden verursacht- hierbei sind in einen Teil des Kellers Wasser geflossen - von 200qm Fläche stand auf etwa 50qm...
  3. 23 qm Badezimmer - wieviel Stunden?

    23 qm Badezimmer - wieviel Stunden?: Hallo zusammen, wir haben ein Angebot von 242Std. für ein Badezimmer von 23qm (16,5 Wand, 6,5 Boden bekommen - IST DAS ernsthaft möglich?
  4. Wie viel m³/Stunde in der Küche

    Wie viel m³/Stunde in der Küche: Ich bin gerade am überlegen in der Küche, zusätzlich zu dem lauten Dunstabzug, einen leisen Lüfter zu montieren um die Luftfeuchtigkeit während...