Abstandsfläche Falsch?

Diskutiere Abstandsfläche Falsch? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, Wir haben eine Baugenehmigung beantragt für ein Haus mit zwei vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Jetzt hat das Bauamt...

  1. #1 Takeoblack, 12.02.2022
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    Guten Abend,

    Wir haben eine Baugenehmigung beantragt für ein Haus mit zwei vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
    Jetzt hat das Bauamt folgenden Brief an uns gesendet.
    Wir bauen in Hessen. Ich verstehe es leider nur teilweise. Wie groß müssen die Abstandsflächen denn genau sein?

    im Anhang sieht man Skizzen von der Hausplanung.
    Vielleicht kann mal jemand von euch auf das Schreiben eingehen und mit der Hausskizze die richtige Abstandsfläche berechnen?
    Das Staffelgeschoss ist zu zwei Seiten um je 70cm zurückspringend.
    wir haben Angst, dass der Grundriss verkleinert werden muss. Oder gibt es da andere Wege, mit Einverständnis der Nachbarn?

    sind gerade total konfus, vielen Dank schon mal für die Aufklärung!
     

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  2. #2 Gast 85175, 12.02.2022
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    Es geht da um zwei Sachen.

    1.) Da steht irgendwas hiervon direkt an der Grenze:

    1. Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche,
    2. überdachte Zufahrten zu Tiefgaragen,
    3. untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke
    4. untergeordnete Gebäude zur örtlichen Versorgung mit Energie, Kälte oder Wasser
    5. bis zu drei Stellplätze,

    Und egal was davon, es ist länger als die max. erlaubten 15m an die Grenze angebaut. Dafür sollt ihr einen Abweichungsantrag einreichen.

    2.) Das Amt bezweifelt die Abstandsflächen Ost/West und mutmaßt das läge daran, dass da die Höhe des Piltdachs über die komplette Gebäudehöhe „linear gemittelt“ wurde. Das ist einerseits Quatsch, weil es für die Abstandsfläche des Staffelgeschosses in dem Fall egal ist ob man das über die ganze Höhe mitteilt oder ob man addiert, es ist mathematisch das selbe. Wo das Amt aber eher Recht hat, die Abstandsfläche des Staffelgeschoss sollte so oder so eher 3,79m statt der angegebenen 3,70m sein. Kann auch sein Ich täusch mich, ist schon spät…

    Da muss euer Planer nochmal ran…
     
  3. #3 Takeoblack, 12.02.2022
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    Wie genau ist die rechnung für die abstandsfläche beim staffelgeschoss denn?
    Wir haben zwar eine Garage geplant, die ist aber nicht so lang.
    Bringt das hier Licht ins Dunkel?
    Können denn die zwei Vollgeschosse so bleiben und nur das Staffelgeschoss müsste verkleinert werden?
     

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  4. #4 Gast 85175, 12.02.2022
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    Es gilt die Länge insgesamt, also alles zusammen von Garagen, Stellplätzen, etc.. (s.o.)


    Formal ist es komplizierter, aber bei der einfachen Geometrie da kannst erstmal „mittlere Wandhöhe x 0,4“ für die Tiefe der Wandfläche ansetzen und da komme ich auf 3,79m. Die Wandhöhe muss ab 93,04 m ÜNN gemessen werden, hat der Planer auch gemacht (gestrichelte Linie knapp unter Gelände), aber dann scheint was schief gelaufen zu sein und am Ende kam er auf 3,70m (was 9,25m mittlerer Höhe entsprechen würde).

    Geh am Montag zu ihm, bringt hier alles wenig…
     
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  5. #5 Takeoblack, 12.02.2022
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    Ich gehe auf jeden Fall Montag hin, würde nur gerne bis dahin etwas beruhigter schlafen können.
    Nur für das Verständnis:
    So wie du rechnest müsste das Gebäude auf jeder Seite um 9cm schlanker gemacht werden? Gilt das nur für das Staffelgeschoss oder insgesamt, also auch für die unteren Vollgeschosse?
    Die 15m, dafür bräuchte ich die Genehmigung der Nachbarn und das bezieht sich auf beide Grundstücksgrenzen, Garage und Stellplätze auf der anderen Seite? Wenn die ihr Einverständnis geben sind die Chancen dann gut dass das genehmigt wird?
     
  6. Dimeto

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    Alle Antworten vorbehaltlich der Kenntnisnahme aller relevanten Unterlagen, insbesondere Bebauungsplan, Ansichten und eingereichte Abstandsflächenberechnung.
     
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  7. #7 Takeoblack, 12.02.2022
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    Vielen Dank für die Antworten, da fällt mir ein Stein vom Herzen.
    Wenn das Staffelgeschoss je Seite um etwa 10cm gekürzt wird handelt es sich nur um grob 2qm Raumverlust, das wäre zu verschmerzen.
    Wir hatten große Sorge, dass die Vollgeschosse verkleinert werden müssen. Das hätte bedeutet, dass es für die dortigen Bewohner nicht mehr gepasst hätte je nach Ausmaß.
     
  8. #8 Takeoblack, 13.02.2022
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    In der HBO finde ich leider nirgendwo einen Hinweis darauf, dass Staffelgeschosse eine separate Abstandsfläche neben den Darunter liegenden Vollgeschossen haben.
    Sicher, dass die 3,79m Abstandsfläche nicht dann auch von den darunter liegenden Geschossen eingehalten werden müssen?
    Unten bleibt es dann bei 3m Abstand zur Grenze?
     
  9. #9 Gast 85175, 13.02.2022
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    Ja gut, dass hat man auch in nem Nebensatz von §6 (4) versteckt und es für dich nicht extra angemarkert. Skandal! Hab ich jetzt mal gemacht…
     

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  10. #10 Takeoblack, 13.02.2022
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    Den Satz hatte ich sogar gesehen, fand es aber nicht sehr eindeutig. Danke für den Hinweis. Dann hoffe ich mal, dass der Abstand unten bei 3m bleibt.
     
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  11. #11 simon84, 13.02.2022
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    das kann ich total verstehen, oft ist ja in diesen Texten und Satzungen eine einzige Präposition ausschlaggebend für eine komplett andere Bedeutung

    deshalb sollte sowas der Fachmann bzw Fachfrau interpretieren
     
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