Ablauf des Kaufes nach Unterschrift des Kaufvertrages. Altbau/Erbengemeinschaft

Diskutiere Ablauf des Kaufes nach Unterschrift des Kaufvertrages. Altbau/Erbengemeinschaft im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Weil dann schon der gesamte Kaufpreis zur sicheren Verwahrung auf dem Anderkonto des Notares liegt, und mit dem Geld eventuelle Rückbauarbeiten...

  1. #21 Skjaldar, 01.10.2014
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    Weil dann schon der gesamte Kaufpreis zur sicheren Verwahrung auf dem Anderkonto des Notares liegt, und mit dem Geld eventuelle Rückbauarbeiten getätigt werden könnten, würde es zu einem Platzen kommen! Der Kaufvertrag ist unterschrieben von allen Beteiligten, und auch beglaubigt. Was fehlt ist nur die offizielle Zahlungsaufforderung an die Bank.
     
  2. artibi

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    Du hast geschrieben das die Einwilligung des (eines der) Grundstückseigentümer fehlt. Damit kann der Vertrag noch nicht gültig sein und ebenfalls kann der Notar dann noch nicht zu dem Ämtern gehen und entsprechende Prozesse in Gang treten.
    Das Geld auf dem Notarandenkonto ist für den Verkäufer nicht zugänglich wenn der Vertrag platzt. Bei mir hat uns der Notar ausdrücklich darauf hingewiesen dass es eine "Grauzone" ist wenn man anfängt zu renovieren und der Kauf platzt. Daher hatte ich mit dem Verkäufer vereinbart lediglich Malerarbeiten durchzuführen. Bei allem anderen würde ich später auf den Kosten sitzen bleiben. Da ihr so eine Klausel nicht im Vertrag habt wäre der Verkäufer wohl der Dumme wenn ihr Wände einreisst und etwas schief geht.
    Alles in allem finde ich es verwirrend was du da so schreibst. Vertretungsberechtigte Person und dann wieder nicht, dann wieder irgendein Grundstückseigentümer der per Mail eine Zusage gibt (die die Bits nicht wert ist in denen sie gespeichert ist :)), dann die Zusage von irgendeinem anderen Vorstandsmitglied? Alles recht verwirrend.
     
  3. OlliL

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    Die Bank zahlt nicht ohne Sicherheit (Grundschuld)
    Die Grundschuld kann nur eingetragen wenn der Notar vom Eigentümer dafür bevollmächtigt wurde
    Die Bevollmächtigung ist erst dann wirksam wenn der Vertrag wirksam wurde
    Der Vertrag ist erst wirksam wenn bei Vertreter ohne Vertretungsvollmacht der vertretende dies notariell beglaubigt genehmigt hat.

    Solange die Genehmigung also nicht vorliegt, wird keine Grundschuld eingetragen werden und somit wird die Bank sicherlich nicht "eine müde Mark" auszahlen.

    Notaranderkonto kostet übrigens auch nochmal "ordentlich" was drauf bzgl. Notarkosten.
     
  4. #24 Skjaldar, 01.10.2014
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    Grundschuldbestellungsurkunde ist (schon seit langem ) eingereicht. Vertretungsvollmacht ist vorhanden, der Kaufvertrag ist wie gesagt von allen Unterschrieben worden, und liegt beglaubigt vor.

    Das Grundstück gehört Der Kirche, das Haus auf dem Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft verkauft, die Kirche muss dem Verkauf des Hauses aber zustimmen. Von der Kirche kaufen wir das Grundstück ab, das geschieht aber erst hinterher, dauert noch länger, da die Wege über das Großvikariat etwas länger sind. Der Verkauf des Grundstückes über die Kirche stand so auch im Exposé. Da wir aber in Kontakt zu zwei "vorsitzenden" der Kirche stehen, haben uns beide bescheinigt das die Zustimmung eben nur Formelle Sache ist, das zu 100% verkauft wird. Nur bis die Zustimmung fertig ist, soll es wohl noch 4 bis 6 Wochen dauern.

    LG
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 01.10.2014
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    Ich würde mich auf so ein Vabanquespiel nicht einlassen. Die „Zusagen“ der zwei „Kirchenvorsitzenden“ sind keinen Pfifferling wert.

    Der sicherste Weg für euch ist, zu warten, bis alle rechtlichen Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung gegeben sind, einschließlich der noch fehlenden Zustimmung des Eigentümers des Erbbaurechtsgrundstücks, dann nach der Aufforderung des Notars die Zahlung zu leisten und erst nach der ordnungsgemäßen Übergabe des Hauses darin mit Arbeiten zu beginnen.

    Dazu rate ich.

    Habt Geduld.
     
  6. #26 Skjaldar, 01.10.2014
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    Danke für eure bisherigen Ratschläge. Für uns als Laien, auch wenn wir uns natürlich versuchen in allen Belangen zu belesen, oft ein nicht so einfach zu durchschauendes Konstrukt, der Hauskauf.;) Die Geduld hätten wir, wenn uns der Notar damals nicht mit großer Selbstsicherheit gesagt hätte, am 1.9. habt ihr die Schlüssel. Und wir dementsprechend zum 31.10. kündigten.

    Gestern rief ich den Notar nochmals an, wie es nun mit der Zahlungsaufforderung ausschaut, und da wurde mir trocken und selbstverständlich mitgeteilt, dass es noch einmal 4 bis 6 Wochen benötigt, bis die Genehmigung der Kirche vorliegt, die würden derzeit, dort so langsam arbeiten. Deswegen suchen wir nun andere Gehbare Wege, die vllt. etwas Risiko für uns bedeuten, damit wir eben nicht noch eine weitere Wohnung anmieten müssen!;)

    Wie gesagt, Danke für eure Antworten, und ich verstehe auch, dass das Risiko für den Verkäufer als auch für uns als Käufer da ist, welches wir nun aber eingehen wollen würden.

    Vernunft hin oder her,

    Liebe Grüße
     
  7. #27 Skjaldar, 17.04.2015
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    Jetzt wollte ich mal kurz ein kleines Feedback geben;

    Da die Bank (Sparkasse) jeweils die notwendigen Beträge auf das Notaranderkonto eingezahlt hat, bevor der Kauf statt fand, konnten wir schon zu dem von usn gewünschten Termin mit den Renovierungsarbeiten beginnen.

    Damit lag das Risiko auf unserer Seite, was wir leider eingehen "mussten". Sonst hätte es gehießen Wohnung anmieten für..2..3..Monate, Umzug usw...!

    Letztendlich ist alles gut gegangen! Das Haus, das Grundstück wurde auf uns überschrieben, Zusammengeführt, Erbpacht gelöscht.

    Wir zahlen nun die monatlichen Raten, und alle Eintragungen im Grundbuch sind erfolgt.

    Ende gut, alles gut, sage ich mal. Jetzt müssen wir nur die nächsten knapp 30 Jahre Liquide bleiben.

    Danke noch einmal für die ausführliche Beratung

    LG

    Skjaldar
     
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