Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?

Diskutiere Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; rodopp - hör doch endlich mal dauerhaft auf, mit Deinem Geätze wirklich jeden Baumangel-Strang zu vermüllen, dessen Du habhaft werden kannst!!!

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    rodopp - hör doch endlich mal dauerhaft auf, mit Deinem Geätze wirklich jeden Baumangel-Strang zu vermüllen, dessen Du habhaft werden kannst!!!
     
  2. Joesta

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    @rodopp: Sicherlich hätten wir unser Recht bis zum Ende durchboxen können. Aber weitere 5 oder 6 sechs Jahre zu warten und weiteres Geld für Anwalt und Sachverständige vorzustrecken, hätten wir nervlich und finanziell nicht mehr durchgehalten.

    Ja wir hatten einen Bauleiter, dessen Versicherung mit uns einen Vergleich geschlossen hat.
     
  3. reezer

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    Schwachsinn :mauer:mauer
     
  4. rodopp

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    reezer - ok, und wie kann sonst der Bauherr verhindern, dass die Firma weiter baut, obwohl er es nicht will?
     
  5. #65 SirSydom, 13.03.2015
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    rodopp meinte sicher dass die Polizei bei einem Hausfriedensbruch seitens eines von der Baustelle verwiesenen Handwerkers den Handwerker zur Not auch von dieser entfernt.

    Wenn man den Beitrag allerdings so interpretiert dass die Polizei dafür sorgt dass der Handwerker so baut wie ihr wollte, dann ist das tatsächlich Schwachsinn.
     
  6. #66 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2015
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    Wobei es auch dann rel Schwachsinn bleibt, weil es dazu erstmal eines Hausverbots bedarf und das spricht niemand mit einer Mängelrüge aus (na gut, fast niemand - einen Irren wirds immer geben)
    Und bei echten BT schon zweimal nicht, weil der Käufer gar kein Hausrecht hat!
     
  7. #67 Skeptiker, 13.03.2015
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    rodopp, DU NERVST!

    Zum wiederholten Male: Bitte mische Dich nicht in jeden Thread zu Gerichtsverfahren mit Deinem nicht der Aufhellung / Information dienenden allgemeinen Rumgenöle ein. Du dienst damit kein Bisschen der Sache der Fragenden und auch nicht Deiner eigenen!
     
  8. #68 Siddy74, 13.03.2015
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    So beim lesen des Fadens wurden meine "Hausprobleme" plötzlich alle nicht mehr so schlimm.
    Das ist wohl der "worst case" ... und für so etwas muss man als Bauherr dann noch draufzahlen, unglaublich. Was ich mich die ganze Zeit dabei Frage ist wie sieht es denn im Bezug auf Schadensersatz aus? Sind die entsprechenden verantwortlichen Personen nicht entsprechend verurteilt worden?
    Da müsste jeder die Lizenz entzogen bekommen und nie wieder Bauen dürfen!

    Dem TE und seiner Fam. viel Glück für die Zukunft! Echt traurig und unglaublich so etwas ...
     
  9. Joesta

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    Da bisher "nur" die Beweissicherung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens stattgefunden hat und wie gesagt immer noch nicht abgeschlossen war, ist natürlich auch noch niemand verurteilt worden. Hierzu hätten wir nach Beendigung des Beweisverfahrens eine Klageverfahren anstrengen müssen, was sicherlich über weitere 5 oder 6 Jahre gedauert hätte.
     
  10. uban

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    Der 'worst case' wäre wenn der Bauherr ohne grösseres Eigenkapital den Bau mit Kredit finanziert und die ungeplante Doppelbelastung, Kredit für Rohbau/Haus als auch eine Miete neben den notwendigen Vorschüssen für Anwalt, SV und Gericht nicht stemmen kann und der/die Verantwortliche sich später in den Konkurs flüchten.
    Da bleiben unterm Strich Schulden die getilgt werden müssen für etwas was nicht da ist.
     
  11. rodopp

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    ist doch nichts passiert, alles gut ... auch wenn der Bauleiter verurteilt worden wäre, dann sicherlich nur auf Zahlung des Schadensersatzes, dann zahlt eventuell die Versicherung und gut ist ... das Leben des Bauleiters geht weiter wie gehabt, das Geld, welches er für den Bau kassiert hat, musste er sicherlich auch nicht zurückgeben ...
     
  12. #72 Skeptiker, 13.03.2015
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Kann es sein, dass Dir die Trennung von Straf- und Zivilrecht und deren unterschiedlichen Funktionen nicht bekannt sind und darüber hinaus auch zahlreiche Rechtsbegriffe, Verfahrenswege und - prinzipien etc.?
     
  13. #73 Gast036816, 13.03.2015
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    Gast036816 Gast

    sag mal rodopp, was geht dir durch den kopp, wenn du so einen dummfug schreibst!
     
  14. #74 Bauliesl, 13.03.2015
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    Wenn ich das so lese, dann ist ihm nicht nur das nicht bekannt.
    rodopp - wenn Du jetzt noch einen Bierkrug in der Hand hast und den auf den Tisch haust, dann wärst Du das Musterbeispiel für einen Stammtischparolen-Schwinger.....
     
  15. rodopp

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    ok dann noch einmal
    der TE hat geschrieben "Wir hätten dies zu akzeptieren, da der Bau schon so weit fortgeschritten sei. Nachdem wir mitteilten, dass
    wir keinen Versatz in der Fassade akzeptieren und eine planungsgerechte Ausführung erwarten, wir notfalls rechtliche Schritte einleiten würden (dies wurde sogar vom Bauleiter im Bauprotokoll festgehalten), wurde einfach weiter gebaut. "

    ich wollte nur sagen - wenn auf meinem Grundstück für mein Geld jemand etwas machen würde, was ich nicht möchte (weiterbauen, obwohl NACHWEISLICH von mir mitgeteilt würde - auch schriftlich, dass ich das NICHT möchte), dann würde ich persönlich die Polizei holen. Ich lasse mich aber auch gerne belehren, was in einem solchen Fall besser zu tun wäre als zuschauen, wie mehr Schäden entstehen.

    Ich weiss, die Experten würden lieber einen sog. "Sachverstädigen" holen, der dann zuerst jahrelang "begutachtet", damit dann nach 10 Jahren von sog. "Verhandlungen" festgestellt wird, dass die Baufirma nicht mehr existiert und alle einen schönen Tag haben ;-)
     
  16. Lebski

    Lebski Gast

    Das Gesetz regelt das Werksvertragsrecht.

    Hat ein Werk einen Mangel, hat der AN das Recht den Mangel zu beseitigen. Wie, ist seine Sache. Da hat der AG kein Mitspracherecht.

    Lies mal wie oft der begriff Recht auftaucht. Was du rätst ist falsch, der AG würde eine mögliche Mangelbeseitigung verhinder bzw, ablehnen. Damit setzt man sein Recht (ups, nochmal) auf ein mangelfreies Werk aufs Spiel.


    Und bitte nicht nochmal, halte es einfach mal mit D. Nuhr.
     
  17. #77 dimitri, 13.03.2015
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    Da wäre aber erstmal zu prüfen, ob das hier zur Anwendung kommt. Ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung, die hier ja schon mal nicht vorliegt, wenn der Handwerker ausdrücklich nicht genemigte Arbeiten trotzdem durchführt.
    Da wäre ein Statement von Ralf Wortmann interessant. Ist das ein Fall für §303 StGB?
     
  18. rodopp

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    ach so, jemand kommt zu meinem Gründstück und führt Arbeiten aus, die ich ihm ausdrücklich und sogar schriftlich verboten habe, durchzuführen.
    Und ich kann nichts machen, weil - er will ja die Arbeiten durchführen, und will und will ...
    dann fehlt nur noch die Rechnung für die Arbeiten, die ich dann natürlich bezahlen muss, er hat ja doch "irgendetwas" gemacht und der Kindergarten ist komplett ;-)
     
  19. #79 ThomasMD, 13.03.2015
    ThomasMD

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    Wenn Du die Welt nicht verstehst, ist das sicher unbefriedigend für Dich.
    Musst Du aber deshalb dem Rest der Welt auf den Keks gehen und fremde Tmhreads zumüllen?
    Mach einen eigenen Strang auf und hoffe, dass jemand mit Dir spielt...
     
  20. rodopp

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    meine Themen würden auch schon zugemüllt, mit Schwachsinn wie "Begutachtung von Baumängeln dauert ein halbes Jährchen", "Bauprozesse dauern nie 10-15 Jahre", "Kosten für Begutachtung erreichen nie 100.000 €" usw.

    komisch, der TE hat sich doch an die Ratschläge der "Fachleute" (Anwälte, Sachverständige usw.) gehalten, und doch kein mangelfreies Werk bekommen ...

    ja ja, es haben nur noch ein Paar Jährchen gefehlt, so 10-15-20 hahaha
     
Thema: Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?
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