Abnahme Sondereigentum bei nicht Zugänglichkeit

Diskutiere Abnahme Sondereigentum bei nicht Zugänglichkeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten, ich habe eine Eigentumswohnung (Sondereigentum) gekauft. Diese wurde bereits übergeben. Das Gemeinschaftseigentum ist bisher...

  1. #1 schorsch1974, 24.11.2019
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    Liebe Bauexperten,

    ich habe eine Eigentumswohnung (Sondereigentum) gekauft. Diese wurde bereits übergeben. Das Gemeinschaftseigentum ist bisher weder fertiggestellt, noch Abnahmebereit.
    Problem: Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Dachgeschoss (Sondereigentum) der jetzt abgenommen werden soll. Jedoch für der Weg ins Dachgeschoss über eine baurechtlich nicht zulässige Bodeneinschubtreppe. Eine zugesagte, alternative Treppe, wenn auch abweichend von Vertrag, wurde noch nicht eingebaut.
    Kann die Abnahme des Abstellraums verweigert werden, weil nicht zugänglich?

    Keine Rechtsberatung - nur Meinungsaustausch!
     
  2. #2 simon84, 24.11.2019
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    Er ist doch zugänglich für die Abnahme. Du kannst doch alles bis auf den Zugang abnehmen...
     
  3. #3 Fabian Weber, 24.11.2019
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    Kannst doch die fehlende Treppe einfach als Mangel im Protokoll aufnehmen.
     
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    Nein.
    Wie das - Sondereigentum abgenommen ohne Gemeinschaftseigentum?
    Nein, da auch andere 'Teile' fehlen bzw nicht fertiggestellt sind.
    @schorsch1974 BT? Letzte Rate bezahlt? Oder nicht? Was ist mit der WEG werdend oder hat schon einer voll bezahlt?
    Es erfolgt dort keine Abnahme, die Rechtsprechung ist da eindeutig - auch das Gemeinschaftseigentum muss vollumfänglich fertiggestellt sein und dann wird die SR fällig, Teilabnahmen sind im Gemeinschaftseigentum nicht zulässig.
    Das gilt gerade bei nicht 'zugängig... nicht einsehbar...' noch ein Tipp auch das Dach und die Technik gehört dazu...
    Die ganze Abnahme wird verweigert.
     
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  5. #5 schorsch1974, 24.11.2019
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    Sondereigentum Wohnung ist übergeben, das Gemeinschaftseigentum nicht. Deshalb wurde auch die Schlussrate nicht bezahlt und es steht noch keiner im Grundbuch. Also eine werdende WEG. Der Abstellraum ist aber Sondereigentum und könnte somit abgenommen werden. Allerdings ist er nicht nutzbar, da Brandschutz nicht erfüllt und Treppe nur 45cm breit. Ich kann also nicht mal die Gartenstühle über den Winter einlagern....
     
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    Brandschutz nicht gegeben-gravierender Mangel der von 'Haus' aus das Thema beendet hinsichtlich Abnahme.
     
  7. #7 schorsch1974, 24.11.2019
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    Ich hoffe, ich versteh dich richtig...
    Der Mangel beim Gemeinschaftseigentum, berechtigt die Abnahme des Sondereigentums abzulehnen? Der Raum an sich ist ja theoretisch in Ordnung...
    Es ist einer von 11 Abstellräumen im Dachgeschoss.
     
  8. #8 Fred Astair, 24.11.2019
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    und die sind alle über dieselbe Hühnerstiege erschlossen?
    Btw, soll der Abstellraum tatsächlich Sondereigentum werden? Regelmäßig wird an solchen Flächen nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt.
     
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  9. SIL

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    Nein, die Abnahme Gemeinschaftseigentum, es sei den der Brandschutz fehlend führt in/an dein Sondereigentum.
    Das egal Fred SNR ist baurechtlich so deklariert.
     
  10. #10 schorsch1974, 24.11.2019
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    Ja, die 11 Abstellräume sind als Sondereigentum deklariert, da sie laut LBO MV zur Wohnung gehören und vorhanden sein müssen.
    Laut LBO MV ist aber die Hühnerleiter nicht zulässig. Hinweis ans Bauamt ist erfolgt. Aber anstatt dem BT Beine zu machen, haben die noch einen Dispens erteilt und eine gewendelte Treppe mit 50cm Laufbreite erlaubt...
     
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