Abdichtung Keller mit Perimeterdämmung

Diskutiere Abdichtung Keller mit Perimeterdämmung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Die Schicht ist nicht aufgeweicht, die ist hart, es handelt sich um Lehm, Ton oder sowas. Auf jedenfall ist es grau und lässt sich wie Knetmasse...

  1. #21 Peter Andre, 29.05.2013
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    Die Schicht ist nicht aufgeweicht, die ist hart, es handelt sich um Lehm, Ton oder sowas. Auf jedenfall ist es grau und lässt sich wie Knetmasse bearbeiten. Darauf liegt jetzt eine Schicht Leerkies. Aufgeweicht ist nur die Sandschicht, die aber etwa 1m über dem Baugrubenboden endet bzw. in Lehm/Ton umschwenkt.

    Terminlich ging es leider nicht anders. Ich bin ja schon froh, dass die Grube erst jetzt ausgehoben worden ist und nicht schon vor 2 Wochen.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2013
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    Doch,sie ist aufgeweicht! Vielleicht nicht so, wie Du Dir das vorstellst (wie Mehl in Wasser), aber die obere Schicht ist nicht mehr so, wie sie sein soll!
     
  3. #23 Peter Andre, 29.05.2013
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    Ok, heute nachmittag wird die Baugrube begutachtet und dann entschieden, ob der Tiefbauer erneut anrücken muß.


    Aber noch eine Frage zur Bitumenbeschichtung: Wasser ist ja wenn dann nur auf den unteren 50cm des Kellers. Muss die Bitumenschicht trotzdem bis Oberkante Keller geführt werden? Reicht es, wenn nur unten mit Bitumen beschichtet wird?

    Perimeterdämmung dafür auf dem kompletten Keller vollflächig verkleben lassen?


    Wir bekommen auch eine Ringdrainage mit Gefälle zum nahen Bach, also sollte da zukünftig kein Wasser mehr anstehen. Wann wird die Ringdrainage eigentlich eingebaut? Doch erst, wenn der Keller steht und bevor die Baugrube zugeschüttet wird, oder? Sonst zertreten die Bauarbeiter ja alles, wenn sie den Keller schalen.
     
  4. #24 sk8goat, 29.05.2013
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    ich denke, dass mit den dreien etwas schief läuft. Von wem wurden denn die ersten zwei ausgesucht und beuftragt? Und wer bezahlt sie?
     
  5. #25 Peter Andre, 29.05.2013
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    Alle durch uns ausgesucht und auch von uns bezahlt.
     
  6. #26 ultra79, 29.05.2013
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    Diese Frage kam bei uns auch auf.

    Unser Bodengutachten sagte "zeitweilig aufstauendes Sickerwasser kann nicht vollständig ausgeschlossen werden" - also eher die Sicherheitsformulierung von "ich weiss eigentlich gar nicht was los ist" ;-)

    Bekannt war das andere Keller in der Gegend ein Problem mit Wasser hatten - allerdings waren die auch alle nur gegen normale Bodenfeuchte gedichtet.

    Kellerbauer hat mit diesem Bodengutachten eine weisse Wanne vorgeschlagen. Dazu gehört auch die Beschichtung wegen höherwertiger Nutzung - wir haben das dann auch noch diskutiert und die Meinung von Kellerbauer und Gutachter war das Beschichtung auf jeden Fall beim bauen im Grundwasser notwendig ist wegen Diffussion - bei "zeitweilig aufstauendem Wasser", also vielleicht ein paar Tage im Jahr wirkliche "Last" ist die Dickbeschichtung nicht wirklich notwendig, denn...

    ... man hat ja noch die Kleberschicht etc.

    Wir haben trotzdem komplett schwarz machen lassen ;-)

    Das Argument kam hier ja auch schon: warum wegen ein paar hundert EUR an dieser Stelle ein Risiko eingehen? Du kommst nie wieder ran und dann hast du evtl. ein Problem...

    Allerdings muss ich ehrlicherweise auch sagen das wir uns z.b. gegen druckwasserdichte Lichtschächte entschieden haben - im Nachhinein würde ich das vielleicht anders machen, aber der Aufpreis war (durch einen Kalkulationsfehler des Kellerbauers bei den normalen Lichtschächten) sehr hoch und wir haben diese korrekt an die Entwässerung angeschlossen.

    Zum "Fugen verschmieren": die Verarbeitungshinweise der XPS-Hersteller sind da AFAIK alle ähnlich: beim Lastfall drückendes Wasser ist vollflächig Kleber auf Rück und Stirnseite aufzutragen - und Fugen sind zu verspachteln.

    Das ist die Frage - wir haben eben auch diskutiert ob Drainage oder nicht - es kommt dann immer drauf an.

    Die Regenentwässerung (an der bei uns die Lichtschächte hängen) führt die Straße runter (wir sind also fast am Ende) und hat dann ca. 25 bis 30 Höhenmeter nach unten in einen Fluß. Hier ist die Wahrscheinlichkeit von Rückstau also eher gering.

    Allerdings wäre eine Drainage unterhalb der Einleitung in diesen Kanal gewesen - d.h. man hätte (so wie einige meiner Nachbarn das haben) einen Pumpensumpf mit Pumpe gebraucht. Kann man machen - aber es gab eben schon "Unfälle" damit. Bei einem Nachbarn war die Pumpe nicht angesprungen weil irgendwas am Wasserstandsmelder hing - bei dem anderen hatte jemand den Stecker im Haus gezogen (grober Fehler das mit Stecker zu machen, aber es hätte ja auch die Sicherung gefetzt haben können... man merkt es halt nicht gleich...).



    Weisse Wanne + Drainage + Pumpensumpf war mir dann zu viel - ist irgendwie wie Gürtel und Hosenträger...
     
  7. #27 Peter Andre, 29.05.2013
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    Das gute bei uns ist ja, dass wir mit natürlichem Gefälle von der Kellerdrainage bis in den Bach kommen. Also bietet sich ja eine Drainage an, noch dazu können wir keinen Sickerschacht setzen, weil ab ca. 3m alles so Lehmig und Tonig wird, dass da eben nichts mehr versickert. Und 15m runterbohren wollten wir auch nicht... Also lange Leitung bis zum Bach graben.

    Druckwasserdichte Lichtschächte halte ich auch für Kontraproduktiv. Wenn da von oben was reinläuft, kann es ja auch nicht mehr raus. Wir liegen mit den Kellerfenstern knapp über natürlichem Bodenniveau, füllen aber bis zum Rohfussboden EG auf. Wasser ist erst ab 2m Tiefe. Dort kommen normale Lichschächte hin mit einem Rohr in die Ringdrainage.
     
  8. PeterB

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    Hast Du eine wasserrechtliche Erlaubnis das Drainagewasser in den Bach einzuleiten?
    Die Frage, ob es eine WU-Konstruktion, oder nur WU-Beton ist, ist auch noch nicht beantwortet.
    Wenn Konstruktion, dann vollflächig Dämmung kleben und zwar bis OBEN!
    Wenn nur WU-Beton dann Dickbeschichtung und die auch nicht aus falscher Sparsamkeit igendwo im Erdreich enden lassen, sondern auch bis OK Gelände und darauf Dämmung vollflächig kleben.
     
  9. #29 ultra79, 29.05.2013
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    Was bringt das dann? Es wäre doch keine vernünftige Abdichtung gegen den Lastfall...
     
  10. #30 Peter Andre, 29.05.2013
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    Der Bauplatz sowie das noch bestehende Restgrundstück ist eine Wiese, welche durch zig Schläuche immer schon in den Bach drainiert wurde. Wir haben beim Aushub einige Rohre durchtrennt. Also besteht wohl eine wasserrechtliche Erlaubnis, sonst wäre die Wiese ja bisher auch nicht so drainiert worden. Das wurde alles vor 30 Jahren im Zuge der Flurbereinigung neu eingebaut. Und das wurde ja amtlich gemacht, also denke ich mal, das passt. Zuvor wurde die Wiese auch schon immer in den Bach drainiert.

    Hab eben mit dem Statiker gesprochen. Er hat den Keller so berechnet, dass er wasserdicht ist. Also bräuchte ich nicht unbedingt eine Bitumenbeschichtung, werde aber wohl trotzdem zumindest im unteren Bereich anbringen lassen. Auf jeden Fall die komplette Perimeterdämmung vollflächig verkleben lassen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2013
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    Das ist ein Drainage der Vegetationsschicht, nicht eines Gebäudes!
    Eine Kellerdrainage greift ganz anders in den Wasserhaushalt ein als eine Felddrainage!

    Und durch die Änderung der Nutzung von "Landwirtschaft" zu "Wohnen" dürften irgendwelche erteilten Genehmigungen hinfällig sein!

    Da ist nichts mehr genehmigt!
     
  12. #32 ultra79, 29.05.2013
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    So es die denn überhaupt gab - denn das wäre vorher auf jeden Fall zu prüfen (genauso wie ob sie noch gültig sind...)
     
  13. Eric

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    = keine klare und eindeutige Aussage. Der Statiker soll bestätigen, dass der Betonkeller als WW nach der WU-RiLi geplant und auch tatsächlich so gebaut worden ist.

    Sofern der Betonkeller eine WW sein sollte, bedarf es keiner zusätzlichen Bauwerksabdichtung. Nur die Perimeterdämmung muß vollflächig mit KMB verklebt werden und zwar um zu verhindern, dass Wasser hinter die Dämmung gelangt und die Außenwand auskühlt --> Dämmwirkung ginge verloren + es käme uU zu Innenkondensat an der zu kalten Innenseite des Bertonkellers.Eine etwaige Wasserdampfdiffusion durch WW wäre damit mit " erschlagen ".

    Die Kellerfenster mit vorgesetzten Lichtschächte sind ein ganz anderes Problem. Du hast den Lastfall " aufstauendes Sickerwasser " iSd DIN 18 195-6. Der Keller muß selbstverständlich auch an den Kellerfensteröffnungen dicht sein. Aufstauendes Sickerwasser bedeutet: Regenwasser versickert im Erdreich vor dem Kellerbauwerk ( = der ehemaligen Baugrube mit Bodenverfüllung ), gelangt dann am Fuß der Baugrube auf den bindigen Boden und kann dort nicht schnell genug versickern. Es staut also am Fuß der Baugrube nach oben in Richtung GOK auf. Frage ist nur: wie hoch ? Es darf nicht über die Kellerfensterbrüstung aufstauen, weil es dann über die nicht druchwasserdichten Fenster/Rahmen usw. in den Keller einfliesen würde. Also müßte man berechnen, wie hoch Sickerwasser auf dem vor Ort vorhandenen bindigen Boden aufstauen kann. Das geht in der Regel nicht. Hier geht es schon schon deswegen nicht, weil Du von Schichtenwasser sprichst: Mit der Baugrube hast Du die Bodenschichten, in denen das Niederschlagswasser als Schichtenwasser fließt, angeschnitten. Es besteht daher die Gefahr, dass auch Schichtenwasser in die Baugrube einfließt. Die Baugrube säuft dann im schlimmsten Fall randvoll ab ( durch den Baugrubenaushub und deren Verfüllung mit verdichtungsfähigem Material wurde die Bodenschichtung gestört; die Bodenschichten sind nicht mehr homogen, dort wo das Haus mit Keller steht, ist eine Wanne entstanden, in die Wasser von überall her einfliesen kann ! ).

    Die Idee mit der Ringdrainage zur Abführung des aufstauendes Sickerwassers + Schichtenwasser in der durch den Kelleraushub entstandenen Wanne funktioniert nur dann, wenn dafür von der zuständigen Behörde eine Einleitungsgenehmigung in den naheliegenden Bach nach dem WHG erteilt wird. Die Genehmigung ist erforderlich, weil mit der Bebauung die örtliche Situation geändert wird. Soweit die Wiese bereits eine ( zwischenzeitlich teilweis gekappte ) Drainage gehabt haben soll, ist dies für das Genehmigungserfordernis belanglos. Eine Kuh-Wiese und ein bebautes Grundstück sind nicht gleichwertig. Die Genehmigung einer Drainage für die Kuh-Wiese ( sofern Sie denn überhaupt erteilt worden ist ) wird mit der Bebauung hinfällig ( kein Bestandsschutz bei Änderung der Grundstücksnutzung ! ).

    Also ist zunächst die Einholung einer Genehmigung für die Ringdrainage erforderlich, um das aufstauende Wasser zuverlässig abzuführen und damit die Öffnungen in den Kelleraußenwänden gegen Wassereintritt zu schützen!

    Wird die Genehmigung nicht erteilt, dann bedarf es druckwasserdichter Lichtschächte vor den Kellerfensteröffnungen. Richtig ist, dass die druckwasserdichten Lichtschächte nur gegen den Wassereintrit von unten, d.h. gegen das aufstauende Sickerwasser schützen. Es regnet allerdings dann noch von oben in den druckwasserdichten Lichtschacht hinein und das Regenwasser kann dann im druckwasserdichten Lichtschacht niht weg. Also wäre gegebenenfalls auch hierfür ein zusätzlicher Schutz erforderlich: z.B. weit auslandende Dachüberstände, eine eigene Überdachung für die Lichtschächte oder eine ( meinetwegen ) Glasabdeckung über dem Lichtschacht ( willst Du wahrscheinlich aber nicht wegen der beabsichtigen Wohnraumnutzung im Keller ). Wenn das alles nicht hilft, kann auf der Wiese kein, jedenfalls kein Keller mir Kellerfensteröffnungen gebaut werden.

    Liegt halt daran, dass heute - wegen der Knappheit des Bodens - Grundstücke zur Bebauung freigegeben werden, wo unsere Altvorderen aus gutem Grund nie gebaut haben.

    Schichtenwasser ist im Übrigen wie Grundwasser zu behandeln: Siehe hierzu Lufsky, Bauwerksabdichtung.

    Dein Planer hat seine Aufgaben bislang nur völlig unzulänglich gelöst. Aber tröste Dich, ist ein allgemeines Problem, ansonsten gäbe es nicht so viele Bauprozesse.
     
  14. #34 Peter Andre, 29.05.2013
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    Durch die Kellerfenster kann nichts rein. Die Kellerfenster unter der Erde haben Brüstungshöhe 150cm ab FFB Keller. Wir haben einen leichten Hang und 2 Seiten vom Haus sind auf Brüstungshöhe 100cm ab FFB Keller aus dem Erdreich heraussen. Aussenrum wird mit Kies oder Sand verfüllt, also läuft das Wasser zwangsläufig auf der Hangabgewandten Seite ab, weil das Tiefer als die Kellerfenster der Hangzugewandten Seite liegt.

    Ich müsste übrigens nicht mal in den Bach einleiten. Durch natürliches Gefälle kann ich die Drainage auch auf unsere Wiese hangabwärts leiten und das Wasser tritt dann dort an die Oberfläche.
     
  15. Eric

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    Warum fragt Du hier?

    Mittlerweile glaube ich, dass nicht der Planer, sondern der ahnungslose, mitplanende Bauherr das Problem ist.
     
  16. #36 Peter Andre, 29.05.2013
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    Mir gehts primär um die komplett allseitig unter Bodenniveau liegende Kelleraussenfläche.

    Das mit der Drainage ist ja ein anderes Thema, das muss ich nich abklären, aber diese Genehmigung hat ja erstmal mit der Ausführung des Kellers nichts zu tun.
     
  17. Eric

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    Warum hat die Wasserhaltung nichts mit des Ausführung des Kellers zu tun? Die Klärung der Wasserverhältnisse gehört zur Grundlagenermittlung und die steht ganz am Anfang der Planung, insofern auch LPH 1. Wenn die Planung steht, wird gebaut.

    Bei Dir offenbar nicht. Losbauen und dann sehen wie es weiter und zu Ende geht?
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2013
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    @ Peter

    Eine Drainage bei einer sachgerecht geplanten und gebauten WW ist schlicht Geldverschwendung! Ich habe schon einige WW, z.T. sogar zu Wohnzwecken genutzt, gebaut und KEINE hat eine Drainage!

    Bei einer sachgerechten Drainage wiederum ist keine WW erforderlich!

    Wer zu einer WW eine Drainage baut, enthaftet sich auf (Bau)Kosten des Bauherren!

    Lass also Deine Planer ihre Arbeit vernünftig machen! Dafür kriegen sie Geld. Und wenn Dein BU das nicht umsetzen kann, soll er den Auftrag zurückgeben!
     
  19. Eric

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    @Ralf: Stimmt in dieser Allgemeinheit leider nicht.

    Die WW ist nur eine Lösung für den Betonkörper. Wenn aber in den Betonkörper Öffnungen für Fenster unter GOK eingelassen sind und sich nach Ziffer 3 der Erläuterungen des DAfStB zur WU-RiLi die Aufstauhöhe des anstehenden Wassers nicht sicher berechnen läßt, sind zum Schutz gegen in den Keller einfließendes Wasser Zusatzmaßnahmen erforderlich. Bestehen die Zusatzmaßnahmen in druckwasserdichten Lichtschächten, muß gegebenenfalls noch eine zusätzliche Lösung für das von oben einfallende Regenwasser gefunden werden. Die kann bei aufstauendem Sickerwasser in dem Anschluß an eine zusätzlich verlegte Ringdrainage bestehen, wenn der Bauherr keine Glasabdeckung oder ein Dach über den Lichtschächten haben will. Bei Grundwasser geht das natürlich nicht.

    Jetzt kannste Du natürlich sagen, dass dann bereits in der Planungsphase der Lastfall über eine Ringdrainage von Teil 6 auf Teil 4 reduziert werden kann, wofür der " normale " Betonkeller nur noch gegen Bodenfeuchte abgedichtet werden muß, z.B. mit KMB in zwei Lagen in mindestens 3 mm Schichtstärke. Das setzt dann aber voraus, dass die Ringdrainage dauerhaft und zuverlässig funktioniert.

    Ist halt eine Frage, welches Schadensfreiheitspotential der jeweilige Bauherr anstrebt. Ich würde mich nur auf eine Ringdrainage nicht verlassen wollen.

    Hier hat der Fragesteller zunächst wissen wollen, ob er seine Kellerwände zusätzlich abdichten soll. Hierzu hat er allerdings nicht die Frage beantwortet, welches Abdichtungskonzept bei seinem Keller und dem vorhandenen Lastfall nach Teil 6 gewählt und ausgeführt wurde. Insofern war eine Antwort auf seine Frage nicht möglich.

    Dann kam er mit einer Drainage. Darauf war auch keine Antwort möglich, weil eine Drainage ja keine Bauwerksabdichtung bei einem " normalen " Betonkeller erspart -->DIN 18 195-4.

    Dann kam er mit Lichtschächten bei aufstauendem Sickerwasser, die ein (s.o. ) zusätzliches Problem darstellen, das aber nach meinen Erfahrungen in der Praxis kaum gesehen und gelöst wird. Die WU-RiLi befaßt sich nur mit dem Betonbauwerk, aber nicht mit den Fensteröffnungen, die das Betonbauwerk " undicht " machen. Die hierfür angebotenen druckwasserdichten Lichtschächte bringen keine Lösung für die Abführung der einfallenden, teils sinnflutartigen Regenfälle ( derzeit in Niedersachsen ). Denn bei starken Regenfällen hast Du unter Umständen beides gleichzeitig: Von unten steigt das Sickerwasser und von oben füllt sich der druckwasserdichte Lichtschacht. Da hilft Dir dann auch keine Lichtschacht mit Rückschlagverschluß. Eher schon eine Pumpe, sofern der Bauherr nicht ausgerechnet dann in Urlaub ist.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2013
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    @ Eric

    Jain.

    Eine Drainage, die nicht (wie vom TE geplant) als Freispiegelentwässerung funktioniert (also mit eigenem Gefälle oberhalb der Rückstauebene antwässert), muss per Pumpe gehoben werden.
    Pumpe = Ausfallrisiko

    Auch und gerade bei Wetterlagen wie derzeit hier bei uns, weil die Elektrik oft genug in den Schächten sitzt und bei solchen Wassermassen überflutet werden kann - was den FI auslöst!

    Dann lieber die Lichtschächte über eine Regenwasserleitung entwässern und das anfallende Wasser über eine Pumpe heben. (Ablaufstellen unter Rückstauniveau und unter Gelände müssen gehoben werden)
    Hier ist es bei einem Pumpenausfall wesentlich einfacher, mit Provisorien zu reagieren als bei einer Drainage.

    Ausserdem würde die Drainage des TE bei einer solchen Wetterlage zur BEwässerung. Oder bei einer vorhandenen funktionsfähigen Rückstauklappe zumindest als Entlastung ausfallen.

    Das Kellerfenster ist und bleibt die Achillesferse einer WW. Wenn die beste Lösung - keine Fenster - nicht möglich ist, dann ist so etwas
    http://www.mea-bausysteme.com/deutsch/produkte/fenster/mealuxit-aqua-zargenfenster.html
    wohl die sicherste Art, mit dem Problem umzugehen.

    Damit sind wir wieder beieinander und im Bereich der Planung!
    Ist nicht eindeutig festleg - oder -stellbar, dass sich der Höchstwasserstand incl. Sicherheitsaufschlag nicht über OK Fensterkante einpegelt, muss EINE Lösung her. Welche das ist,ist vom Planer mit den Auftraggebern auszudiskutieren.
     
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