Absicherung der letzten Rate im Bauvertrag

Diskutiere Absicherung der letzten Rate im Bauvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Bauvertrag mit Zahlungsplan über 10 Raten. Den Vertrag haben wir in Ende 2022 geschlossen. Jetzt war die 9. Rate fällig,...

  1. #1 HandDerBaumeister, 23.09.2024
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    Hallo,

    wir haben einen Bauvertrag mit Zahlungsplan über 10 Raten. Den Vertrag haben wir in Ende 2022 geschlossen. Jetzt war die 9. Rate fällig, wir sind somit fast fertig mit dem Bau.

    Die Finanzierung läuft über einen Kredit bei einer Bank.

    Das Problem ist jetzt, dass wir mit der 9. Rate eine Sicherheitsleistung für die 10. Rate bringen müssen - in Höhe der 10. Rate. Die Baufirma will sich damit absichern, dass das Geld nach Fertigstellung auch wirklich fließt. Das Geld ist auf ein besonderes Konto der Baufirma zu zahlen, im Gegenzug erhalten wir eine Bankbürgschaft der Baufirma in Höhe der letzte Rate. Die Sicherleistung wird quasi vor Zugriff der Baufirma gesperrt, bis wir sie mit Abnahme des Hauses freigeben.

    Allerdings besteht unsere Bank darauf, uns den restlichen Kredit nur nach Fertigstellung des Hauses auszahlen. D. h., sie zahlt nicht im Voraus für die Sicherheitsleistung aus. Wir wären somit gezwungen, die 10. Rate aus eigenem Geld vorzustrecken, haben aber die Mittel nicht mal eben "übrig". Dafür finanzieren wir ja. Kennt jemand von euch solche Klauseln? Sind die üblich? Wir sind bei Abschluss des Bauvertrages und der Finanzierung nicht "extra" auf diese Klausel hingewiesen worden, dass wir gegen Ende des Bauvorhabens noch eigene Mittel in Höhe der 10. Rate vorhalten müssten. Der Bank lag der Bauvertrag vorab vor.

    Alternativ wäre ein Bankbürgschaft oder eine Kreditversicherung möglich. Allerdings wurde mir von verschiedenen Banken mitgeteilt, dass solche Bürgschaften nur im Firmenbereich üblich sind. Eine Kreditversicherung hätte ich bis zur Fertigstellung des Rohbaus abschließen müssen, im Privatbereich gibt es da auch nur einen Anbieter.

    Kennt jemand von euch solche Sachverhalte? Kann man das nicht einfacher lösen- bspw. indem die Baufirma auf die Sicherheitsleistung verzichtet und uns vertraut, dass wir auch zahlen? Der Kredit deckt ja die offene letzte Rate, die Bank zahlt auch nur strikt an die Baufirma aus.

    Was würdet ihr machen?

    Viele Grüße,
    Hans
     
  2. cc24

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    Hmm, ich gehe mal davon aus, dass Ihr einen Werkvertrag und keinen Bauträgervertrag abgeschlossen habt.
    Auch hier müsstet Ihr doch einen Einbehalt von 5% der Auftragssumme bei der 1. Rate abgezogen haben. Alternativ Bankbürgschaft vom Werkunternehmer.
    Und was heißt: nicht extra auf die Klausel hingewiesen worden?
    Steht es im Vertrag oder nicht ?

    wie hoch ist denn die letzte Rate in % ?
     
  3. #3 HandDerBaumeister, 23.09.2024
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    Ja, wir haben eine Bürgschaft von 5 % bekommen. Allerdings erst auf Nachfrage.

    Normaler BGB-Vertrag. Ja, klar, die Klausel steht im Vertrag. Man kann auch sagen, selber schuld. Aber naja, ich habe nicht gecheckt, dass ich am Ende nochmal so einen großen Betrag flüssig haben muss. Wir hatten dafür schon einen entsprechend höheren Eigenkapitalanteil für die ersten Raten.

    Die letzte Rate beträgt 10 %.
     
  4. #4 Fabian Weber, 23.09.2024
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    Also sind dann insgesamt 15% bis zur Abnahme über Bürgschaften abgesichert?

    Ich würde das unbedingt machen, es finden sich ja in der Regel immer zur Abnahme Mängel im Wert von 10-20.000€.
     
  5. #5 HandDerBaumeister, 24.09.2024
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    Ja genau. Danke! Das Problem ist halt nur, wir müssen für die 10 % erstmal eine Zwischenfinanzierung auftreiben.
     
  6. #6 SIL, 24.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 24.09.2024
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    Nein.
    Du hast nicht durchschaut was die Firma im "Sinn" hat , der @HandDerBaumeister hat eine Finanzierung zu 100% plus dazu will die Firma jetzt 10% als Zusatzfinanzierung, heißt hier stehen 20% gegen 5% Bürgschaft Erfüllungsbürgschaft ? Erstens sind die Bürgschaften zu prüfen hinsichtlich " Einrede ..ziehen auf erstes Verlangen etc " selbst wenn die Firma nun auf die 10. Rate eine Bankbürgschaft stellt ist immer noch im ungünstigen Fall finanziert zu Ungunsten des Käufers , die Argumentation ist auch nicht schlüssig - soll die nunmehr doppelte wie auch immer geartete Bürgschaft / Finanzierung für die 10. Rate sofort fällig sein bei Erklärung Fertigstellung der Firma ? Damit umgeht diese die Abnahme etc ansonsten falls nicht dreht sich hier alles im Kreis Bürgschaft vs Bürgschaft jeder zieht und der Stand ist gleich bis auf die 10% von der ursprünglichen Finanzierung plus die 5% Bürgschaft Einbehalt welche dann eher nutzlos ist.
    Edit: übersehen es wurde hier anscheinend eine Bürgschaft wie auch immer für 5% gestellt auf was bezogen , wurde diese fortgeschrieben oder angepasst ? Gleichzeitig gehe ich nicht davon aus , dass diese Bürgschaft unbefristet ist , das müsste diese sein.
    Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen:

    - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.

    - Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.

    - Die Bürgschaft ist unbefristet: sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

    - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessv

    Etc etc
     
  7. #7 Fabian Weber, 24.09.2024
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    So wie ich das verstehe, ist die 5% ganz klassisch eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf die Gesamtsumme bezogen.

    Wenn die Baufirma jetzt eine Bürgschaft über die letzte Rate leistet und die letzte Rate 10% beträgt, dann sind das 15%.

    Wenn der Bauherr hierüber nun selbst eine Bürgschaft erbringt, dann hebt sich das auf und ist unsinnig.

    Wenn der Bauherr aber die 10% gegen Bürgschaft zahlt, dann sind es eben 15%.

    Die Bürgschaft über die letzte Rate muss dann natürlich auch eine Vertragserfüllubgsbürgschaft sein.

    Dann folgt die Abnahme mit hoffentlich wenigen Mängeln. Wenn es aber wie üblich etliche Mängel sind, die in Summe dann so bei 25.000€ liegen, dann ist eine Bürgschaft schon sehr nützlich, wenn es zur Ersatzvornahme kommt.

    Das macht mein Bauherr gerade sehr gut durch.
     
  8. SIL

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    Du vergisst die 10% aus der Finanzierung,

    Diese leistet sie nur bei Nach / Zwischenfinanzierung.
    Wie ich bereits bemerkte.
     
  9. #9 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Was hat das denn alles mit der Finanzierung des TE zu tun, wovon redest Du, ich verstehe nur Bahnhof.

    Der Bauunternehmer will nur seine letzte Rate abgesichert sehen, weil er wahrscheinlich schon oft an so Leute wie mich geraten ist :)
     
  10. SIL

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    Es ist zu 100% finanziert incl der letzten Rate von der Bank mit der Einschränkung Bauherr/Käufer Freigabe hier erfolgte bereits die Sicherung Zahlung nur an AN und nun will er eine erneute für die letzte Rate also zusätzlich vermutlich ohne Einschränkung/Auflage was passiert dann mit der letzen Rate von der 'ersten Bank' und was ist vermutlich das Ergebnis bei 'ziehen' der nunmehr Zwischenfinanzierung von der letzen Rate ....und ob es tatsächlich gesamthaft 15% bezogen auf was darstellen...
     
  11. #11 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Der Bauunternehmer will nur seine letzte Rate (90% bis 100%) abgesichert wissen. Daher will er diese Rate schon jetzt gegen Bürgschaft.

    Wenn die Bank des TE da nicht mitmacht, dann muss der TE das Geld halt von woanders nehmen oder mal mit der Bank ernsthaft reden, warum die sich so dämlich anstellt. Anscheinend war das ja schon immer im Bauvertrag so festgelegt und die Bank kannte die Modalitäten.

    Sonst bleibt halt nur zur Überbrückung die reiche Tante aus Amerika und der Kredit wird eben nur zu 90% ausbezahlt.
     
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  12. SIL

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    Gibt es nicht , erst bei Fertigstellung sonst wäre es Bereicherung Herr Architekt, so funktioniert dies nicht und falls du wie es bei BT möglich wäre , Betonung möglich! Braucht es die entsprechende Bürgschaft die ist nicht so einfach zu gestalten.
     
  13. #13 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Ja eben, das ist halt alles Murks. Aber wenn der eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist ja an sich keine große Sache, die flattern bei mir ständig übern Tisch.
     
  14. #14 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Ich würde dem Bauunternehmen vorschlagen die 5% Bürgschaft vom Anfang auf 10% zu erhöhen und sich diese dann auszahlen zu lassen.

    Nach Ablauf der Mängelbeseitigung wird dann die Bürgschaft zurückgegeben.
     
  15. #15 HandDerBaumeister, 24.09.2024
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    Ja, genau das ist es. Denke ich.;-)

    Ich finde es halt wahnsinnig komplex:

    1. Bürgschaft gegen eine Sicherheitsleistung aus unserem Eigenkapital in Höhe der letzten Rate auf ein "gesperrtes" Extrakonto
    2. Fertigstellung des mit Rechnung
    3. Einreichen der Rechnung bei der Bank mit der Bitte um Auszahlung des verbliebenen Kredits auf unser Konto
    4. Rückgabe der Bürgschaft / Freigabe des Extrakontos durch uns im Fall, dass keine Mängel mehr vorliegen
    So müsste das doch dann aussehen? In der Reihenfolge scheint mir der 4. Punkt sehr sinnvoll und ich würde Fabians Meinung anschließen.
     
  16. #16 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Naja Extrakonto und Bürgschaft ist eigentlich doppeltgemoppelt, wobei ich klar zur Bürgschaft tendiere.
     
  17. SIL

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    :hammer:
    Du willst die Erfüllungsbürgschaft einbehalten und dann diese einbehalten zur Mängelbeseitigung mach mal
    Hast es jetzt verstanden, wohl eher nicht.

    Nochmals? Lies deinen Vertrag was da gefordert ist und was in deiner Finanzierungszusage steht , ich bin hier raus
     
  18. #18 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Naklar, dafür ist die doch da. Genausogut könnte man auch einen Sicherheitseinbehalt vereinbaren, der wird auch erst ausbezahlt wenn alle Mängel aus der Abnahme beseitigt sind.
     
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    Du solltest dich ernsthaft einmal mit Bürgschaften befassen , du gehst immer von VOB aus hier ist es ein Werkvertrag, BGB , unbefristet wird die Bürgschaft nicht sein genau so wenig wie Zahlung auf erste Anforderung und üblicherweise wird diese mit der Abnahme umgewandelt in eine Gewährleistungsbürgschaft , das Konstrukt beim TE ist immer noch nicht klar hier steht immer nur Bürgschaft / Bankbürgschaft etc nun willst du noch einen Einbehalt also entweder belastest die Bürgschaft oder Einbehalt wird hier nicht gehen der AN verlangt ja die 'Bürgschaft' und wird vermutlich zu 100% Rechnung stellen und seine SR erhalten, dann beginnt die Bürgschaft zu greifen ( welche auch immer ) der AN ist dann aber schon raus und du kannst dich mit der VS oder Bank ärgern und eine Vertragsänderung jetzt noch durchzuführen ist eher auch abwegig, der TE schweigt sich auch zu allen aus wie Vertrag etc , ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen.
     
  20. #20 Fabian Weber, 24.09.2024
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    Nö, der AN verlangt eine Zahlung oder eine Bürgschaft

    Ich glaube hier müssen sich einfach mal alle an einen Tisch setzen.
     
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