Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Diskutiere Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; DAs muß man trennen Es gibt ja einen Planerischen Bezugspunkt OK FF da hat sich der Fensterbauer dran zu halten und hat er ja scheinbar auch...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    DAs muß man trennen

    Es gibt ja einen Planerischen Bezugspunkt OK FF da hat sich der Fensterbauer dran zu halten und hat er ja scheinbar auch gemacht. Auch die ABdichtung ist Sache des Planers im Bezug auf die Höhe. Daher kommt ja auch die Geländeanpassung ohne OKFF kein Gelände, ohne Gelände keine Geländeanpassung ohne Geländeanpassung keine Höhe...
     
  2. #42 Carden. Mark, 23.02.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Schrei mich nicht so an Ralf:bounce: :D
    Muss jetzt aber noch mal weg und Logger aufstellen.
    Ich lese mir das nachher noch mal durch.
     
  3. #43 borni110, 23.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    So,

    Ich habe mal meine Unterlagen durchgeschaut und habe nichts gefunden, wo mir eine Maximalhöhe für das Pflaster vorgegeben wurde.

    Allerdings habe ich was in der Leistungsbeschreibung gefunden, weiß aber nicht, ob das eine Rolle spielt:
    Unter Aushub: Es wird von einheitlichem Baugrund der Bodenklasse 3-4 nach DIN 18300 ausgegangen, Grundwasserspiegel 50 cm unter Gründungssohle der Streifenfundamente.
    Ich hoffe, das hat wirklich nur was mit dem Aushub zu tun und nichts, wie die Abdichtung vorzunehmen ist?

    @Flachdach:

    Ich denke, Du liegst richtig. Die Folie liegt in den Ecken hohl und wurde, da erst nach einem Jahr angebracht, nur auf den Außenputz im unteren Bereich aufgeklebt. Kann das überhaupt sicher dicht werden? Dass die Folie beschädigt werden könnte, war auch meine Meinung. Müsste hier mein Häuslebauer für Schutz sorgen oder eher die Pflasterfirma?

    ciao Borni
     
  4. #44 Carden. Mark, 23.02.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    1. Frage
    Von wo aus hat der Planer die Frostfreie Gründe berechnet??
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Stimmt

    Genau da gehts los OKFF und dann runter da muß auch das Gelände passen.

    An die Gründung hab ich gar nicht gedacht :biggthumpup:
     
  6. #46 Carden. Mark, 23.02.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was heißt hier nicht erlaubt?
    Du kannst machen was Du willst.
    Der GaLabauer hätte aber zumindestens Bedenken anmelden müssen.

    Ich lese hier immer
    Dieses ist so nicht Richtig.
    Planmäßig 30 cm und darf im Fertigen Zustand 15 cm nicht unterschreiten.
    Der BT ist somit nicht aus dem Schneider.
    (geändert - hat Robby schon ergänzt)

    Was wollt Ihr hinter Putz, bei monolithischem Mauerwerk sonst hinmachen? (oder ist das WDVS?)
    Nicht DIN konform – OK
    Nicht aRdT - ???? je nach Betrachtungsweise.

    Wenn es aber tatsächlich ein BT Haus ist, wieso schreit Ihr dann noch nach DIN – es sein denn, dass einhalten von Normen (aus der Allgemeinverbindlichen) wurde gesondert zugesagt.

    Meine Sicht der Dinge.

    Der Galabauer hat die Forderungen der DIN 18195 vernachlässigt.
    War diese denn mit dem Galabauer vereinbart?
    Wenn ich nun so über die Lande ziehe, dann möchte ich gar nicht sagen, was hier so üblich ist. Die Einhaltung der DIN Forderung nach Rinnen und 5 cm Kante, oder Überdachungen, oder 15 cm Mindesthöhe jedenfalls nicht.

    Der BT hat die Fenster nach 1,5 Jahren erst eindichten lassen. Zu dem Zeitpunkt war der Sockel schon geputzt. Eine Andichtung an die Sockelabdichtung war doch da gar nicht mehr möglich. Die Folie ist außerdem gegen die Dämmung (oder ist das ein aufgestecktes Unterprofil) geklebt. Sie ist wohl kaum „Dicht“ in das Fensterprofil eingeklebt.

    Ergo:
    Ist Wasser über die Schwelle getreten?
    Wohl kaum
    Also im Umkehrschluss muss die Abdichtung undicht sein. Und diese hätte ca. 25 cm über Türschwelle (deren Höhe schätze ich auf ca. 5 cm = Summe dann 30 cm) dicht sein müssen. Und nun komm mir keiner mit Druckwasser
    Die kinetische Energie des Spritzwassers ist höher, als die Kraft der hier möglichen Aufstauhöhe.

    Alles andere ist zwar auch nicht toll – aber ich tippe auf eine Undichtigkeit der Abdichtung.
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    @Mark

    das mit den 15 cm wird von Planern ja leider oft "direkt" so geplant, daher sollen ja 30cm angenommen werden.

    Mit DS hab ich hinter Putz auch weniger Probleme weil der vollflächig überputzte Bereich Fehlstellen und Risse in der DS außen im Putz aufzeigt...

    Man muß nur dran denken das der gerissene Sockelputz auf DS auch auf gerissene DS hinweist!

    ABER hier ist WDVS und min 3mm DS aber nicht mehr als 4mm wie von Herstellerseite gefordert find ich auch... sagen wir schwer praktikabel!

    Also auch wegen des hohen Schadenspotentiales nicht aRdT aber in bestimmten Bereichen sind diese Gold wert und genau in denen (Bauwerksinstandsetzung/Erhaltung) gelten eh andere Regelwerke
     
  8. #48 borni110, 24.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    Ich weiß nicht, zu welchem Bezugspunkt er das berechnet hat. Kann ich das in der Bauzeichnung erkennen?

    Und ja, es wurde ein WDVS verwendet. Also erst der Porotonzeigel, dann die Dichtschlämme und anschliessend die Wärmedämmung mit dem Spritzschutzputz.

    Das Wasser ist definitiv nicht oben über die Schwelle getreten, damm hätte man ja wenigstens eine Lache oben auf dem Estrich sehen müssen. Also ist die Allgemeine Vermutung (keiner weiß es wirklich genau), dass es in dem Ritz zwischen den Granitplatten unter der Holzfarbene Schwelle (also zwischen der weißen Montageleiste und dem eigentlichen Fenster) durchgelaufen ist.

    Kann ich das also so sehen, dass die Dichtfolie in den oberen (braunen) Rahmen hätte eingeklebt werden müssen? Mein BT hat mir nämlich in dieser Woche einen Brief geschrieben (gerade nicht hier), dass dieser Übergang nicht geschützt werden kann bzw. muss (Er schrieb was von drückendem Wasser, liegt aber da eignetlich auch nicht vor...)
    Und muss die Folie definitv mit an die Dichtschlämme angebunden werden oder darf er so abdichten, wie er es jetzt getan hat, also einfach auf den Aussenputz aufkleben?

    Und noch eine Frage: Wenn es also nicht wirklich richtig ist, die Terassenplatten und das Pflaster direkt bis auf Höhe der Schwelle einzubauen, hätte dann mein BT nicht zumindestens und den Terassenfenstern auch Fensterbänke oder ähnliches anbringen müssen? Müsste der Bereich vor den Fenstern nicht ebenfalls Wärmegedämmt sein?

    Ich kann mich auch noch erinnern, dass mein damaliger BL mich fragte, ob Fensterbänke unter die Terassenfenster und Terassentür sollen. Meine Antwort: Wenn wir Sie denn brauchen, was macht man sonst. Darauf er: Entweder Fensterbank oder direkt bis ran Pflastern....

    Seht ihr denn eine Chance, das ganze Abzudichten, oder gibt es nur den Weg, das ganze Pflaster weg und 15 cm tiefer neu legen?
     
  9. #49 borni110, 24.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    @Mark

    Muss ich die Einhaltung der Normen vereinbaren? Ich dachte, wenn es eine allgemeine Norm gibt, ist die Industrie dran gebunden.
    Zumindestens bei uns wird das in der Firma immer so propagiert...
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    1: irgendwie muß er bei der Planung ja die Geländegestaltung berücksichtigt haben. Woher soll er den sonst wissen das die Gründung ausreichend tief/frostfrei ist? Das ist auf der Zeichnung mit dem von mir beschriebenen Meterriss über FF passiert. DAmit hat er die Höhe angegeben.

    2: Die Dichtschlämme kann natürlich funktionieren, das ich wegen der oben beschriebenen Schadenträchtigkeit damit ein Problem habe (vor allem wegen der benötigten Schichtdicke/Rissanfälligkeit) habe ich schon beschrieben.

    3: Was schreibt der denn da? Hier giebt es drückendes Wasser aus aufstauendem Sickerwasser. Ja und ? Da es hier KEINE Abdichtung gibt ist es egal welchem Lastfall die nicht ausgeführte Abdichtung entspricht! Keine Abdichtung ist immer undicht!
    Auch bei Bodenfeuchte (DIN 18195-4) hätte die Abdichtung 30cm hoch geplant werden müßen!

    Die Ausführung ohne Schwelle ist falsch! Mit frei entwässernder Rinne vor dem Element auf 5 cm über Belag zu reduzieren oder halt die geforderten 15cm herstellen.

    Alles andere ist halt falsch....

    Der Besteller hat als Laie davon auszugehen das die Leistung funktioniert und richtig ist. Es sei den er weißt den AG auf die Nachteile hin und klärt ihn über die Folgen auf. Die richtige Ausführung ist anhand der a.R.d.T. zu erbringen.

    Eric kann zu sowas sicher mehr und besser antworten
     
  11. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    13
    Das lese ich nicht mehr alles durch!

    Nach dn Fotos im Beitrag #1 und dem was ich gelesen habe, sehe ich das wie folgt:

    1. Der Planer wußte bzw. hatte zu wissen, welcher Lastfall vorliegt, und daß ein Austritt auf eine bauherrenseits zu erstellende Terrasse erfolgen wird. Der Planer hatte demgemäß die objektbezogenen Geländehöhen vorzugeben. Das muß in der Ausführungsplanung stehen, andernfalls dürfte ein Planungsfehler in der Gestalt einer " Nichtplanung " vorliegen. Das beruht auf der Überlegung: Die Terrassentürhöhe muß funktionsfähig sein, wozu auch gehört, daß der Wohnbereich hinter der Terrassentür nicht durchfeuchtet wird, weil sich die Terrassentürbereich nicht fachgerecht abdichten läßt.

    2. Das WDVS hätte im Bereich der Terrassentür erst angebracht werden dürfen, nachdem die Terrassentür eingebaut ist. Die Abdichtung muß nämlich seitlich an die Sockelabdichtung ( hinter dem WDVS ) und unterseitig an das Kelleraußenmauerwerk ( mit etwaiger Kellerabdichtung ) angeschlossen werden.

    Dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Das WDVS war beim Terrassentüreinbau offenbar schon vorhanden, weshalb die (Folien-) Abdichtung auf das Wärmedämmverbundsystem geklebt worden ist ( ist dann offenbar auch erst 1,5 Jahre später erfolgt ).

    Dass ist dann ein Koordinations-/Bauüberwachungsfehler des BL ( hat WDVS zu früh fertigstellen lassen ), ein Ausführungsfehler des WDVS-Unternehmers und ein zur Haftung führender Vorstoß gegen die Hinweispflicht seitens des Fensterbauers.

    3. Der Pflasterleger hat,

    - Hinweispflichten verletzt, weil er gesehen bzw. sehen mußte, daß an der Terrassentür jegliche Abdichtung fehlt ( wurde offenbar erst 1,5 Jahre später gemacht )
    - einen Ausführungsfehler begangen, weil er das Pflaster entgegen den aRdT in der DIN 18 195 zu hoch verlegt hat.

    Ein Mitverschulden des BH seh ich nicht. Der kann als Laie grundsätzlich darauf vertrauen, daß Planer, BL und ausführende Unternehmer funktionsgerecht und fachgerecht arbeiten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der BH über klare und eindeutige Hinweise der Unternehmer, Planer usw. hinwegsetzt. Hier sind offenbar keine Hinweise erfolgt.

    4. Im VOB- und BGB-Bauvertrag gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH gleichermaßen, daß ein Werk bereits dann mangelhaft ist, wenn die aRdT nicht eingehalten sind. Als aRdT gelten u.a. die Vorgaben in den DIN-Normen. Diese haben die Vermutung als aRdT. Wer die DIN-Normern nicht einhält, hat zu beweisen, daß die hiervon abweichende Ausführung ebenfalls den aRdT entspricht: Letztlich also, daß die Risiken, die die DIN-Normen mit ihren Ausführungsvorgaben verhindern wollen, auch bei der abweichenden Ausführung nicht eintreten können ( Schutzzweck der DIN-Normen ). Hierbei geht auch eine nur geringfügige Risikoerhöhung zu Lasten desjenigen, der von den DIN-Normen abweicht.

    Hier wurde gegen die DIN 18 195 verstoßen, weil als Sockelabdichtung eine in DIN 18 195 nicht zugelassene Dichtschlämme auf dem tragenden Mauerwerk und über dem Deckenanschluß zum Keller verwandt wurde. Ob die DS funktionieren kann, ist irrelevant. Robby hat hierzu bereits darauf hingewiesen, daß die DS im Vergleich zu einer in DIN 18 195 zugelassenen Sockelabdichtung risikobehafteter ist. Wegen des Mehrrisikos hätte eine DS nur nach vorheriger Zustimmung des BH ( mit eingehender und verständlicher Belehrung über die Risiken ) angebracht werden dürfen ( siehe hierzu auch die Verfahrensweise im Anhang 1 zur KMB-RILI bei Verwendung von KMB gegen Grundwasser ).

    Derjenige, der die DS angebracht hat, hat also mangelhaft gearbeitet, weil er einen nicht zugelassene Abdichtungsstoff verwandt hat. Derjenige, der das WDVS angebracht hat, hat die Verwendung einer falschen Abdichtung erkannt bzw. er hätte es erkennen müssen. Mithin hätte er die Sockeldämmung nicht ohne vorherigen Bedenkenhinweis und Abwarten auf die Entscheidung des BH anbringen dürfen. Hier nicht erfolgt.

    Der Pflasterleger haftet, weil er die Vorgaben in der DIN 18 195 hinsichtlich der Hochführung der Abdichtung um mindestens 5 cm mit Rinne über wasserführende Ebene ( hier: OK Pflaster ) nicht eingehalten hat.

    5. Es spricht einiges dafür, daß die Türschwelle ebenfalls hätte wärmegedämmt werden müssen. Wenn es so ist, was gerechnet werden müßte, dann dürfte dem Planer, wenns in den Ausführungsplänen nicht im Detail vorgegeben ist, ein Planungsfehler und dem WDVS- Unternehmer ein Ausführungsfehler anzulasten sein.

    Klar ist, daß Abdichtungen nach DIN 18 195 gegen Beschädigung geschützt werden müssen. Hat der Pflasterer auch nicht getan. Warum auch: Der hat offenbar ohnehin von nichts Ahnung!

    Also wie so oft: Es sitzen alle mehr oder weniger in einem Boot.

    Der ganze Murks läßt sich nur durch ein selbständiges Beweisverfahren klären. Mitgeklärt werden sollte in diesem Verfahren auch die Verantwortung der Beteiligten. Anders ist den Beteiligten offenbar nicht beizubringen, was alles falsch gemacht wurde > heute beinahe schon der Regelfall !
     
  12. #52 borni110, 25.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    So....

    Ich habe meine Unterlagen durchgeschaut und habe einen Schnitt durchs Haus gefunden (siehe Zeichnung beim unteren Link). Frostfreie Gründung erfolgt ab Unterkante Bodenplatte.

    Und noch ein Punkt im Bauvertrag:

    Das dürfte Ihn aber nicht befreien, die Abdichtung entsprechenden den vorgefundenen Bodenverhältnissen zu planen, oder?

    Und mir ist noch was aufgefallen: Auf der Rohbauwand liegen Kabel, welche dann mit der Schlämme überstrichen wurden. Ist das überhaupt dicht zu kriegen?

    Falls noch einmal Interesse an den Bilder besteht: Ich habe noch mal einen Satz in hoher Auflösung auf meinen Webspace gepackt.

    http://www.borni.info/bilder/Hausbilder.html

    ciao Borni
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Leider kann ich das

    Bild "Schnitt" nicht öffen aber oben wiurde ja beschrieben das die "frostfreie Gründung" unterhalb der Bopl. geschieht. Wenn man keine Höhe für die Bopl. "die steht ja drin!" hat bekommt man ja auch keine frostfreie Eintauchtiefe für die Gründung...

    Leider kann ich die Bilder wie gesagt nicht vergrößern, aber kann es sein das das kpl. Haus leicht tiefer liegt als das angrenzende Gelände ???
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    oder etwas präziser...

    Kann es sein das OK Fertig Fußboden ein bisschen tiefer liegt als das Gelände ringsherum?
     
  15. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
  16. #56 borni110, 25.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    Sollte jetzt gehen...

    war ein kleiner Fehler, jetzt ist der Schitt ladbar.

    Habe auch noch ein relativ aktuelles Gesamtbild eingefügt.

    http://www.borni.info/bilder/IMG_2455.JPG

    Das Haus (OKFF lag damals ca. 60 cm über der Strasse) ist eigentlich auf einer Art kleinem Hügel gebaut, Höhenunterschied zum Nachbarn rechts ca. 30 cm, links ähnlich, hinten ist eine Grünfläche, da liege ich auch drüber. Problem ist hat wahrscheinlich der Lehm, der das Wasser im Mineralgemisch der Were und Terassen stehen lässt.

    Nein, alle Wege und Terrassen liegen so ziemlich genau auf OKFF

    ciao Borni
     
  17. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ich gebe zu bedenken, dass wir mit diesem Schnitt zum Sockelbereich nicht mehr im Geltungsbereich der DIN 18195-4 Abschnitt 6.1 sind. Es gibt keine erdberührten Wände. Also ist auch keine Abdichtung 300 mm hoch irgendwo hochzuziehen. Bodenplatte und Fundament brauchen keine vertikale Abdichtung. Nach meiner Auffassung würde eine horizontale Abdichtung auf der Bodenplatte und unter der Wand genügen, verbunden mit einem ausreichend beständigen Sockelputz. Der böse Bube wäre dann der, der das Haus abweichend von diesem Schnitt "eingegraben" hat.
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    @Lukas

    Dank dir :-)
     
  19. #59 Olaf (†), 25.02.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Nachdem...

    ich jetzt noch ein paar weitere Bilder gesehen habe (vor allem den quellenden Bauschaum außen) kann man dem BU nur empfehlen, ganz schnell ne Rückstellung zu bilden und stehenden Fußes seine Haftpflichtversicherung zu alarmieren.
    Wollte ich erst die Frage aufwerfen, ob der Fußboden auch abgesoffen wäre, wenn vom Gala-Bauer die Höhe eingehalten worden wäre und diese mit "NEIN" beantwortet hätte, so muss man jetzt wohl ein klares "JA" in den Ring werfen.
    Wenn der GU Schwein hat, wird wohl ein Richter dem Gala-Bauer ein paar Prozent Mitschuld drüberhelfen.
     
  20. #60 borni110, 25.02.2007
    borni110

    borni110

    Dabei seit:
    22.02.2007
    Beiträge:
    17
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwicklungsingenieur
    Ort:
    Flechtorf
    @Bruno,

    heist das, der waagerechte Strich an der Bodenplatte sollte das später einzuhaltende Bodenniveau angeben? Das ist aber ein ganz schön waager Hinweis oder?
     
Thema:

Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Die Seite wird geladen...

Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? - Ähnliche Themen

  1. Terassentür-Außenanschluss nach Abdichtung - Direkt Estrichbeton ?

    Terassentür-Außenanschluss nach Abdichtung - Direkt Estrichbeton ?: Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zum Außenanschluss der Terrassentür. Innenseitig besteht der "klassische" Aufbau bei Fußbodenheizung:...
  2. Terassentür abdichten

    Terassentür abdichten: Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, nachdem ich hier 5 Stunden Beiträge dazu gelesen habe. Wir haben aus einem normalen Fenster...
  3. Abdichtung Terassentür

    Abdichtung Terassentür: Hallo, wir haben in den letzten 9 Monaten einen Altbau saniert. Es ist soweit alles fertig und wir sind auch zufrieden und sind bisher mit...
  4. Terassentür Einbau/Abdichtung

    Terassentür Einbau/Abdichtung: Moin Experten, In Unser Nebengebäude soll jetzt eine Zweiflügelige Terassentür eingebaut werden. Erfahrung im Fenstereinbau hab ich bereits viel...
  5. Terassentüren/Balkontüren abdichten

    Terassentüren/Balkontüren abdichten: Hallo zusammen wir wohnen nun seit 1 Jahr in unserem Neubau und wollen nun an die Außenanlagen gehen. Wir wollen um das Haus Winkelsteine setzen,...