Abschlußrechnung

Diskutiere Abschlußrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben mit GÜ gebaut und haben die Abschlagszahlungen bereits alle bezahlt und das Haus bezogen (abgenommen). Es sind alle...

  1. gonso

    gonso

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    Hallo,

    wir haben mit GÜ gebaut und haben die Abschlagszahlungen bereits alle bezahlt und das Haus bezogen (abgenommen).
    Es sind alle Reklamationen beseitigt und auch sonnst passt alles. Eigentlich Top

    Kleiner Punkt, es gibt noch einige Sonderwünsche die noch nicht abgerechnet sind. Etwas mehr Fließen, ein paar m² mehr ...
    Nun kann ich nicht genau sagen was in Summe zusammenkommt, ich hab zwar eine grobe Vorstellung aber.

    Da ich die Finanzierung jetzt endlich Abschließen möchte benötige ich die Schlußrechnung, nur der GÜ schick keine - auch nach mehrmaligen Nachfragen. Hab Ihm auch schon erklärt das ich deswegen Bereitstellungszinsen zahle und die kostenlose Nichtabnahme nicht Abschließen kann.

    Gibt es möglichkeiten Ihn zu der Rechnungsstellung zu ermutigen?
    Danke
     
  2. #2 Baufuchs, 09.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  3. gonso

    gonso

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    Ah sorry, Vertragsbasis is BGB

    und ich hab wo gelesen das nach § 641 BGB Abs. 4 die Zeit von Abnahme (also Einzug) bis zur Bezahlung zu verzinsen ist.

    (4) Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.

    Oder meint festgesetzt hier in Rechnung gestellt?

    Zum einen hab ich keinen Bock das ich zweimal Zinsen zahle, zum anderen würde ich die Sache halt mal gerne Abschließen. Wir wohnen jetzt seit 4 Monaten im Haus.
     
  4. #4 Gast036816, 09.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schick dem gü einen schreibebrief und fordere ihn auf bis zum xx.xx.xxxx die schlussrechnung in prüffähiger form vorulegen. mehr nicht. macht es das nicht, dann nachfrist mit vorlage nach 2 wochen. reagiert er da wieder nicht, dann brauchst du rechtsberatung.
     
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