Abriss & Neubau im Gebiet ohne Bebauungsplan

Diskutiere Abriss & Neubau im Gebiet ohne Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, meine Frau und ich haben in der Nähe von Köln ein altes Siedlungshaus aus 1965 mit knapp 900qm Grundstück erworben. Das...

  1. #1 HBoc2020, 21.06.2020
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    Guten Morgen zusammen,

    meine Frau und ich haben in der Nähe von Köln ein altes Siedlungshaus aus 1965 mit knapp 900qm Grundstück erworben.

    Das Haus liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Wir hatten über unseren Architekten öfters Kontakt mit der Stadt, bezüglich eines Anbaus. Die Stadt bestätigte uns bereits mündlich das wir hinten an das Haus, einen Anbau von ca. 4,5m x 10m setzen dürfen, allerdings nur im Bereich des EGs. Damit hatten wir uns auch einverstanden gegeben.

    Bei Beginn der Sanierungsarbeiten sind nun erhebliche Mängel am Haus aufgefallen. Der beispielsweise feuchte Keller ist hierbei noch das kleinste Übel. Auch unser Architekt rät uns dazu abzureißen und neu zu bauen. Die finanziellen Mittel hierzu wären vorhanden.

    Meine Frage nun an euch, dürfen wir nach Abriss des Hauses in einem Gebiet ohne Bebauungsplan nach dem Abriss etwas in der Länge und Breite größeres bauen? Höhe bliebe die gleiche.

    Das Haus ist freistehend und zum Nachbarn links und jetzt sind 5,5 und 3,5 m Abstand mit dem aktuellen Bau. Als wir damals nach einem größeren Anbau fragten (ggf. auch im OG), sagte uns die Sachbearbeiterin oft etwas bezüglich der Kubatur der anderen Häuser. Die zwei danebenliegenden Häuser sind halt genau gleich.

    Glaubt ihr, dass die Stadt bei einem Neubau die Karten für die Genehmigungen neu mischt?

    Wir wollen jetzt nicht hingehen und in eine Gegend mit Beispielsweise lauter Flachdächern ein Haus mit Satteldach oder sonst was.

    Das Haus hat aktuell 8x9 Meter und wir würden gerne etwas mit 9x14 Meter bauen.

    Wie seht ihr unsere Chancen?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten und einen angenehmen Sonntag noch.

    Grüße aus Köln
     
  2. #2 Fabian Weber, 21.06.2020
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    Das neue Haus müsste sich nach Paragraph 34 BauGb dann in die Umgebung einfügen. Wie das gelingt ist die Aufgabe des Architekten.
     
  3. #3 HBoc2020, 21.06.2020
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    Hallo Fabian,

    vielen Dank für deine Antwort. Bedeutet in die Umgebung einfügen von der Form der baulichen Weise oder auch von den Maßen und der Größe?
     
  4. #4 simon84, 21.06.2020
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    Es ist ja sowieso ein neuer Bauantrag und der wird ganzheitlich neu beurteilt.

    wenn vorher schon der Anbau nur auf EG begrenzt wurde kann man davon ausgehen dass es dafür Gründe gab/gibt.

    das Gespräch mit dem Bauamt suchen und schauen was geht. Planen kann man ja bevor abgerissen wird .

    und in einem Neubau kann man im Vergleich zu früher ja den Grundriss besser gestalten so dass ihr effektiv mehr davon habt
     
  5. #5 HBoc2020, 21.06.2020
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    Da hast du recht Simon, heutzutage wäre sowieso eine neue Gestaltung wesentlich besser umzusetzen was die Räumlichkeiten angeht.

    Da das Grundstück 16m breit ist und wir jetzt schon mehr als nötig Abstand zu den Nachbarn haben, wollten wir die Seiten vom Haus freilegen und den ''Keller'' mit einer Deckenhöhe von 2,5 m auch zum Wohnraum machen.
     
  6. #6 simon84, 21.06.2020
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    Vermutlich geht es um die GFZ / GRH das ist tatsächlich das was über den 34er noch am ehesten durchgesetzt wird.
    Also am besten mal mit den direkten Nachbarn mit den größten Häusern sprechen und kucken was die damals so genehmigt hatten
     
  7. #7 Fabian Weber, 21.06.2020
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    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

    Zitat Satz 1 Paragraph 34
     
    simon84 und HBoc2020 gefällt das.
  8. #8 HBoc2020, 21.06.2020
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    Das Ding ist, die Straße an sich ist eine lange Straße mit ca. 30 Häusern, allerdings sieht da jedes Haus anders aus. Nur sind bei uns zwei Häuser direkt nebeneinander die haargenau gleich aussehen.

    Bin gespannt was die sagen werden, fände es ehrlich gesagt etwas schwachsinnig uns zu sagen das wir gleich bauen sollen wie die anderen, 100qm Wohnfläche in einem EFH sind meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß.
     
  9. #9 simon84, 21.06.2020
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    Das Maß der baulichen Nutzung wird am stärksten durchgesetzt

    dagegen hilft nur Tricksen mit dem Architekt, Keller und Dach als offiziell nicht Wohnraum etc
     
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