Abriss angebaute Garage

Diskutiere Abriss angebaute Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin Eigentümer eines EFH in Bayern. An das Haus ist auf Kellerniveau eine Garage angebaut, die jedoch 4 eigene Aussenwände...

  1. Hubsi

    Hubsi

    Dabei seit:
    30.10.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Industriemeister Papiererzeugung
    Ort:
    Plattling
    Hallo zusammen,

    ich bin Eigentümer eines EFH in Bayern.
    An das Haus ist auf Kellerniveau eine Garage angebaut, die jedoch 4 eigene Aussenwände und Decke hat.

    Nun möchte ich die Garage abreissen und bekomme widersprüchliche Aussagen, ob ich eine Genehmigung/Abrissanzeige brauche.
    Abrissunternehmen sagt: einfach wegreissen
    Städtisches Bauamt: Garage = verfahrensfrei, somit einfach wegreissen
    Landratsamt: angebaute Garage, 4 Wochen vorher Abrissanzeige, Unterschrift STATIKER, 1 Woche vorher Baubeginnanzeige.

    ja was denn nun?? Wenn ich die Bauordnung interpretiere, sage ich auch: verfahrensfreie Gebäude darf ich wegreissen.

    Danke für eure Meinungen
     
  2. #2 simon84, 16.04.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.369
    Zustimmungen:
    6.393
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    War die Garage Bestandteil des ursprünglichen Bauantrags und welche Gebäudeklasse hat das Hauptgebäude?
     
  3. Hubsi

    Hubsi

    Dabei seit:
    30.10.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Industriemeister Papiererzeugung
    Ort:
    Plattling
    Der Bauantrag für die Garage wurde 1 Jahr nach dem Hausbau gestellt. Also seperat.
    Die Gebäudeklasse weiß ich leider nicht. Es ist ein freistehendes EFH mit Keller, EG und DG mit eben einer angebauten Einzelgarage auf Kellerniveau
     
  4. #4 simon84, 16.04.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.369
    Zustimmungen:
    6.393
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
  5. Hubsi

    Hubsi

    Dabei seit:
    30.10.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Industriemeister Papiererzeugung
    Ort:
    Plattling
    Aber die Fußnote 3 beginnt doch mit: „im übrigen“

    also alles was nicht aufgezählt wurde?
     
  6. #6 simon84, 16.04.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.369
    Zustimmungen:
    6.393
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich glaube wenn man die Fußnoten gesamt liest ist es doch klar oder ?

    2Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. 3Bei nicht freistehenden Gebäuden muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner im Sinn des Art. 62a Abs. 1 beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen. 4Satz 3 gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist. 5 Art. 68 Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 8 gelten entsprechend.
     
  7. #7 hansmeier, 21.04.2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.04.2021
    hansmeier

    hansmeier

    Dabei seit:
    18.08.2020
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    101
    Beruf:
    Ingenieur
    Einschlägig ist hier m. E. in der Tat der Art. 58 Nr. 5) Satz 3 (die hochgestellten Zahlen nummerieren die Sätze, sind keine Fußnoten).

    Das ist ganz unspektakulär: einen Statiker raussuchen, der sieht das (wenn die Situation so wie beschrieben ist) auf einen Blick und kann das dann am besten gleich vor Ort auf diesem
    https://stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-04_beseitigungsanzeige_2021.pdf
    von Dir vorab schon ausgefüllten Formular an der entsprechenden Stelle bestätigen.

    Das ganze mindestens einen Monat (ist auch was anderes als 4 Wochen) vorher jeweils der Gemeinde und der unteren Bauaufsichtsbehörde (meist LRA) zuschicken und spätestens eine Woche vor Beginn des Abrisses dieses
    stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-07_baubeginnsanzeige_2021.pdf
    Formular der Bauaufsichtsbehörde zuschicken (die meisten Punkte darin sind in diesem Falle irrelevant).

    Dann loslegen.
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 hansmeier, 21.04.2021
    hansmeier

    hansmeier

    Dabei seit:
    18.08.2020
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    101
    Beruf:
    Ingenieur
    Vor "stmb.bayern.de/..." oben noch ein "www." einfügen, dann klappt's.
    Um hier echte Links zu posten, muß man hier dem Inner Circle angehören.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 simon84, 21.04.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.369
    Zustimmungen:
    6.393
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Geht nach 10 Beiträgen:)
    Danke für die fach Infos !!
     
Thema: Abriss angebaute Garage
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. garage abreisen und neubauen genehmigungspflichtig

Die Seite wird geladen...

Abriss angebaute Garage - Ähnliche Themen

  1. Abriss eines Altbau und Neubau eines EFH

    Abriss eines Altbau und Neubau eines EFH: Hallo Zusammen, wir haben ein großes Grundstück erhalten auf welchem im südlichen Teil ein altes Haus steht. Das alte Haus ist an das Stromnetz...
  2. Abriss-Neubau gilt altes Baufenster oder BayBau-O

    Abriss-Neubau gilt altes Baufenster oder BayBau-O: Guten Abend zusammen! Ich benötige Ihre Hilfe bzgl Verständnis des Beamtendeutsch im Bebauungsplan. Wir haben bereits einen uns bekannten...
  3. Dachgeschoss Abriss und neu aufbauen

    Dachgeschoss Abriss und neu aufbauen: Hallo zusammen, Wir haben uns eben ein Haus aus dem Jahre 1939 angeschaut mit einem dachgeschoss/1. Stock von ca 40 m². Es zieht sich ein riss...
  4. fehlende horizontale Feuchtigkeitssperre - Abriss erforderlich?

    fehlende horizontale Feuchtigkeitssperre - Abriss erforderlich?: Guten Abend, in einem vor ca 60 Jahren aus Betonhohlsteinen gemauerten Anbaus (7 x 3 m Grundfläche, Wandstärke 24 cm, einstöckig) fehlt die...
  5. Abriss - Gartenteich mit Klinkerumrandung

    Abriss - Gartenteich mit Klinkerumrandung: Moin Zusammen, ich bin neu hier und hoffe auf ein paar Ideen die mir beim Abriss / Rückbau eines Teiches helfen. Vorab schon einmal "DANKE" an...