Abstandsfläche bei grenzständigen Anbau an DHH - NRW

Diskutiere Abstandsfläche bei grenzständigen Anbau an DHH - NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, wir haben grade eine Doppelhaushälfte in NRW gekauft und planen über die gesamte Länge einen Anbau nahezu spiegelbildlich zu dem, den...

  1. #1 IsabellaBaut, 08.08.2021
    IsabellaBaut

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    Guten Tag,
    wir haben grade eine Doppelhaushälfte in NRW gekauft und planen über die gesamte Länge einen Anbau nahezu spiegelbildlich zu dem, den unser Nachbar bereits gebaut hat, nur dass unser etwas tiefer sein soll als seiner. Der Anbau wird also grenzständig Wand an Wand mit dem unseres Nachbarn gebaut und ca. einen Meter länger sein als seiner. Es gibt keinen Bebauungsplan.
    Wir hatten zwar ein freundliches Kennenlerngespräch, erreichen ihn allerdings nun seit einigen Wochen nicht mehr und können entsprechend nicht mehr von seinem Wohlwollen ausgehen, daher die Frage: Löst diese größere Tiefe eine Abstandsfläche aus? Falls nein, warum nicht/ wie wird argumentiert?
    Vielen Dank bereits im Voraus!
     
  2. Dimeto

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    Dann wäre zunächst zu prüfen, ob aus der weiteren Nachbarbebauung faktische Baugrenzen abgeleitet werden können, die gegen das Vorhaben sprechen.
    Vermutlich nicht. Hier mal aus einem früheren Thread zitiert:
    Bei einem Meter Unterschied fällt es mir schwer, an einen "neuen Bodennutzungskonflikt" zu glauben. Allerdings:
    Also am Besten immer wieder Kontaktaufnahme versuchen und wenn die Pläne fertig sind, einen Einzeiler zum Einverständnis unterschreiben lassen.

    P.S.: Gibt's Baulasten und/oder entsprechende Grundbucheinträge?
     
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  3. hazzel

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    Keine Rechtsberatung. Das riecht für mich schon nach Problemen. Mir schwirrt hier schon das Thema 9m Grenzbebauung im Kopf rum. Überlegt euch ob euch so ein bau jahrelanger Zwist wert ist.
     
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  4. Dimeto

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    Dann lass es abschwirren, denn hier geht es nicht um abstandsflächenrechtliche Privilegierung sondern um gegenseitige Grenzbebauung.
     
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  5. #5 IsabellaBaut, 10.08.2021
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    Vielen Dank schon mal für deine Antwort! Wir werden definitiv versuchen den Kontakt zu unserem Nachbarn zu halten bzw. wieder aufzubauen. Alleine schon, weil wir uns ein gutes Verhältnis wünschen.

    Es gibt keine Baulasten/ Grundbucheinträge.

    Im Bauaktenarchiv fehlt unsere Akte leider (vermutlich wegen der Zusammenlegung der Städte). Wir konnten jedoch gestern die Akte unseres Nachbarn einsehen und haben festgestellt, dass der direkt an unsere Grenze gebaute Teil des Anbaus vom Voreigentümer des Nachbarn gebaut wurde und ebenfalls noch nicht Teil der vorhandenen Akte ist. D. h. wir wissen nicht, inwiefern für diesen Teil seines Anbaus Abstandsflächen angenommen bzw. seitens unserer Voreigentümer genehmigt worden ist. Außerdem scheint die uns vorliegende Genehmigung unserer Voreigentümer sich lediglich auf Gauben zu beziehen, die bei unserer Fragestellung keine Rolle spiele.

    Entsprechend eines ersten Vorgesprächs mit dem Bauamt sowie der zwei weiteren Doppelhäuser dieser Art gehe ich davon aus, dass hier keine "faktischen Baugrenzen" gesehen werden.

    Anbei eine Skizze, der Planung. Einen jahrelangen Zwist werden wir im Zweifelsfalle damit umgehen, dass wir unseren grenzständigen Teil des Anbaus maximal so tief machen, wie unser Nachbar bzw. den tieferen Teil in 3 Metern Entfernung anlegen.

    Dimento, verstehe ich richtig, dass du davon ausgehen würdest, dass grenzständig keine Abstandsflächen entstehen? Das Doppelhaus steht ja nun seit 70 Jahren. Ist der Anbau als Teil des Doppelhauses zu werten, auch wenn er tiefer ist?
     

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  6. Dimeto

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    Ja.
    In diesem Fall IMHO ja.
     
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