Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Diskutiere Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; @Bruno in 18195-4 6.1. ist auch ein verweis auf Stoffe aus 7.2. dazu zählen die Sockelputze eh nicht. Sind da auch nicht aufgeführt. Dann in...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Bruno

    in 18195-4 6.1. ist auch ein verweis auf Stoffe aus 7.2. dazu zählen die Sockelputze eh nicht. Sind da auch nicht aufgeführt.

    Dann in Pkt 1.1. Abs 2 Sie gilt ferner für das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende und nichtstauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Bauteilen.

    Die ist sehr wohl anzusetzen, da die Abdichtung hier HINTER dem WDVS ausgeführt werden muß.
     
  2. Robby

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    übrigens

    wenn die Bopl mit in das Abdichtungskonzept z.B. Bopl nach WU Rili wäre müßte die Abdichtung hinter dem WDV auch noch auf die Bopl geführt werden um die Fuge MW / Bopl. zu überdecken. Mit KMB z.B. 15cm auch wenn das ein nicht unterkellertes Gebäude ist ändert das in dem Fall nicht zu einer Ausführung Bopl im Keller.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Die Anforderungen an den Sockelputz ergeben sich nicht aus der DIN 18195 Robby. Ich sehe nur, dass bei dieser Geländelage auf UK Bodenplatte keinerlei Anforderungen aus der DIN 18195-4 an eine wie auch immer geartete vertikale Abdichtung abzuleiten sind ("seitliche Feuchtigkeit").

    @borni110: die Linie ist der einzige Hinweis auf das Gelände.
     
  4. Robby

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    @Bruno

    Dann in Pkt 1.1. Abs 2 Sie gilt ferner für das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende und nichtstauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Bauteilen.

    Das ist auch Spritzwasser!
     
  5. Bruno

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    Da kommen wir nicht zusammen Robby. Spritzwasser ist kein nichtstauendes Sickerwasser. Ein Absatz weiter oben in der Norm steht, dass es um das im Boden vorhandene Wasser geht. Ebenfalls kein Spritzwasser. Und ganz ganz oben, nämlich im Titel der Norm, steht: Abdichtung gegen Bodenfeuchte. Für Spritzwasserbelastung ist die DIN 18195-4 einfach nicht zuständig.
     
  6. #66 Carden. Mark, 25.02.2007
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    Habe nicht alles Neue hier gelesen, aber: Spritzwasser war nur bis 08-2000 geregelt. Hier musste noch eine Sperre in 30 cm über OK Glände eingebaut werden.
     
  7. Robby

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    @Bruno

    das in 1.1 beschriebene in Klammern gesetzte ist auch zu beachten! ... auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser ( Saugwasser [nicht] Haftwasser [durch Spritzwasser]....)

    der 2. Abschnitt beschreibt das näher:" ... gegen das von Niederschlägen herrührende" das ist z.B. Spritzwasser. Das ist in der Auslegung der Grund warum auch z.B. bei Balkonen und Flachdächern die 18195-4 greift obwohl sie natürlich absolut nicht erdberührt sind und demnach eine Abdichtung 15cm über Belag ausgeführt werden muß auch wenn gar kein Erdreich vorhanden ist.

    Es ist ein Fehler die 18195 nur auf das Erdberührt zu reduzieren.
     
  8. Bruno

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    Das Wort Spritzwasser kommt in der 18195-4 nicht vor. Selbst wenn man aus der Einleitung zur 18195 ableiten könnte, dass die 18195 Abdichtungen gegen Spritzwasser fordert (was ich bestreite, denn Saugwasser, Haftwasser, Kapillarwasser sind kein Spritzwasser), dann finden sich in den einzelnen Kapiteln keinerlei technische Anweisungen hierzu, dass und wie gegen Spritzwasser abzudichten ist. Ausgeführt wird nur zu erdberührten Wänden (liegt nach dem Sockeldetail nicht vor) und zu waagrechten Abdichtungen in und unter Wänden. Die 18195-4 stellt keine Anforderungen an Balkone und an Wände auf Balkonen. Es steht nun mal auf der Norm: "Abdichtung gegen Erdfeuchte".
     
  9. Robby

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    ok dann anders

    nach der 18195 ist sogar hinter dem WDVS bis über und unter Wasserentnahmestellen abzudichten... DA ist sicher kein Erdreich ...

    Erklär mir das bitte...
     
  10. Bruno

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    Gerne, aber wo in der 18195-4 stehts?
     
  11. Robby

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    und ...

    das : ... gegen das von Niederschlägen herrührende...

    nach deiner Argumentation brauchts da ja gar keine Abdichtung... ist ja nirgends geregelt...

    und die erklärung für Flachdächer und Balkone ohne Erdreich bist du mir noch schuldig ;)

    Die Überschrift der 18195 ist Bauwerksabdichtung und nicht Abdichtungen erdberührt...
     
  12. #72 Carden. Mark, 25.02.2007
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    Kleiner Tipp Robby
    ließ mal ein wenig die DIN 18195-1

    Bruno ;-)
    Kann man so lesen – muss man aber nicht.
     
  13. Bruno

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    Wir reden doch von der DIN 18195-4? Welcher Normteil sonst soll denn einschlägig sein?

    DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ besteht aus:
    – Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
    – Teil 2: Stoffe
    – Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
    – Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung
    – Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung
    – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung
    – Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung
    – Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
    – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
    – Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen

    Die 18195-4 heißt bei mir:

    Bauwerksabdichtungen - Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung

    Und genau nach dieser Norm braucht es bei dem im Schnitt dargestellten Geländeverlauf keinerlei seitliche Abdichtung (im Übrigen auch nicht nach irgendeinem anderen Teil der 18195). Die einzigen darin geforderten seitlichen Abdichtungen im Zusammenhang mit Wänden sind gefordert in Abschnitt 6.1 bei erdberührten Wänden. Erdberührte Wände gibt es im Schnitt aber nicht.

    Was ich die ganze Zeit sagen will: war der Schnitt Vertragsgrundlage, ist der Bauunternehmer völlig außen vor.

    Abdichtungen zu Balkonen kann ich in dr 18195 Teil 4 beim besten Willen nicht finden.
     
  14. Robby

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    und noch einmal

    das von Niederschlägen herrührende, der Schwerkraft entgegenwirkende Wasser! Plan mir ein Haus ohne Keller lass die Abdichtung im Sockelbereich weg, warte auf das GA und ruf deine Haftpflicht an, da in dem GA genau auf diese, deiner Meinung nicht zutreffende, 18195-4 verwiesen wird!
     
  15. Robby

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    @Mark

    meinst du 18195-1 Tabelle 1 Nr 2-4 ??? Da ist das in der Tabelle ...
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Du hast unsauber zitiert: Sickerwasser, nicht Wasser steht da. Und der Begriff "der Schwerkraft entgegenwirkend" wird erstens nicht genau so und zweitens ausschließlich im Zusammenhang mit Kapillarkräften verwendet.

    Es geht nicht um Niederschlagswasser in der Luft, das sich entgegen der Schwerkraft bewegt. Es geht ausschließlich um bereits versickertes Wasser, das höchstens durch Kapillarkräfte nach oben wandert, was in Luft nicht möglich ist.

    Hier das vollständige Zitat:

    Diese Norm gilt für die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Bitumenwerkstoffen und Kunststoff-Dichtungsbahnen gegen im Boden vorhandenes, kapillar gebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser (Saugwasser, Haftwasser, Kapillarwasser).
    Sie gilt ferner für das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende und nichtstauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Wandbauteilen.
     
  17. Robby

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    ok

    unsauber zitiert aber recht :lock

    oder steht in der Tabelle was anders ? fordert die 18195 nicht das Abdichten der Bopl? (es sei denn WU Bauteil?) auf diesen Fall hab ich schon vor 3 Seiten hingewiesen mit dem Hinweis das dann der Übergang ensprechend auszuführen ist. Ist die Abdichtung NICHT bis 30cm über OK Gelände zu planen und darf 15 cm nicht nach Geländeanpassung unterschreiten ist das Spritzwasser NICHT das von Niederschlägen herrührende Wasser und ist das Pflaster im übrigen NICHT die OK des Geländes? Und läßt du die Abdichtung fehlen ???
     
  18. #78 Carden. Mark, 25.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    interessante Diskusion

    Und Bruno hat noch nicht einmal Unrecht - wenn man sturr die Norm ließt.:28:


    6 Anordnung
    6.1 Wände
    6.1.1 Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit nach 7.3 abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen.

    …….

    In diesem Fall würde ich schon argumentieren, dass hier die Sohle nur eine Verlängerung der Außenwand ist. Ergo, Planmäßig bis + 30 cm über OKG abdichten.:Brille
    Wäre Bruno seine Argumentation so Richtig, dann bräuchten wir keine vertikalen Abdichtungen mehr, sobald die Sohle 0,5 cm über OKG liegt.
    Sinn der Norm ist aber, ist das Bauwerk vor Feuchtigkeit zu schützen.
    Bruno hat Recht damit, dass die Norm sich hier mal wieder unklar ausdrückt.
    Gemeint ist aber etwas anderes.
    Auch wenn hier als Schutzanker die aRdT herhalten müssten.
    (Ausreichend Wasserabweisende Sockelbekleidungen und so???)

    Auf das Wörtchen „Bodenfeuchtigkeit“ im Titel der DIN würde ich hier nicht so rum reiten wollen.:D

    Robby: Die Aussagen zu Balkone und Entnahmestellen findest Du im Übrigen in der 18195-5.
     
  19. Robby

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    @Mark

    war auch eher auf das "Erdberührte" von Bruno gemünzt...
     
  20. Bruno

    Bruno

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    Die Abdichtung auf der Bodenplatte nach 18195-4 muss nicht hochgeführt werden. Hier wird - anders als bei einer Terrasse, einem Dach, einem Balkon - nicht gegen Wasser von oben abgedichtet, sondern gegen Feuchte von unten.
     
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