Abrechnung Übermessung

Diskutiere Abrechnung Übermessung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem Auftrag zur Erstellung eines WDVS haben wir einen Passus drin, "bei der Abrechnung der Fassadenfläche, werden alle Fenster- und...

  1. hooty

    hooty

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    Hallo,

    in unserem Auftrag zur Erstellung eines WDVS haben wir einen Passus drin, "bei der Abrechnung der Fassadenfläche, werden alle Fenster- und Türöffnungen übermessen." Zudem steht aber auch, die "Rechtsgrundlage für die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten ist die VOB in der neuesten jeweils gültigen Fassung." In der VOB steht aber drin, dass Fenster und Türen ab 2,5 m² nicht übermessen werden.

    Was ist denn nun gültig? Es handelt sich immerhin um < 5 m², was doch einige Kosten sind.

    Kann mir da jemand helfen?

    Vielen Dank und beste Grüße,
    hooty
     
  2. Berndt

    Berndt

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    wenn es ein VOB Vertrag ist gelten die 2,5 m².
    Aber manchmal gelten natürlich auch Sondervereinbarungen wenn beide zustimmen.
    Wir hatten Jahrelang für ein Architektenbüro gearbeitet da wurde auch nichts abgezogen, dafür wurden auch keine Laibungen gesondert vergütet.
    Im Endeffekt gab sich das Endsummentechnisch eigentlich garnichts sparte aber jede menge Arbeit beim Aufmaß
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  3. Alex88

    Alex88
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    Dafür aber die Leibungen extra berechnet werden, pro lfm, ob sich das groß was nimmt weiß ich nicht
     
  4. #4 Jo Bauherr, 08.08.2024
    Jo Bauherr

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    Genau so kannte ich das auch jahrelang.
     
  5. hooty

    hooty

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    Die Laibungen werden in meinem Fall allerdings extra berechnet...
     
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