Abrechnung von WDVS und Laibungen (welche Fläche zählt?)

Diskutiere Abrechnung von WDVS und Laibungen (welche Fläche zählt?) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben unseren Altbau mit 20cm Mineralwolle gedämmt. An den Laibungen war natürlich kein Platz für 20cm Dämmung, weswegen es im Angebot...

  1. #1 meinefeine, 05.12.2022
    meinefeine

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    Hallo,

    wir haben unseren Altbau mit 20cm Mineralwolle gedämmt. An den Laibungen war natürlich kein Platz für 20cm Dämmung, weswegen es im Angebot und in der Rechnung unterschiedliche Positionen gibt, also u.a.:

    1. 20cm Dämmwolle kleben und dübeln
    2. Amieren
    3. Putzgrund streichen
    4. Verputzen
    5. "Seitliche Laibungen je nach Möglichkeit mit Dämmplatten oder Dämmputz beschichten, armieren, mit Putzgrund streichen und mit 1mm Putz beschichten."

    Jetzt wird mir in der Rechung, wo nach qm abgerechnet wird, die Laibungsfläche auch für die Posten 1-4 mit Verweis auf VOB und dort ATV DIN 18299, Abschnitt 5.15 miteinberechnet (bzw. nach neuster Version ist es ja glaube ich 5.2.3 :

    "Rückflächen von Nischen, auch wenn sie durch geringere Dämmstoffdicken gebildet werden, sowie Leibungen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße
    mit ihren Maßen gesondert gerechnet."


    Ich verstehe diesen Satz nicht? Heißt dass dass er das darf? Ich verstehe es so, dass er für die Laibungen gerne einen gesonderen Posten ausweisen darf (was er ja auch gemacht hat). Aber er darf doch deswegen nicht die Laibungen zweimal berechnen, oder? Mit Position 5 müsste doch alles bis auf Streichen für Laibungen abgegolten sein und dürfte von der Fläche her nicht mehr in den Position 1-4 auftauchen, oder verstehe ich das falsch?

    Vielen Dank für jeden Hinweis.
     
  2. ps0125

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    "Die Leibungen von Aussparungen, z.B. Öffnungen,
    Nischen, sind unabhängig davon, ob die Aussparungen übermessen oder abgezogen werden, gemäß Abschnitt 5.2.3 grundsätzlich gesondert zu
    rechnen, in der Regel gemäß Abschnitt 0.5.2,
    1. Spiegelstrich, nach Längenmaß."

    D.h. wenn er sich schon auf die VOB beruft: Die Leibungen werden nach Längenmaß abgerechnet.
    Eine zusätzliche Abrechnung über die Fläche der Leibung ist natürlich quatsch.
    Das Angebot hört sich von da her plausibel an. Ich denke er hat einfach versucht, zusätzlichen Profit rauszuschlagen.
     
  3. #3 meinefeine, 05.12.2022
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    Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort. Also er hat die Leibungen per Längenmaß extra drauf auf der Rechnung. Das heißt dann also, er darf diese Flächen nicht beim Flächenmaß der Fassade noch mal zusätzlich drauf haben, richtig. Weil er rechnet sie jetzt sowohl bei der Fassadenfläche als Fläche (multipliziert mit Tiefe), als auch als Extraposten als Längenmaß. Das kommt mir in der Tat komplett komisch vor und vielen Dank für die Einschätzung
     
  4. #4 Fabian Weber, 05.12.2022
    Fabian Weber

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    Wie hat er denn die Leibung schon in der Fläche abgerechnet?

    Pos 1-4 ist die reine Ansichtsfläche der Fassade.

    Pos 5 sind die Laufmeter der Leibungen.

    Dass da jetzt natürlich eine Überschneidung ist, weil die Leibung ja quasi auch eine Ansichtsfläche ist, ist so. Da wird nix mehr gegengerechnet.

    Dass mit der Einzelgrösse bezieht sich wahrscheinlich auf 2,5m2 Flächen. Alle Flächen unter 2,5m2 (z.B. kleine Fenster) werden nämlich einfach übermessen, deren Leibungen aber nicht.
     
  5. #5 Gast 85175, 05.12.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die ATV für WDVS ist die DIN 18345… Aber egal, die Struktur ist da immer gleich. Gem. Abschnitt 0.5.X sind Laibungen nach Flächenmaß (lfm) abzurechnen, die Abrechnung nach Flächenmaß ist also prinzipiell verkehrt. Doppelt abzurechnen gehteigentlich auch nicht (das müßte explizit vereinbart sein).

    Selbst wenn im Vertrag noch irgendwo (Vorbemerkungen, etc) stünde, dass die Laibungen „doppelt“ berechnet werden, dann müßte er die Einzelflächen (wenn schon, denn schon) nach Stück abrechnen, da diese ja wohl eher kleiner als 2,5m2 sind. Aber das kapieren eh nur die Top 3% der Abrechungskünstler…
     
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Thema: Abrechnung von WDVS und Laibungen (welche Fläche zählt?)
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