Abdichtung gegen zeitw. drückendes Wasser aus 2K Dichtschlämme zulässig bzw. möglich?

Diskutiere Abdichtung gegen zeitw. drückendes Wasser aus 2K Dichtschlämme zulässig bzw. möglich? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hi, ist eine Abdichtung gegen zeitw. drückendes Wasser aus 2K Dichtschlämme zulässig bzw. möglich? Manfred St

  1. #1 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Hi,

    ist eine Abdichtung gegen zeitw. drückendes Wasser aus 2K Dichtschlämme zulässig bzw. möglich?


    Manfred St
     
  2. sepp

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    vielleicht solltest du erstmal den lastfall richtig darlegen.
    woher kommt die aussage?
     
  3. #3 Halbwissender, 15.04.2012
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    Möglich ja, aber nicht DIN konform, somit nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu bezeichnen :) Frag doch mal deinen Bau-Ing, der soll mal in die DIN 18195-6 gucken :)
     
  4. #4 Halbwissender, 15.04.2012
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    BTW: Nichtmal beim geringsten Lastfall ist diese DIN konform... daher ist die Diskussion auch "müssig". Lediglich als Abdichtungshilfsstoff (hinter Sockelputzen bei monolithischer Bauweise) ist dies erklärbar
     
  5. #5 Halbwissender, 15.04.2012
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    Aber dann auch verstehen und sich um seine ggfls. Undichte Butze kümmern statt Baumarktzettel zu GK Fugen zu lesen:
    DIN 18195-6 12-11
    9. Ausführung von Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser

    9.1
    Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)
    9.2
    Abdichtungen mit Polymerbitumen-Schweißbahnen
    9.3
    Abdichtungen mit Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen
    9.4
    Abdichtungen mit Kunststoff- und Elastomerbahnen

    ENDE
     
  6. #6 fmw6502, 15.04.2012
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    @Manfred St

    :offtopic:noch ein thread?
    ich bin verwirrt, daß Du die Diskussion nicht dort weiterführst

    Wäre es nicht sinnvoller Deine vielen Fragen über Euren Bau in einem einzigen thread "Möchte virtuelle Bauleitungsunterstützung" zu bündeln?

    Gruß
    Frank Martin

    Gruß
    Frank Martin
     
  7. #7 Manfred St, 15.04.2012
    Manfred St

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    Hi,

    danke für die Antworten.

    @fmw6502 unabhängig deiner Auffassung habe ich mir gedacht, das das Abdichten von vermurksten Rohren nicht gelichzusetzen ist mit dem kopletten Abdichten eines Gebäudes. Auch denke ich nicht, das die Art und die Vielzahl meiner Fragen in einem einzelnen Thread gebündelt, besser beantwortet bzw. von anderen Hilfesuchenden gelesen werden kann.

    Die Infos zum Lastfall stammen aus eienm Baugrundgutachten, meines Erachtens wurde dieses am Schreibtisch und nciht auf meiner Baustelle gemacht. Beweisen kann ich das jedoch nicht.

    Das erste Baugrundgutachten wurde für ei nGebäude ohne Keller gemacht und dann binnen weniger Stunden zum Folgetag in eins mit Keller geändert. Angeblich wurde nochmlas an zwei Stellen auf dei erforderliche Tiefe sondiert.


    Manfred St
     
  8. #8 Halbwissender, 15.04.2012
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