Abnahme Fassade / WDVS (Dämmung) / etc.?

Diskutiere Abnahme Fassade / WDVS (Dämmung) / etc.? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Unsere Firma hat bei der Abnahme/Aufmaß wie folgt das WDVS / Putz etc. berechnet. - Rohbaumasse verwendet, da zu Beginn per Foto dokumentiert -...

  1. #1 akira11, 20.12.2017
    akira11

    akira11

    Dabei seit:
    11.03.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsingenieur
    Ort:
    Herxheim

    Unsere Firma hat bei der Abnahme/Aufmaß wie folgt das WDVS / Putz etc. berechnet.


    - Rohbaumasse verwendet, da zu Beginn per Foto dokumentiert
    - Zusätzlich nach DIN18345 z.B. Fensteröffnungen die kleiner 2,5m² waren nicht abgezogen


    Meiner Meinung nach ist das nicht richtig. Die 2,5m² Regelung bezieht sich auf das relativ Faire Aufmaß, wenn man die Rohbausituation nicht mehr kennt und selbstverständlich als Firma dann immer den Kürzeren ziehen würde, wenn nur noch das gesehene bzw. Messbare berechnet werden müsste.

    Würde behaupten, dass man die Rohbaumasse nimmt – weil die Maße vorhanden sind – dafür aber exakt berechnet und somit aber auch Fensteröffnungen abzieht, auch wenn kleiner wie 2,5m². (Habe einige Fenster und noch am Eck, wo jede Seite Kleiner 2,5m² ist aber zusammen oft ~4m².)


    Was meinen sie, liege ich mit meiner Vermutung richtig, das beides nicht miteinander kombiniert werden darf?
     
  2. #2 simon84, 20.12.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.844
    Zustimmungen:
    5.599
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Vertrag nach VOB oder BGB?
     
  3. #3 Gast 85175, 20.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn er nach VOB misst, dann muss er auch nach VOB messen und nicht mal so mal anders. Er beruft sich ja auf die VOB, also tun wir mal kurz so als sei die auch vereinbart. Dann gilt die VOB/C für Wär,edämmverbundsysteme (DIN ATV 18345).

    Da sind erstmal nach 5.1.1 das Maß der fertigen Oberfläche zu messen, also das was man sieht. Von Rohbaumaßen steht da nax. Also nimmt man die Maße der „Putzoblefläche“, nichts anders.

    Nach 5.2.1 darf er Öffnungen unter 2,5 m2 übermessen. Bindet eine Öffnung anteilig in eine getrennt zu rechnende Flächen ein („Fenster über Eck“) dann sind die Teile getrennt zu rechnen (5.2.3). Ein Fenster über Eck sind also was das Aufmaß angeht „zwei Fenster“.

    Fazit:
    Rohbaumaße gehen nicht (auch nicht wenns fotografiert wurde, ist einfach Unsinn).
    Fenster (fertiges Maß des Putzes gemessen) unter 2,5m2 werden nicht abgezogen.
    Fenster über Eck sind als „zwei Fenster“ zu rechnen und jeder Teil der jeweilgen Hausseite zuzurechnen.
     
    akira11 gefällt das.
  4. #4 akira11, 20.12.2017
    akira11

    akira11

    Dabei seit:
    11.03.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsingenieur
    Ort:
    Herxheim
    Danke, war genau meine Überlegung. Nach meiner Berechnung ca. 10.000 Euro zu viel was man von mir haben wollte. Habe jetzt alle Maße unter 2,5m² noch ordnungsgemäß abgezogen, bin dann aber weiterhin noch über 5000 Euro zuviel.
    Hole notfalls einen Gutachter und sage ihm gleich das ich bei der großen Abweichung den Gutachter dann aber mindestens 50% ihm in Rechnung stelle. Er hat vorher die Möglichkeit einsichtig zu sein. Ist schon eine Frechheit!?

    Danke aber nochmals für die Bestätigung.
     
  5. #5 simon84, 20.12.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.844
    Zustimmungen:
    5.599
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was heißt zu viel ? Zu viele qm oder zu viele Euros ? Im Vergleich zu was ? Ursprüngliches Angebot ? Was genau war vereinbart?

    Wie kommst du darauf Gutachter kosten auf den AN umwälzen zu können ?

    Besser wäre erst mal das Gespräch suchen, unstrittigen Teil der Rechnung begleichen und dann ggf einen spezialisierten Anwalt.

    Gutachter sehe ich nicht unbedingt notwendig
     
  6. #6 Gast 85175, 20.12.2017
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Hallo? Ich weiß nicht ob wir gerade aneinander vorbeireden, aber Öffnungen UNTER 2,5m2 darf er übermessen. Also miss lieber nochmal nach (geht ja, es gilt ja das jetzige Fertigmaß). Nur wenn es größer als 2,5m2 ist darfst es abziehen!
     
  7. #7 akira11, 17.01.2018
    akira11

    akira11

    Dabei seit:
    11.03.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsingenieur
    Ort:
    Herxheim
    Wieso die Aufregung, Gespräche hatten wir schon einige und natürlich habe ich alles was kleiner 2,5 qm ist überrechnet, zumindest beim zweiten Anlauf und habe immer noch eine Abweichung von ca. 8000 Euro Netto. Der Handwerker meint weiterhin das er die Rohbaumasse nehmen kann.
     
  8. #8 akira11, 17.01.2018
    akira11

    akira11

    Dabei seit:
    11.03.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsingenieur
    Ort:
    Herxheim
    Wie gesagt, Gespräche gab es genug. Erneute Messung mit Überrechnung alles was kleine 2,5qm ist wurde sich noch mal gemacht...Er meint weiterhin Rohbaumasse aus seinen Bildern nehmen zu können.
     
  9. #9 akira11, 17.01.2018
    akira11

    akira11

    Dabei seit:
    11.03.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Qualitätsingenieur
    Ort:
    Herxheim
    Gilt die Regelung auch für die Trockenbauwände und Malerarbeiten?
     
  10. #10 simon84, 17.01.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.844
    Zustimmungen:
    5.599
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    An dieser Stelle kann ich nur empfehlen entweder weiter zu ignorieren und nicht zu zahlen, wenn du dich im Recht siehst oder besser noch proaktiv einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen ! Ein unverbindlicher Post aus einem Forum hilft dir nicht weiter.
     
Thema: Abnahme Fassade / WDVS (Dämmung) / etc.?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. abnahme wdvs

    ,
  2. Abnahme Fassade WDVS

    ,
  3. abnhanme wdvs

    ,
  4. weißabnahme,
  5. Abnahme Dämmung WDVS,
  6. Weißabnahme bauforum,
  7. darf bei fassade fenster abgezogen werden,
  8. WDVS Aufmaß,
  9. rohbaumaße dämmung,
  10. werden bei dämmung fenster abgezogen
Die Seite wird geladen...

Abnahme Fassade / WDVS (Dämmung) / etc.? - Ähnliche Themen

  1. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  2. Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig

    Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Fertighaus und stehen etwas im Verzug mit der Fertigstellung. Eine aviserte Hausübergabe und Fertigstellung...
  3. Abnahme

    Abnahme: Hallo zusammen, habt ihr ein paar Tipps für eine Tiefbau- Erdarbeiten - Abnahme. Worauf sollte man achten. Klar, dass das vertragliche erfüllt...
  4. Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren

    Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren: Hallo Zusammen, ich lese schon länger mit und hätte ebenfalls eine Frage. Wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft und auch ein gutes Gefühl mit...
  5. Abnahme eines Spiegel/ Lampen

    Abnahme eines Spiegel/ Lampen: Liebe Community, ich bin kurz davor zu verzweifeln! Könnt ihr mir helfen, wie ich diesen Spiegel bzw. die Lampen entferne? Der Spiegel selbst ist...