Abnahme Neubau - Dringend Hilfe benötigt

Diskutiere Abnahme Neubau - Dringend Hilfe benötigt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir haben uns endlich unseren Traum vom Eigenheim erfüllt. Jetzt sind wir in der Endphase und die Bauabnahme steht an. Leider...

  1. Sassi

    Sassi

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    Hallo zusammen,
    Wir haben uns endlich unseren Traum vom Eigenheim erfüllt. Jetzt sind wir in der Endphase und die Bauabnahme steht an. Leider gibt es einige Unstimmigkeiten und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie diese zu bewerten sind. Konkret geht es darum, dass wir natürlich das maximale an Entschädigung/Nachbesserung rausholen möchten und ich wissen möchte, was dort üblich ist. Folgende Probleme sind aktuell vorhanden:

    - Helopal Fensterbänke: wir mussten hierfür einen Aufpreis von 500€ bezahlen (8 Fensterbänke), allerdings sind hier an fast jeder Fensterbank kleine Schläge und Macken enthalten - das kann ja nicht in Ordnung sein, oder? Austauschen lassen macht wieder eine riesen Sauerei und kommt nicht infrage, aber wie hoch sollte dann ein Preisnachlass sein?

    - wir wollten eine Nische über der Badewanne, welche einfach vergessen wurde. Wie ist hier vorzugehen? Nachträglicher Einbau ist nicht möglich.

    - Fensterbänke in RAL 7016 wurden durch fehlende Abdeckung beim Außenputz verkratzt. Teils sind es feine Kratzer, aber teilweise auch relativ tiefe. Der Bauleiter meinte nur, dass man da jetzt wohl nichts mehr machen kann. Was können wir hier tun?

    - Glasscheiben weisen seit Einbau teilweise feine Kratzer auf - leider erst beim putzen der Scheibe aufgefallen

    - Eingangstür hat Kratzer und eine kleine, aber deutlich sichtbare Delle an der Innenseite

    -Spots: im Bad haben wir 10 Spots. 9 sind gleich (Bicolor), nur 1 ist Hochglanz. Begründung: bicolor sei so nicht mehr lieferbar. Im Internet habe ich diesen aber noch gefunden. Muss man das hinnehmen?
    Bicolor gefällt uns besser und hatten wir auch so zu Beginn mit dem Elektriker definiert.

    -Feinputz: wir hatten riesige Probleme mit dem Verputzer. Unsere Wände sahen so schlimm aus, dass wir nachträglich einen Maler mit der Korrektur beauftragen mussten. Leider konnten wir das aus Kostengründen nicht überall machen, was natürlich sehr ärgerlich ist. Der Verputzer hat unseren Parkett beschädigt und auch wenn ein Sachverständiger vor Ort war (Baufirma hat ihn beauftragt) und die Qualität für ausreichend beurteilt hat, haben wir teilweise Löcher in der Wand, die mich wahnsinnig machen. hier ist vermutlich nichts mehr zu machen wegen dem Sachverständigenurteil, oder?
    Haben jetzt allerdings auch noch bemerkt, dass die Wände sogar schief sind, da der Putz so ungleichmäßig ist (am Ziegelwerk liegt es nicht, die Firma war super ;))

    - Fliesenarbeiten: wir haben im Flur Fliesen und eine Holztreppe mit winkelstufen aus Parkett. Die Fliese knarzt leicht beim Betreten. Erklärung Fliesenleger: estrich war schlecht, er musste daher alles mit Kleber ausgleichen. Muss man das akzeptieren?

    Dann schließt die Luke zum Dachboden nicht richtig (wird ausgebaut), die Raffstores hängen teilweise schief in den Schienen und sind schon rausgesprungen (soll auch korrigiert werden) und und und :)

    ich weiß, dass es überall Dinge gibt, die nicht passe , aber wir hatten schon so viel Ärger und sind im Moment einfach nur noch froh, wenn alles erledigt ist. Einfach stehen lassen möchten wir das aber auch nicht, haben schließlich eine Menge Geld bezahlt (daher leider auch keines mehr übrig für einen Sachverständigen, auch wenn das vermutlich auf Unverständnis stößt :()

    Wir haben ein Bauträger-Haus, massiv gebaut (Bauleiter war leider kaum auf der Baustelle und wurde nur aktiv, wenn wir ihn auf Missstände hingewiesen haben) und wären über jede Hilfe sehr dankbar.

    Beste Grüße,
    Saskia
     
  2. Sassi

    Sassi

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    Ach so, noch was vergessen: wir wollten einen Lichtschalter im Wohnzimmer für das terrassenlicht. Lichtauslass Terrasse wurde geplant und berechnet, der Lichtschalter allerdings vergessen (war auch nicht im Elektroplan aufgeführt, was uns nicht aufgefallen ist, da wir das ja besprochen hatten und nicht ahnen konnten, dass man uns ein Licht ohne Lichtschalter verkauft ;)). Der Schalter konnte nur außen nachgerüstet werden, was natürlich nervig ist, wenn man es anders geplant hat.

    Ein weiteres Problem mit der Elektrik gab es bei dem Bildschirm für die Klingelanlage: gewünscht war, dass dieser an einer Säule angebracht wird, welche in der Mitte vom Wohn-/Essbereich ist. Leider war diese aber zu schmal, da die Tür nachträglich vergrößert werden musste (sie hatten uns eine zu kleine Tür eingebaut), wodurch wir den Bildschirm an die andere Wand verlegen mussten, was total unpraktisch ist, da man nun nur noch von der Küche aus einen Blick auf den Bildschirm hat und es sieht ganz unordentlich Aus. Kann man hier einen Preisnachlass fordern oder ist das halt Pech? Funktionieren tut ja alles...
     
  3. BaUT

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    Ihr habt erstmal grundsätzlich Anspruch auf ein mängelfreies Werk. Also sollen die Mängel alle beseitigt werden - wie, ist ja wohl nicht euer Problem.
     
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  4. #4 msfox30, 27.04.2021
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    @Sassi kann leider nicht abschätzen, wie hoch die Kosten für ein mangelfreies Werk wären.
    Grundsätzlich sollte ALLE Mängel bei der Abnahme dokumentiert werden - sofern diese nachweislich auch so beauftragt wurden (z.B. Lichtschalter war ja nur mündlich)
    War es ein öffentlich bestellter Sachverständiger? Sicher nicht, dann kannst du auch gern deine eigenen SV das begutachten lassen. Dann hast du Aussage gegen Aussage. Oder du nimmst einen öffentlich Bestellten.
    --
    Wichtig: Mit der Abnahme geht die Beweislast auf dich über! D.h. alles was nicht dokumentiert ist, musst du dann als Mangel nachweisen (z.B. Kratzer auf den Fensterscheiben)
     
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  5. BaUT

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    Wichtig - ALLE Mängel - egal ob vom BT/GU anerkannt oder nicht - gehören erstmal ins Abnahmeprotokoll. Gerne kann der BT anschließend in einem extra Schriftstück zu den Mängeln Stellung nehmen und darlegen, dass es sich hier seiner Meinung nach nicht um wirkliche Mängel handelt weshalb er die Mängel nicht anerkennt und deren Beseitigung ablehnt.

    Dann können Sie immernoch von der Schlussrate das zweifache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten und im Zweifel einen gerichtssachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens nach §485 ZPO entscheiden lassen welcher Mangelpunkt ein echter Mangel ist, was dessen Beseitigung kostet bzw. welcher Minderwert für rein optische Mängel in Betracht käme.
     
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  6. Piofan

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    hatten wir auch. Wurde anstandslos vom Bauunternehmen ausgetauscht.

    hatten/haben wir auch. Wurde im Abnahmeprotokoll aufgenommen. Neues Türblatt wurde bestellt und wird auf Kosten der Haftpflicht VS des Bauunternehmens gewechselt.

    Wie schon geschriebem,alles im Protokoll aufschreiben und sich eine Kopie geben lassen.
    Dann auf Beseitigung drängen. Klappt je nach Unternehmen gut/besser oder garnicht. Da hatten wir mit unserem Unternehmen keine Probleme.:deal

    Wir haben keinen Preisnachlass gefordert,sondern auf Beseitigung der Schäden in angemessenen Zeitrahmen gesetzt.
     
  7. #7 msfox30, 27.04.2021
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    Nachfolgendes sollte auch vorher klar sein bzw. einem bewußt sein, was es bei uns nicht war.
    Bei uns fand das Abnahmeprotokoll handschriftlich statt und wurde abschließen von beiden Parteien unterschrieben. Ich ging davon aus, dass ich hier noch einmal eine saubere "Reinschrift" bekommen. Denn i.d.R. reicht das Blatt nicht für alle Mängel.
    Eine "Reinschrift" gab es aber nicht. Mann muss also auch das lesen können, was der GU da auf das Papier schmiert - darauf achten.
    Am Ende habe ich von dem Abnahmeprotokoll ein Foto gemacht. Man weiß ja nicht, was der GU dann noch nachträglich irgendwo einfügt. Denn zunächst gibt es ja nur ein Schriftstück. Oder, man hat noch die klassische Blaupause.
    Ja, auch sehr wichtig. Gleich die Frist mit aufnehmen. Sonst eierst du ewig hinterher und musst dann erst selbst Fristen setzen, bis du endlich das Recht auf Ersatzvornahme wahrnehmen kannst.
    Bei uns war es dann so, dass wir ja auch den Kredit hatten. Hier beginnt aber erst die Tilgung mit dem letzten Abruf. Wir haben also noch unnötig Bereitstellungszinsen gezahlt. Zum Glück hab ich noch alte Rechnungen aus Eigenleistung gefunden, die ich für den Kredit nehmen konnten.
     
  8. #8 MJanssen, 27.04.2021
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    Bei uns hatte der Bauleiter alles im Tablet eingegeben (also nichts handschriftlich). Das haben wir auch darauf dann unterschrieben und direkt per Mail zugeschickt bekommen.
     
  9. #9 Fred Astair, 27.04.2021
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    Euch ist anscheinend immer noch nicht klar, wer Herr des Verfahrens "Abnahme" ist.
    Das seid einzig und allein Ihr als Bauherrschaft oder als Käufer vom Bauträger.
    Der Unternehmer will Eure Unterschrift, nicht Ihr seine. Wenn der nicht unterschreibt sollte Euch das egal sein.
    Die Abnahme ist ein einseitiger Akt.
    Deshalb müsst IHR das Protokoll führen und rwinschreiben, was IHR für wichtig erachtet. Könnt Ihr das nicht professionell, was wohl auf die meisten zutrifft, müsst Ihr Euch jemanden mitbringen. Wenn Ihr dafür fünf Leute braucht, dann ist es eben so. Da darf niemand was dagegen haben.
    Solange Ihr das nicht begreift, sind alle Tipps Makulatur.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 27.04.2021
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    Ihr habt keine 500€ mehr für einen Gutachter vom Bauherrenschutzbund, der zur Abnahme kommt?

    Irre
     
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