Abnahme bei Mängeln

Diskutiere Abnahme bei Mängeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann bist Du schlimm dran. Bezahlst einen Erfüllungsgehilfen, der anscheinend ganz andere Interessen hat. Mit Dir ist er fertig, wenn Du ihn...

  1. #21 ThomasMD, 01.02.2011
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    Dann bist Du schlimm dran. Bezahlst einen Erfüllungsgehilfen, der anscheinend ganz andere Interessen hat.
    Mit Dir ist er fertig, wenn Du ihn bezahlt hast.
    Mit dem BU will er noch öfter gute Geschäfte machen.

    Da können Dir die hier vertretenen Archis sicher ein paar Tipps geben.
     
  2. #22 Wieland, 01.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Hallo Thomas.

    hier geht es nicht um Gefälle u. Wunschdenken, sondern um Mängel, Abnahme, u.
    Zahlungseinbehalt.

    Sofern Sie zu Frage eine Rechtssichere Antwort parat haben,

    Bitte ich um Antwort.

    Mit freundlich kollegialen Grüßen
     
  3. #23 traut79, 01.02.2011
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    @ThomasMD. Du hast es genau auf den Punkt gebracht. Ich habe mich bloß nie getraut das auszusprechen, weil ich es ja auch nicht nachweisen kann. Es war immer nur so ein Gefühl. Einmal habe ich auf der Baustelle eine Frage gestellt, da hat er mich vor dem Unternehmer voll auflaufen lassen.
    Aber das bringt alles nichts. Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt in Bezug auf Abnahme oder nicht richtig verhalten soll. Die Einschaltung eines Dritten kostet auch wieder. Eigentlich habe ich dafür den Architekten bezahlt.

    Eigentlich bleibt nur eins, entweder:

    - ich mache die Abnahme und unterschreibe nur, wenn Mängel auch vorbehalten sind und die noch nicht erledigten Arbeiten mit aufgeführt sind, die Schlussrechnung nur nach Erledigung aller Arbeiten und Mängelbeseitigung bezahlt wird oder

    - ich verweigere die Abnhame und dokumentier der Firma weshalb (welche Mängel, welche Arbeiten nicht erledigt)

    Zu was würdet ihr mir eher raten? Jetzt wo ihr nähere Informationen habt?
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Noch immer nicht verstanden!!!

    Sie können die Abnahme auch Sonntags nachmittags zwischen Verdauungsspaziergang und Sahnetorte machen. Denn SIE nehmen ab. Da ist nichts zu unterschreiben, was andere Ihnen vorlegen.
    Sie gehen durch, listen Mängel und Restarbeiten auf und nehmen ab oder eben nicht!!!

    Ob die Schwere und oder Anzahl der Mängel und Restarbeiten eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen, kann von uns so nicht gesagt werden. Vielleicht ist einiges von dem, was Sie sehen, gar kein Mangel. Und vielleicht gibt es Mängel, die Sie noch gar nicht gesehen haben. Ähnliches gilt für die Restarbeiten.

    Wenn Ihr Architekt seine Pflichten Ihnen gegenüber nicht wahrnimmt, dann müssen Sie einen Dritten mitnehmen. Soll er doch sauer sein.
    Ggf. hier auch mal mit einem Anwalt (für Bau- und Architektenrecht) sprechen.

    Sorry - es íst der Job des Architekten, es sich mit den Handwerkern zu verscherzen, wenn es denn sein muss, weil er nun mal "auf Ihrer Seite" spielt.

    Fußballvergleich:
    Irgendein Holländer (v. Bommel?) ist grad von den Bayerischen Münchnern nach Italien (Mailand?) gegangen - angeblich nur, weil er mit van Gaal nicht klarkam.
    Wenn die Bayern jetzt gegen die Italiener im Europokal spielen, wird niemand erwarten, dass der für die Bayern spielt, bloß weil er Kumpels da immer noch mag und da vielleicht wieder hin will.
     
  5. #25 ralph12345, 01.02.2011
    ralph12345

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    Es wäre eine Maßnahme, mit dem Architekten durch den Bau zu gehen und einfach mal die Mängel aufzulisten. Das Thema Abnahme brauch den Architekten nicht interessieren, das ist etwas zwischen dem Bauherren und der Baufirma. Und dann mal mit der Baufirma zu reden, wie und wann die Mängel abgestellt werden und wann man selber den mangelfreien Bau abnehmen möchte.
     
  6. Eric

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    Ich wüßte nicht, was Thomas jetzt noch antworten/erklären soll. Ihre Antworten sind einfach krottenfalsch. Das ist " rechtsicher ".

    Nein, der Mangelbegriff geht viel weiter und erfaßt jede Abweichung des Bau-Solls vom Bau-Ist: Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ( z.B. Farbe, Material usw. ), Verstoß gegen die aRdT, optischer Mangel und natürlich auch ein schwerer funktionaler Mangel, wenn - wie hier - der fertige Balkon/die Terrasse Gefälle zum Haus hat, es sei denn am Haus sollte ( ausnahmsweise ) eine Linienentwässer geplant und fachgerecht ausgeführt worden sein, was aber eines stichhaltigen Grundes bedürfte.

    Auch eine optische Beeinträchtigung ist ein Mangel, der vom AN grundsätzlich zu beseitigen ist. Eine Entschädigung statt Mangelbeseitigung gibt es für einen solchen Mangel nur dann, wenn der Unternehmer die Mangelbeseitigung ausnahmsweise als unverhältnismäßig verweigern darf.

    Nein, unfertige und nicht erbrachte Leistungen hindern grundsätzlich den Eintritt der Abnahmereife, es sei denn diese Leistungen sind ausnahmsweise unwesentlich.

    Unfug.

    Wesentliche Mängel hindern den Eintritt der Abnahmereife. Die Vergütung wird erst gar nicht fällig.

    Unwesentliche Mängel verpflichten den AG zwar zur Abnahme, der AG kann jedoch einen Teil der Vergütung in Höhe des 2-fachen Betrags der voraussichtlichen Nachbesserungskosten einbehalten.

    Der einzige richtige Satz. Einfach mal die Finger stillhalten und über lange Zeit mitlesen.
     
  7. Roth

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    Mal reden???

    Was man vom Forum lernt: Wer schreibt, der bleibt.
     
  8. #28 traut79, 01.02.2011
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    Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten. Sorry nochmal, dass ich zuviel nachgefragt habe. Aber ich wollte es mir nicht nicht mit meinem Architekten verscherzen, obwohl ich wie gesagt nicht immer bzw. oft das Gefühl hatte, dass er nicht auf meine Wünsche eingegangen ist. Gestern hat er noch zu mir gesagt, " ich verstehe nicht warum Sie so etwas Großes aus einer Abnahme machen. Es wird doch eh alles dokumentiert". Mag er vielleicht Recht haben. Aber wenn ich die Abnahme mache und unterschreibe, Mängel vorliegen, Arbeiten nicht erledigt sind...Woher weiß ich dann wieviel ich von der Schlussrechnung tatsächlich einbehalten kann. Dann ist diese ja auch noch zu verzinsen, wenn ich nichts zahle...Wie gesagt alles Neuland für mich. Zumal ich offensichtlich nicht 100 % auf den Architekten vertrauen kann.

    Aber ich denke, dass ich den Termin mit dem Architekten und der Baufirma zusammen nicht absage. Ich werde hingehen. Es kann gerne alles in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Aber wenn die Mängel tatsächlich vorliegen bzw. wenn der Unternehmer alles runterspielt und ich verunsichert bin, werde ich nichts unterschreiben und darauf hinweisen, dass aerst alle Mängel zu beseitigen sind und die Arbeiten vollständig erledigt werden. Ich denke, der Termin schadet grundsätzlich nicht. Oder was meint ihr? Hinzugehen mit dem Hintergedanke, dass ich eh nicht unterschreiben werde, weil ich jetzt schon weiß, dass die Baustelle eigentlich nicht abnahmereif ist??
     
  9. #29 ThomasMD, 01.02.2011
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    Wissend, dass dieser Rat hier schon mehrfach gegeben wurde:

    Wenn Du Dir nicht sicher bist, und darauf lassen Deine Beiträge schließen, dann nimm jemanden mit, dem Du vertraust.
    Deinem Architekten vertraust Du offensichtlich nicht.
    Du bezahlst den Archi nicht dafür, um ihm zu gefallen.
     
  10. Eric

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    Hier nachlesen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abnahme

    Die Klärung der Frage, ob Mängel vorhanden sind und ob die wesentlich oder unwesentlich sind, ist Aufgabe des Architekten. Dito die Frage, ob die fehlenden Restarbeiten von funktionalem bzw. finanziellem Gewicht oder völlig unbedeutend sind. Der Archi hat den Bauherrn nach sorgfältiger Prüfung ( am Besten im Zuge einer Vorbegehung mit dem Bauherren ) zu beraten, ob das Haus abnahmereif ist. Gibt er einen falschen Rat und entsteht dem Bauherren hierdurch ein Schaden ( z.B. BH nimmt ab, zahlt voll, Mängel werden später nicht behoben und Unternehmer wird insolvent ) haftet der Archi auf Schadensersatz.

    Dein Archi scheint schon nicht verstanden zu haben, was Abnahme überhaupt bedeutet und welche Pflichten ihm bei der Abnahme obliegen.

    Frag ihn doch mal wie " Colombo ", was Abnahme eigentlich bedeutet und warum der AG so danach drängt. Wenn er Dir nicht mindestens 3 Rechtsfolgen der Abnahme ( siehe Wikipedia ) benennen kann, weißt Du ja, was Du von ihm zu halten hast. Dann wird es aber auch höchste Zeit, einen anderen Fachmann zur Beurteilung des Objekt hinzuzuziehen.

    Für mich wäre das Haus schon alleine deswegen nicht abnahmefähig, weil die Balkone Kontergefälle zum Haus haben.
     
  11. Eric

    Eric

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    = rechtlich unzutreffend. Archi hat zu klären, ob das Werk abnahmefähig ist oder nicht.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke, da läufst Du auf dünnem Eis.

    Wenn Deine Vermutung stimmt und der Architekt ein (evtl. grösseres) Interesse an einem guten Verhältnis zum BU hat, bei Dir aber entspannt ist, weil er Dich nicht wiedersieht, könnte die beiden daraus eine Abnahmeverweigerung machen, die Du begründen müsstest, was Du nicht kannst.

    Wenn Du Muffe hast, die Abnahme mit Architekt, BU und SV zu machen, dann geh mit einem SV vorher ohne die anderen durch.
    Du schreibst die Abnahme (lass Dir von denen nix vorlegen!!!) und trägst die DInge ein.
    Wenn die Herren anderer Meinung sind, wird auch das notiert und später geklärt.
     
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