Abriss oder Einzug?

Diskutiere Abriss oder Einzug? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich denke das so etwas für den laien auch kaum absehbar war. Selbst ein Planer hätte hier sehr tief einsteigen müssen um das herauszufinden....

  1. #21 Thomas B, 17.04.2013
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    Ich denke das so etwas für den laien auch kaum absehbar war. Selbst ein Planer hätte hier sehr tief einsteigen müssen um das herauszufinden.

    Wurde ein Gebäude genutzt, so ist es mE auch für einen Fachmann nur schwer anzunehmen, daß dieses nun abgerissen werden soll.

    Daß man auf des Gewäsch eines Maklers nicht sgeben darf, ist allerdings klar.....

    Alles sehr kompliziert. Kann mir aber nicht vorstellen, daß da gar nix geht.
     
  2. Flip74

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    Hallo,

    wie ist denn jetzt der Sachstand? Habt ihr bei der zuständigen Behörde mal persönlich vorgesprochen?

    Tom
     
  3. #23 Junecoe, 23.04.2013
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    Hallo Tom,

    wir erhielten ein Schreiben, nachdem wir die Umnutzung einreichten, dass wir uns doch bitte melden und einen Termin vereinbaren sollen.
    Dort wurde uns dann persönlich erklärt, dass diese Fläche nicht genutzt werden darf.
    Auch wollten Sie eine Kopie des Grundbuchauszugs und dann durften wir wieder gehen.
    Nach einer Woche erhielten wir dann schriftlich die Ablehnung der Umnutzung.
    Daraufhin reichten wir erstmal einen Widerspruch ein.

    Durch die Schreiben unserer Stadt ist jetzt eine andere Bearbeiterin beim Bauamt auf uns aufmerksam geworden.
    Sie war persönlich bei uns und hat sich das Haus angesehen.
    Sie sagte jetzt zu uns es stehe 50:50 und hier könne man was machen!

    Die gute Frau sagte Sie beeilt sich und will sich bald bei uns melden. Das ist jetzte 14 Tager her.
    Wir hoffen dass wir bald eine Antwort erhalten.
     
  4. Flip74

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    Guten Morgen,

    hört sich ja ersteinmal bis dato nicht so schlecht an. Persönlicher Kontakt zum Amt ist wichtig.

    Ich kenne mich ja mit dem Amtsschimmel aus. Wenn ihr denen direkt mit einem Anwalt gekommen währed, das wäre nicht so gut gewesen. Den könnt ihr wenn alle Stricke reißen immer noch hinzuziehen, zumal es ja dann auch zu prüfen gibt, inwiefern eine strafbare Handlung einer Partei vorliegt.

    Aber immer eins nach dem anderen.

    Du sagst es ist jetzt 2 Wochen her. Ich würd ruhig mal bei der Dame vom Amt anrufen und nachfragen. Kostet ja nichts und mehr als sagen dass sie noch kein Ergebnis hat, kann Sie ja nicht.

    Und zu dem Tip hier, ein Gewerbe anzumelden und die Wohnung als Betriebsleiter Wohnung zu nehmen, kann ich nur sagen, Finger davon. Das ist pure Verarsche (wenn nicht sogar noch mehr) und wenn ich als Sachbearbeiter davon Wind bekommen würde, würd ich ein Fass aufmachen.

    Also, dran bleiben, den persönlichen Kontakt pflegen und mit ein bischen Glück klappt alles. Im Amt sitzen keine Unmenschen.

    Tom
     
  5. #25 Junecoe, 23.04.2013
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Ja wir hoffen auch, dass das noch gut ausgeht für uns!
    Ich werde da heute mal anrufen!

    Als wir damals einen Termin vereinbart haben, hat mich die Frau gefragt ob ich mit einem Mädchen mit einem bestimmten Namen in die Grundschule gegangen bin.
    Es stellte sich heraus dass Sie mich und meine Mutti gut kennt von früher, da ich mit Ihrer Tochter in eine Klasse gegangen bin. Auch hatten wir das Gespräch bei dieser Dame.
    Sie sagte uns dass wir Pech gehabt haben und wir doch versuchen sollten den Verkäufer zu verklagen!
    Soetwas nenne ich unmenschlich...... Sie hat garnicht erst versucht uns zu helfen.....
     
  6. oberh

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    Hi!

    Du versteifst Dich immer auf den Grundbuchauszug ...

    Der ist bezüglich der Nutzungsart wertlos!

    Die Nutzungsart kommt aus dem Kataster und spiegelt die "tatsächliche" Nutzung zum Zeitpunkt der Erhebung (z.B. durch eine Vermessung) wieder.

    Maßgeblich ist der FNP und der BPlan für Euch - mehr nicht ...
     
  7. #27 Junecoe, 24.04.2013
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    Hallo Olaf,

    ja da hast du recht! Versteife mich wirklich auf den Grundbuchauszug aber ich verstehe dich!
    Habe gestern mit dem Bauamt gesprochen. Geht Sie "streng" nach den Gesetzen müssten wir das Grundstück verlassen und dürften es gar nicht nutzen.
    Es liege jetzt wohl an unserer Stadt. Die müssen jetzt das Bauamt überzeugen bzw. paragraphisch erklären warum wir und die Anderen dort wohnen dürfen. Denn laut Bauamt müssten jetzt alle "das Feld" räumen, da dass für das Bauamt alles Außenbereich ist.
    Aber wenn seit 60 Jahren klar ist dass das Außenbereich ist, warum darf eine Politikerin (ich schätze mal vor 10 Jahren) dort neu bauen? Unser Nachbar hat damals auch ein altes Gebäude von dem Klärwerk übernommen, da sagte man uns anfangs, dass dieser Bestandschutz hätte. Die Dame jetzt hat gesagt es sei nicht so..... Dieses Kuddelmuddel macht einen wahnsinnig!!!

    Danke für die vielen Antworten!
    Sophie
     
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