Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken

Diskutiere Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich stimme sowas im Vorfeld mit den Nachbarn ab, oder plane es so, wenn der Nachbar noch nicht feststeht,...

  1. #21 saarplaner, 22.10.2014
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2014
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    Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich stimme sowas im Vorfeld mit den Nachbarn ab, oder plane es so, wenn der Nachbar noch nicht feststeht, dass keine gegenseitige Beeinträchtigungen entstehen.

    Wie ist denn sowas genehmigungsfähig, wenn ihr mal so eben irgendwelche Auffüllungen macht, der Nachbar irgendwas abgräbt??? An Planung wurde wohl mal wieder ein bissel gespart, oder?

    Was steht denn dazu im Nachbarschaftsgesetz?

    Jetzt im Nachgang diese Situation zu klären wird wohl seeeeeeeehr schwierig...

    Ergänzung: Ist denn die Gesamtsituation überhaupt noch genehmigungsfähig, aufgrund der Auffüllungen und Abgrabungen und/oder sonstigen Änderungen? Wurde das mal geprüft?
     
  2. #22 OLger MD, 22.10.2014
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    Im Moment scheint es mir ein viel größeres Problem zu geben.
    Du schreibst von lehmigen Boden und bei dem Nachbarn steht Wasser in der Baugrube !!
    Da muss er sich schnellstens 'drum kümmern, damit der umgebende Baugrund nicht aufgeweicht wird !
    Wenn es weiter regnet und das Wasser nicht abgeführt wird ist auch das Nachbargrundstück gefährdet.

    Wohin läuft das Regenwasser des oberen Grundstückes, welches auf die Böschung fällt?
    Wohin läuft das Regenwasser des oberen Grundstückes, welches durch die Auffüllung sickert?
    Maßnahmen treffen, damit das vom oberen Grundstück abfließende Regenwasser nicht das "untere" Grundstück beeinträchtigt.

    Gruß
    Holger
     
  3. #23 Siddy74, 22.10.2014
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    Wir versuchen ja gerade eine friedliche Lösung zu finden nur ist der Nachbar nicht bereit einen Kompromiss zu finden! Es gab ja bereit verschiedene Vorschläger unsererseits (s.h. Post oben) nur ist das Nachbar mit keinem Einverstanden. Um es mal kurz und knapp zu formulieren: Er will bis zur Grenze und wir sollen gefälligst weg da, so kann man es kurz beschreiben. Nur wieso sollten wir dann auf fast 100qm Grundstück verzichten? Ich zahl doch nicht soviel Geld für etwas was man dann nicht nutzen kann ... nur weil der Nachbar nun plötzlich bemerkt hatte, das er vom Niveau viel tiefer sitzt als wir. Das hätte man auch beim Grundstückskauf bemerken können, ich wusste jedenfalls das wir höher kommen werden.
     
  4. #24 Siddy74, 22.10.2014
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    Sprich eine Dränage oben entlang ziehen? Ich würde ja sehr gerne das ganze da machen aber bislang kann ich da nix machen weil Nachbar noch nix gestützt hat dort. Wie soll ich das ganze nun "richtig" machen wenn wir uns noch nicht einig sind wie? Ich habe vor oben entlang über die gesamte länge eine Drainage einzubauen damit das Wasser nicht runterläuft aber erst wenn der Hang insgesamt gemacht wird, vorher macht das echt keinen Sinn.
     
  5. #25 saarplaner, 22.10.2014
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    Ich wiederhole mich gerne nochmal:

    Wie sieht die Genehmigung aus? Ein wichtiger Bestandteil ist der neue Geländeverlauf, der alte Geländeverlauf und das auch an der Grundstücksgrenze. Es muss doch vom Planer irgendwas vorgesehen worden sein.

    Ich sehe das Problem auch nicht nur bei deinem Nachbarn. Wenn ihr euch nicht so einigen wollt/könnt, wäre vielleicht eine Mediation eine mögliche Lösung, also das einschalten eines unabhängigen Fachmanns, der versucht zwischen euch zu vermitteln.
     
  6. #26 Siddy74, 22.10.2014
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    Abgesehen davon würde das Wasser auch dort stehen wenn wir nicht aufgefüllt hätten ... Wasser läuft Berg runter und damit muss ich rechnen wenn ich mich irgendwo eingrabe oder ein Loch buddel.
     
  7. #27 saarplaner, 22.10.2014
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    Nein! Sämtliche schädliche Emmissionen von deinem Grundstück auf andere ist zu unterlassen.. Dazu gehört auch DEIN Niederschlagswasser, dass über DEIN Grundstück den Berg runter auf des Nachbars Grundstück fließt.
     
  8. #28 Siddy74, 22.10.2014
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    Also das ganze ist per Freistellungsverfahren "genehmigt" worden. In unseren Plänen ist ein Geländeausgleich mit eingezeichnet. Wir haben auch einen Keller drunter und wenn wir nicht aufgeschüttet hätten, würde der ja nun 1m aus dem Boden schauen und wir könnten keine Terrasse bauen. Im Bebauungsplan steht auch, das eine Geländeanpassung / Terrassierung erlaubt wäre und man auch eine 1,5m Stützmauer in Natursteinbauweise oder Verblendung bauen darf. Alle drumrum haben ja das gleiche machen "müssen".
     
  9. #29 Siddy74, 22.10.2014
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    Und was soll ich nun dagegen tun? Eimer aufstellen?
     
  10. #30 saarplaner, 22.10.2014
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    Tja, auch wenn du es nicht hören magst, sowas gehört GEPLANT!
     
  11. reezer

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    das sehe ich anders
    wo ist denn das Wasser des obenliegenden Grundstücks hingeflossen, als die Grundstücke noch nicht aufgefüllt / abgegraben oder noch nicht bebaut waren?
    der Abfluss des natürlichen Niederschlags folgt dem durch die Einwirkung der Gravitation vorgegebenen Weg.
    das Wasser ist schon immer von oben nach unten geflossen, daran ändern weder Auffüllung noch Abgrabung etwas

    Wenn man dieser Argumentation folgen würde, dann müsste jedes geneigte Grundstück eine Drainage an der Grenze zum Unterlieger haben

    unabhängig davon was Bebauungsplan oder Baugenehmigungen sagen, würde ich die Auffüllung des Oberliegers als nachbarrechtlich in Ordnung einschätzen: der Böschungsfuß liegt auf der natürlichen Geländeoberkante, die Böschung liegt auf dem Grundstück des Auffüllers.
    Die Abgrabung des Unterliegers hingegen beeinträchtigt die Standsicherheit des Grundstücks des Oberliegers massiv, der entsprechende §§ des BGB wurde bereits angeführt
     
  12. #32 saarplaner, 22.10.2014
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    wie du das siehst interessiert hier aber nicht.

    Was interessiert ist, wie die Rechtsprechung und die dazu passenden Gesetze das sehen.

    Und da steht nun mal ganz klar drin, dass schädliche Emmissionen nicht von DEINEM Grundstück auf andere Grundstücke gelangen dürfen.
     
  13. #33 Baufuchs, 22.10.2014
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    Kennst Du dich in der BauORheinland-Pfalz aus um das beurteilen zu können?

    In NRW z.B. wäre diese Böschung baurechtlich unzulässig, weil:

    Es wurde 1,20m aufgeschüttet, in NRW lösen Auffüllungen über 1m Abstandsflächen aus.
    In einem solchen Fall muss in NRW der Böschungsfuß 3m Abstand zum Nachbargrundstück einhalten.

    Ob das in RP auch so ist, kann ich nicht beurteilen.

    Nachtrag:

    Klar scheint mir jedoch, dass die Abgrabung so nicht OK ist.

    BauORP §2: Abgrabungen sind bauliche Anlagen

    dann:

    Diese Anforderung dürfte die Abgrabung wohl nicht erfüllen.
     
  14. reezer

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    demnach muß also jedes geneigte Grundstück an der Grenze über eine Drainage verfügen
    damit die "schädliche Emmisson" Niederschlag nicht auf ein darunterliegendes Grundstück gelangen kann
    alles klar... :mauer
     
  15. #35 Baufuchs, 22.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht nicht um aufgrund natürlichem Gefälle übertretendes Oberflächenwasser, sondern um durch Veränderung der Geländeform übertretendes Wasser.

    Aus einem Urteilsleitsatz eines OLG:

    Ein Abwehranspruch des Eigentümers gegen Wasser, das vom Nachbargrundstück eindringt, setzt voraus, dass die Beeinträchtigung nicht ausschließlich auf Naturkräfte - etwa ein natürlich vorhandendes Gefälle - zurückgeht, er kann daher insbesondere dann bestehen, wenn auf Grund baulicher Veränderungen mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt, als es ohne die Veränderung der Fall wäre.
     
  16. #36 saarplaner, 22.10.2014
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    @ reezer:
    Wie du das bewerkstelligst ist dir überlassen. Ob Drainage eine passende Ausführung ist dazu ist, glaub ich eher nicht.

    Fakt ist jedenfalls: hier ist was zu tun.
     
  17. howa

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    Solange der Garten nicht fertig ist (kein Rasen, Bepflanzung) läuft das Oberflächenwasser ab ohne zu versickern. Ich würde sagen, das man in der Zeit eventuell schon mal schauen soll, das ich den Nachbarn nicht unter Wasser setzte, auch wenn er noch im Rohbau ist. Graben machen,.... Später ist das sowieso kein Problem mehr.
     
  18. #38 Siddy74, 22.10.2014
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    Also das Wasser stand auch schon da bevor wir angefangen hatten mit unserem Haus. Der Nachbar unten hatte bereits abgegraben und auch schon sein Holzhaus stehen. Ob es nun durch die Aufschüttung mehr geworden ist wage ich zu bezweifeln. Ich glaube sogar das unsere Aufschüttung noch behilflich ist das weniger Wasser dort ist denn wir haben ja das Gefälle begradigt und so fließt das Wasser nicht mehr so schnell den Hang runter sondern sickert bei uns ein. Ich habe auch die gesamte Fläche mit Senfblumen und anderen Pflanzen notdürftig bepflanzt, damit das Wasser besser versickern kann und der Boden auf natürliche weiße etwas gelockert wird durch die Wurzeln, mein Grundstück ist mittlerweile komplett grün und es steht auch kein Wasser darauf oder Pfützen. Das Wasser unten steht schon immer dort da es generell sich vom Berg runter drückt und das ist nun einmal die tiefste Stelle. Dann könnte ich der Gemeinde auch sagen "passt mal auf, schaut das von eurer Straße nix auf mein Grundstück fließt denn die Emissionen sind nicht vertretbar!". Finde ich auch etwas an den Haaren herbei gezogen und das Hilft mir alles jetzt nicht wirklich weiter eine brauchbare Lösung zu finden.
     
  19. #39 Siddy74, 22.10.2014
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    Und was sind das für "Veränderungen"? Wenn ich eine Drainanlage auf des Nachbars Grundstück leite? Wie bereits oben geschrieben stand das Wasser auch vorher dort ... also hat es nix mit unserer Aufschüttung zu tun.
     
  20. #40 Baufuchs, 22.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier siehst Du mal wie es richtig geht.´

    Links hat ca. 1,20m abgegraben und mit L-Elementen abgefangen. Fugen zu Nachbar rechts wurden abgedichtet.

    Rechts hat später aufgefüllt bis OK Lichtschächte, abgeböscht gegen L-Elemente Nachbar.

    Gesamte Ausführung wurde in der Planungsphase zwischen Links + Rechts abgestimmt.
    Wand.jpg

    Auf Foto der Hausrückseite (unteres Bild) ist die Abböschung zu sehen.
    (OK Terrasse ist OK Lichtschacht auf dem Frontfoto)


    Wand2.jpg

    Nachtrag:
    Da an der linken vorderen Hausecke von "Rechts" der Platz für eine baurechtskonforme Abböschung zu knapp war,
    haben wir aus der Not eine Tugend gemacht und ums Eck den Keller freigelegt und haben dort ein per Lichtgraben
    belichtetes Arbeitszimmer eingeplant.

    Fertig sieht das von vorn so aus:

    Wand3.jpg
     
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