Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken

Diskutiere Abgrabung und Aufschüttung von zwei Grundstücken im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Schönes Haus! Ich würde mich ja auch gerne mit Nachbarn so einigen ohne Stress ... aber ist leider nicht immer so einfach wenn alle...

  1. #41 Siddy74, 22.10.2014
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    Schönes Haus!

    Ich würde mich ja auch gerne mit Nachbarn so einigen ohne Stress ... aber ist leider nicht immer so einfach wenn alle (Einigungs-) Vorschläge abgeblockt werden, darum geht es nämlich (unteranderem) hier! Mein Nachbar lässt nicht mit sich reden, will bis an Grenze abgraben und sagt mir ich solle doch zurück gehen was ich nicht wirklich einsehe. Er könnte ja auch zurück gehen mit der Abgrabung, 50:50
     
  2. #42 Baufuchs, 22.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    z.B. eine zu steile Abböschung des Geländes bei nicht/schlecht sickerfähigem Boden.
     
  3. #43 Baufuchs, 22.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein Tipp zur Lösung Deines Problems:

    Fordere den Nachbarn auf, seine fast senkrechte Abgrabung durch Stützwand zu sichern. Muss er nach §13 BauO RP sowieso.

    Dann leg deine Abböschung terrassenförmig an.
     
  4. #44 Siddy74, 22.10.2014
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    Ich habe auf Seite zwei mal eine Skizze gepostet mit einem Lösungsvorschlag. Dort könnte man genau in diesem 1m Versatz eine Drainanlage einbauen. Ich weiß auch das wir da was zu tun haben, so kann und wird es auch nicht bleiben. Nur welche Lösungen könnte man noch ins Auge fassen die fair ist für beide Seiten? Über eine Terrassenlösung denke ich auch bereits nach.
     
  5. #45 Baufuchs, 22.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Die Lösung die Du in der Skizze gezeigt hast ist genauso grottenübel wie der jetzige Zustand.
     
  6. #46 Siddy74, 22.10.2014
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    Danke ;-)! So schlecht fand ich das nicht, jedenfalls fair für beide Seiten! Wie sieht denn die "Gute Lösung aus" als Skizze?
     
  7. #47 Baufuchs, 22.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Wozu Skizze?

    Die Höhenverhältnisse der beiden Häuser auf den von mir eingestellten Bildern sind ähnlich wie bei Dir.

    Das eine liegt ab Altgelände an Grenze ca. 1,20m tiefer, das andere ca. 1,20m höher.

    Andere gute Lösungen kennt ein guter Gala-Bauer.
     
  8. reezer

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    ich hab mal die interessanten Teile im Leitsatz des OLG markiert

    die hier betrachtete Menge des Wassers richtet sich nach der Fläche des Grundstücks, diese wird durch die erfolgte Auffüllung nicht größer
     
  9. #49 Ralf Wortmann, 22.10.2014
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    @siddy74:
    Für eure Bodenerhöhung gilt § 43 NachbarG Rheinland-Pfalz:
    -------------------------------------------------
    § 43 Grundsatz
    Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
    --------------------------------------------------

    Als Versuch für eine gütliche Einigung könntest du deinem Nachbarn (per Einschreiben) folgendes schreiben:

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Sie haben auf ihrer Grundstücksseite ca. 1,25 cm abgegraben und wir haben ebenfalls etwa 1,25 cm aufgeschüttet auf unserer Grundstücksseite. Es muss also ein Höhenunterschied von insgesamt rund 2,50 m gegen Abrutschen in unser beider Interesse gesichert werden.

    Da wir insoweit wohl jeder hälftig dafür verantwortlich sind, schlagen wir folgendes vor:

    Wir lassen gemeinsam eine fachgerechte Stützmauer aus L-Elementen nebst fachgerechter Gründung errichten, die direkt mittig auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet wird und teilen uns die Kosten je zur Hälfte. Für den Erhalt dieser Stützmauer sind wir künftig beide gleichermaßen verantwortlich und werden die in Zukunft aufzuwendenden Kosten hierfür hälftig teilen.

    Mit dieser Lösung wird es vermieden, dass für Abböschungen oder aufwendige abgestufte Mauerlösungen auf beiden Seiten der Grundstücksgrenze unnötig Grundstücksfläche verschenkt wird und wir legen zudem gemeinsam mit diesem Projekt den Grundstein für ein harmonisches, vertrauensvolles und von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägtes Nachbarschaftsverhältnis, welches sich (so hoffen wir) in diesem Sinne möglichst sogar über die kommenden Generationen fortsetzt.

    Falls Sie andere bautechnische Lösungen haben, lassen Sie uns darüber sprechen. Falls nicht, bitten wir höflich um schriftliche Zustimmung zu dem o.g. Vorschlag innerhalb der nächsten drei Wochen. Wir sollten dann die Einzelheiten besprechen und Angebote einholen.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag (nur als Beispiel). Es macht sich immer gut, wenn erstmal solche Vorschläge schriftlich unterbreitet werden, damit weitere Beteiligte (Schlichter oder Richter) später etwas in den Händen haben und sehen, dass ihr euch um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis bemüht habt.

    Wenn das nichts fruchtet, würde ich an eurer Stelle nach Ablauf der 3-Wochen-Frist einen Anwalt aufsuchen. Der sollte eure Ansprüche prüfen und nach dem rheinland-pfälzischen
    Landesschlichtungsgesetz so rasch wie möglich ein Schlichtungsverfahren beantragen. Es könnte sein, dass ihr im Schlichtungsverfahren euren Nachbarn dazu kriegt, dem Vorschlag zuzustimmen. Ihr könnt, wenn ihr wollt, das Verfahren auch ohne Anwalt beantragen.
     
  10. #50 Siddy74, 22.10.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.10.2014
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    ENDLICH mal jemand der mein (unser) Problem erkannt hat :-).

    Vielen Dank für den durchaus sehr gut formulierten "Vorschlag". Damit kann ich was anfangen und ich denke auch alles in Zukunft schriftlich fest zu halten. Ein Versuch ist es jedenfalls Wert.
     
  11. howa

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    Eine gemeinsame Winkelstützmauer mit einer Höhe von 2,5m ist nicht günstig und die Absturzsicherung darf man auch nicht vergessen. Finde ich zu hoch und würde mir nicht gefallen!
    Eine Winkelstützmauer mit 1,25m Höhe und eine Böschung/ Abtreppung auf deiner Seite wäre am besten. Wie weit du dann mit der Böschung weggehst bleibt dir überlassen, Hauptsache die Böschung bleibt auf deiner Seite!
    Man darf auch nicht vergessen das man eine Böschung auch Pflegen muss (Hecken schneiden,......) aus diesen Grund empfehle ich schon einen kleinen Arbeitsstreifen an der Grundstücksgrenze! Statt der Winkelstützmauer wären so Granitblöcke auch gut zu machen und durch die leichte Schräge/Versatz würde die Gesamthöhe nicht so auffallen. Könnte man sich die Kosten gut Teilen.
     
  12. #52 Baufuchs, 22.10.2014
    Baufuchs

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    @Ralf
    Wenn der TE vernünftig terrassenförmig abböscht, hält er die Vorgaben des Nachbarrechts ein.
    Es kommt dann zu keinen erhöhten Bodenpressungen und dann rutscht da auch nichts ab.

    Abfangen muss auf jeden Fall der Nachbar.

    Die Kosten für L-Steine inkl. Gründung sind erheblich.

    Ich denke nicht, dass der TE sich daran beteiligen will, wenn er erst mal die Kosten kennt.
     
  13. #53 Siddy74, 22.10.2014
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    Okay, den Vorschlag hatte ich auch bereits genannt:

    AbAuf4.jpg

    und ich denke das der Nachbar so etwas in der Art möchte wie er sich ausgedrückt hatte:

    AbAuf5.jpg

    wobei ich bei dieser Lösung nicht wüsste wieso ich das so machen sollte, denn der Nachbar hat davon auch nicht viel mehr als bei Lösung 1? Das einzigste bei der Lösung ist das ich einen zweiten Sprung drin habe und ich diesen 3m Streifen nicht ordentlich nutzen kann.
     
  14. #54 Ralf Wortmann, 22.10.2014
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    Okay, das mag sein, dafür fehlen mir die bautechnischen Kenntnisse. Meine Formulierung war ja auch nur ein Beispiel.

    Man kann statt L-Elementen ja auch jede andere fachgerechte Gesamtlösung in den Vorschlag hineinschreiben. Wobei man dann unterscheiden müsste bezüglich der Kosten.

    Wenn Siddy74 oben bei sich genug Platz aufwenden kann, um ordentlich und fachgerecht abzuböschen, sollte er das vielleicht im Wege des vorauseilenden Gehorsams schon jetzt tun und dann vom Nachbarn (notfalls nach abgelaufenen Fristen dann im Schiedsverfahren) einfach die fachgerechte Sicherung seiner vertiefenden Abgrabung verlangen.
     
  15. #55 Baufuchs, 22.10.2014
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    Baufuchs Gast

    zu #53

    Unter der Voraussetzung, dass der Nachbar die Stützwand setzt, würde ich so ähnlich wie in Bild 2 verfahren.

    Deinen Einwand "wüsste nicht was ich mit dem Streifen machen sollte" kann ich nicht nachvollziehen. Schick bepflanzen, was sonst? Ober brauchst Du freie Sicht auf´s Nachbargrundstück?
     
  16. #56 DerBjoern, 23.10.2014
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    Von 200qm 90qm für diese Lösung verschenken? Würde ich auch nicht. Die erste Lösung ist doch eine recht ordentliche. Der Nachbar A hat von der 2. doch auch nicht viel mehr...
     
  17. #57 OLger MD, 23.10.2014
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    Außer den erhöhten Erddruck aus der Auffüllung und unter ungünstigen Umständen noch etwas ablaufendes Regenwasser - falls dieses nicht schnell genug versickert.

    Zusätzlicher Erddruck aus der Auffüllung bedeutet für den "unteren" Nachbarn einen erhöhten Aufwand für die Sicherungsarbeiten (z.B. stärke Stützwand, größeres Fundament, mehr Abstand von der Grenze, da der Fundamentfuß (das L) unter dem oben liegenden Gelände verlaufen muss, usw.)

    Deshalb muss die Böschung der Auffüllung so weit auf dem oberen Gelände liegen, dass kein zusätzlicher Erddruck auf das "untere" Gelände mehr einwirkt. Sie #49 oben.

    Gruß
    Holger
     
  18. #58 Baufuchs, 23.10.2014
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    Wo steht, dass das Grundstück des TE nur 200m² groß ist?
    Anfangs hat TE geschrieben "90m² zu 200€ verschenken".

    Verschenkt wird da bei guter Gartengestaltung nichts.
     
  19. #59 DerBjoern, 23.10.2014
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    nirgends!

    hab mich verlesen!

    Das ist wohl Ansichtssache! Da bin ich eher beim TE.
     
  20. #60 saarplaner, 23.10.2014
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    Weil es beide versäumt haben, das richtig zu planen bzw. planen zu lassen und es im Vorfeld MITEINANDER abzustimmen.

    Baufuchs hat an dem toll gelösten Beispiel doch gezeigt wie es richtig geht.

    Wenn die beiden nicht miteinander klarkommen sollte eine Mediation, wenn das nicht hilft ein Schiedsgericht einberufen werden, wie es Ralf W. schon beschrieben hat.
     
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