Abstandsfläche eines Fahnenmast zur Grundstücksgrenze (Bayern)

Diskutiere Abstandsfläche eines Fahnenmast zur Grundstücksgrenze (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum Ich bin ganz neu hier und wollte fragen, ob von euch jemand weiß, ob es in Bayern bzgl. der Abstandsflächen für einen...

  1. #1 JS1988, 20.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 20.05.2024
    JS1988

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    Hallo liebes Forum

    Ich bin ganz neu hier und wollte fragen, ob von euch jemand weiß, ob es in Bayern bzgl. der Abstandsflächen für einen Fahnenmast zur Grundstücksgrenze eine gesetzliche Grundlage gibt oder ggf. bereits ein Rechtsurteil. Leider findet man hierzu bei Meister Google nur die Angabe "min. 2 Meter" allerdings bezogen auf einer Seite die Fahnenmasten verkauft und das in NRW ... Jedes Land hat ja hierzu selbst seine Bauordnung (in Bayern die BayBo)... Hier lese ich allerdings bzgl. Fahnenmasten, im Art. 6 BayBo, nichts heraus.

    Könnt ihr mir hierzu die Antwort mit Rechtsgrundlage/Az Rechtsurteil liefern?

    Danke im Voraus
     
  2. #2 ichweisnix, 20.05.2024
    ichweisnix

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    Kommt auf die Fahne an die du aufhängen willst. Schätze mal FCB mind. 10 m Abstand, Leverkusen direkt an der Grenze. :e_smiley_brille02:
     
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  3. JS1988

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    @ichweisnix nicht alles dreht sich um Fussball ... Sprich, nicht das Genre zu dem deine 2 genannten gehören und auch sonst keine störend oder beleidigenden Flaggen.

    Sollte deine Antwort mit den Abständen aus fundierdem Wissen hergeleitet sein, bitte ich dich um Nennung der Rechtsquelle .
     
  4. Dimeto

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    Ja. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO:
    Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    VG Regensburg, Urteil vom 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Tenor: ... Ein Schleuderbetonmast mit einem Durchmesser von 1,10 m ist nicht abstandsflächenpflichtig ...
    Ja. Von einem Fahnenmast - auch mit aufgezogener Fahne - gehen keine Wirkungen wie von Gebäuden aus. Daher löst er keine Abstandsflächen im bauordnungsrechtlichen Sinne aus (Verwaltungsgericht Arnsberg: Urteil vom 15.07.2013 – 8 K 1679/12).

    Ob er aus anderen Gründen Abstand halten muss (z.B. §15 BauNVO) oder überhaupt zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

     
  5. JS1988

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    @Dimeto ich danke dir vorerst für deine sehr ausführliche Antwort . Wir leben in einem Dorf, das als "Stadtteil" geführt wird...somit sehr ländlich. Die Errichtung eines Masten ist an sich ja auch verfahrensfrei und wenn es verfahrensfrei ist, wird doch in der Regel im Prüfschema nicht mehr die BauNVO herangezogen. Korrigiere mich wenn ich falsch liege.
     
  6. Dimeto

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    Das kommt darauf an, welche Fahne Du denn nun aufhängen möchtest. Wenn das Ensemble z.B. als Werbeanlage interpretiert werden kann, wäre es u.U. genehmigungspflichtig.
    ... musst Du dennoch alle Vorschriften einhalten. Dann darf die bauliche Anlage z.B. auch nicht rücksichtslos sein, weil sie dann gegen §15 BauNVO verstößt.
    ... gibt es bei Verfahrensfreiheit ja nicht.
     
  7. JS1988

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    Es soll sich "nur" um eine Nationalfahne bzw. evtl. um eine Bezirksfahne handeln, die aufgezogen werden soll. Also als Werbeanlage nicht zu interpretieren.
     
  8. JS1988

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    @Dimeto meine Frage bezieht sich eig. nur alleine auf die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze. Sehe ich es nun richtig, dass ein Fahnemast keine Wirkungen wie die von Gebäuden aufweist und deshalb der Mast auch direkt an der Grenze im eigenen Grund errichtet werden könnte, soweit er keine Werbeanlage darstellt?
     
  9. Dimeto

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    Ja.
    Dazu liegen nicht genug Informationen vor. Es könnte einen Bebauungsplan geben, der dort keine Nebenanlagen zulässt, die Fahne könnte so groß sein, dass sie je nach Windrichtung in des Nachbargrundstück hineinragt oder so viel Schatten wirft, dass der Nachbar in rücksichtsloser Weise beeinträchtigt wird, die Gräuschimmissionen könnten wegen des geringen Grenzabstandes zu hoch sein, die Bauausführung könnte das Nachbargrundstück gefährden, usw.

    Die Bauherrschaft sollte mit der Nachbarschaft reden. Wenn dort keine Bedenken vorhanden sind, kann es losgehen.
     
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  10. #10 driver55, 20.05.2024
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    Geht’s etwas genauer? (Auch wenn das vermutlich keinen Einfluss auf die Abstandsfläche hat.) thx
     
  11. JS1988

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    @Dimeto ein Bebauungsplan gem. Baubeschreibung nach §30 BauGB ist nicht vorhanden. Auch gem. Recherchen (BayernAtlas) existiert kein Bebauungsplan.
    Es handelt sich bei der Art des Baugebietes um ein Wohnsiedlungsgebiet.

    Meine Frage zum Abstand kam nur auf, weil ich baulich bedingt nur ca. 1,00 m zur Grundstücksgrenze einhalten könnte. Von der Errichtung direkt an der Grenze wird abgesehen. Auch der Standort würde keine Beeinträchtigungen bzgl. Schatten mit sich bringen, da diese Grenze relativ weit vom Wohnhaus des Nachbarn liegt und ein Grenzeck darstellt, dass kaum nutzbar ist bzw. kaum bis gar nicht genutzt wird.
     
  12. JS1988

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    Eine handelsübliche Deutschlandflagge bzw. Bayernflagge
     
  13. #13 Fabian Weber, 20.05.2024
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    Was es alles 2024 noch so gibt?!
     
  14. JS1988

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    Können Sie mal sehen...
     
  15. #15 simon84, 20.05.2024
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    Hat mein Nachbar auch.
    Ich hab keine wirklich abschließende Meinung dazu.
    Selber würde ich mit sowas nicht montieren, maximal temporär was an den Giebel hängen (Fußball WM oder so). Verstehe den Zweck auch nicht so ganz da es bei mir auf dem kleinen Dorf ja offensichtlich ist dass man in Niederbayern wohnt :)

    Schatten ist bei uns absolut zu vernachlässigen.
    Der Flatter Lärm bei Wind ist schon etwas nervig wenn man draußen sitzt aber mir ist das egal.

    über Abstandsflächen habe ich mit tatsächlich noch keine Gedanken gemacht, der Mast wirkt aus der Ferne ja sehr dünn.
    Interessant wird es für mich nur dann wenn das Teil auf ein Auto oder das Dach kracht und etwas beschädigt.

    was sagt denn dein Nachbar dazu ?
     
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  16. JS1988

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    @simon84 ich wollte erstmal im Vorfeld abprüfen was rechtlich bzgl. der Abstandsflächen der Gesetzgeber vorschreibt. Die Planung ist noch sehr frisch, deshalb gibt es noch keine Absprachen mit dem Nachbar .
     
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  17. #17 Fabian Weber, 20.05.2024
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    Wenn der Abstand nicht ausreicht könnte man alternativ auch die Hymnen in Dauerschleife abspielen, denn anscheinend möchte man ja die Umwelt am eigenen Patriotismus teilhaben lassen.
     
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  18. JS1988

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    @Fabian Weber genau so wird es gemacht. Vielen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag :smoke
     
  19. SIL

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    @Dimeto sofern nicht anders geregelt sind 2 m Abstand wohl als minimum zu sehen , weiterhin gibt es Einschränkungen in der Höhe hier hat der TE noch keine Aussage getroffen , soweit ich mich erinnere sind max 9 m Höhe in einigen Bundesländern gestattet in anderen 7m , auch die Größe der 'Beflaggung' ist begrenzt, im angeführten Urteil Handel es sich um einen Masten außerhalb von 'wohnlicher Bebauung' , nicht vergleichbar mit dem TE.

    Fibi , Fibi jeder wie er mag , geschätzt hier hat jeder Dritte ein Fähnchen, gewachsenes Ortsbild ist halt so.
     
  20. #20 ichweisnix, 20.05.2024
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    Und warum nicht direkt am Haus befestigen?
     
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