Abstandsfläche Hessen, was zählt?

Diskutiere Abstandsfläche Hessen, was zählt? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte einen Anbau, der direkt an der Grenze zum Nachbarn steht, bis zum Kellerwerk abreißen und darauf neu aufziehen, außerdem möchte...

  1. #1 rotfeder, 23.07.2018
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    Hallo,
    ich möchte einen Anbau, der direkt an der Grenze zum Nachbarn steht, bis zum Kellerwerk abreißen und darauf neu aufziehen, außerdem möchte ich ein weiteres Zimmer anbauen.
    Darf ich dort wo ich das Gebäude abreiße nur genau so wieder hinbauen oder kann ich Änderungen vornehmen, benötige ich für Änderungen die Genehmigung meines Nachbarn?

    Für das zusätzliche Zimmer muss ich einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Gilt das nur für die Mauer, oder auch fürs Dach,
    wenn nur für die Mauer, welchen Abstand muss ich mit meinem Dach zu seinem Grundstück einhalten?
    Vielen Dank für Eure Antworten
    rotfeder
     
  2. #2 simon84, 23.07.2018
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    Es gibt keinen Bestandschutz für Schwarzbau bzw. Verletzung von Abstandsflächen.
    Entweder die Situation ist geklärt/geduldet und du kannst mit Einverständnis des Nachbarn bzw. Abstandsflächenübernahme auf seinem Grund wieder so bauen wie jetzt, oder sie ist illegal und der Nachbar kann einen Rückbau anstreben.

    Dabei ist es egal ob du renovierst, bis auf Grundmauern abreisst oder etwas ganz Neues erstellst oder etwas änderst.

    Also erstmal klären wie die Situation exakt ist.

    Zu Dachüberständen setzt du dich am Besten mit der HBO Teil 2, Paragraph 6 auseinander.

    https://www.lexsoft.de/share/pdf/9d8e26fe-000d-46ed-9902-129de59bc93a.pdf

    Die neue HBO ist seit ca 2 Wochen in Kraft.
     
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  3. #3 rotfeder, 27.07.2018
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    vielen Dank für die Antwort!
    heißt, dem Amt ist das egal? Die genehmigen das, im Zweifel ohne mich drauf hinzuweisen, für was ich eine Genehmigung vom Nachbarn bräuchte?
    ich bau ahnungslos und der genauso ahnungslose Nachbar kommt hinterher und beschwert sich?

    und bitte:
    (6)
    1
    Untergeordnete Bauteile, die nicht
    mehr als 1,50 m vor die Außenwand vor-
    treten und von Nachbargrenzen mindes-
    tens 2 m entfernt bleiben, bleiben bei der
    Bemessung der Abstandsflächen außer
    Betracht.
    2
    Dies gilt insbesondere für:
    1. Gesimse und Dachvorsprünge,

    bedeutet, das Dach darf bis 150 über die Mauer überstehen, solange der Abstand des Daches zum Nachbargrundstück 2meter nicht unterschreitet?
    zu meinem Fall:
    die Mauer soll 3 Meter Grenzabstand einhalten, das Dach 2 meter + Dachrinne über die Mauer ragen, so dass es einen Abstand von ca 80cm zum Nachbargrundstück haben wird.
    heißt, ich benötige die Genehmigung vom nachbarn?
    Die alte Grenzbebauung war legal. mein neues Gebäude auf dem alten Kellerwerk soll ca1m höher werden + SattelDach, bisher ist's ein Schleppdach. geplant ist ein ca 45°-Dach mit ca 2,50 bis 3 m zusätzlicher Giebelhöhe (traufseite zum Nachbargrundstück). Benötige ich die Genehmigung vom Nachbarn?
    Falls es eine Rolle spielt: Kellerwerk und Nachbargarten sind Hanglage, bisherige Gebäudehöhe im Mittel etwa 5 meter, zukünftige Gebäudehöhe im Mittel 6meter + besagtes Dach

    nochmal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
     
  4. #4 simon84, 27.07.2018
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    Nein, dem Amt ist das nicht egal.
    Wenn du heute einen genehmigten Bauantrag hast, kannst du in der Regel schon davon ausgehen, dass das geklärt wurde.
    In Bayern wäre das bei einer Grenzbebauung die Anlage 5 für Abstandsflächenübernahme.

    Was ich dir damit sagen wollte ist, nur weil ein Altbau schon lange an der Grenze steht, heisst noch lang nicht, dass das genehmigt wurde.
    Du brauchst bei für Grenzbebauung nicht priviligierten Bauvorhaben immer eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn.

    Weiter unten schreibst du die alte Grenzbebauung ist "legal". Wie hast du das herausgefunden?
    Hast du also bereits einen alten genehmigten Bauantrag mit schriftlicher Abstandsflächenübernahme des Nachbarn oder folgerst du einfach
    es sei legal weil das Gebäude viele Jahre steht und es nie Probleme gab ?


    Wie du richtig erkennst, ist dein geplanter Dachüberstand mit 2 Metern länger als 1,50 Meter und fällt somit nicht unter die Ausnahmeregelung.
    Ebenso ist der verbleibende Grenzabstand mit 0,80 Meter weniger als 2 Meter und fällt somit nicht unter die Ausnahmeregelung.

    Alle hier beschriebenen Bauvorhaben sind sicherlich nicht verfahrensfrei, das heisst du brauchst sowieso einen Bauvorlageberechtigten, der die Planung inkl. Statik für den Bauantrag einreicht. (Architekt usw.)

    Nicht nur brauchst du somit in jedem Fall die "Genehmigung" des Nachbarn zum Bauvorhaben allgemein auf dem Bauantrag, vielmehr brauchst du zusätzlich auch eine Abstandsflächenübername (bzw. musst nachweisen, dass es diese bereits gibt und sie weiterhin gültig ist), da der Nachbar in dem Grenzbereich auf seinem eigenen Grund durch deine Bebauung nicht mehr bauen kann. Einen Ausgleich für die Abstandsflächenübernahme wird zu leisten sein, man kann hier sicher mindestens den Bodenrichtwert für den nun nicht mehr bebaubaren Grund ansetzen. Falls dieser Ausgleich bereits geleistet wurde, wäre es auch hilfreich das nachweisen zu können.

    Interessant wäre auch noch der Abstand zum Nachbargebäude. Hier sind auch Brandschutzanforderungen einzuhalten.
     
  5. #5 rotfeder, 30.07.2018
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    wieder vielen vielen dank, das alles ist sehr Aufschlussreich!

    vorab, ich bin der Nachbar, das Gebäude ist längst abgerissen und mit Anbau neu errichtet, ich bin entsetzt.
    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich "gelogen" habe, ich hoffte auf die weise zu erfahren, welche Rechte er hat, hab ich ja auch.

    Ich gehe davon aus, dass es legal ist, weil es "schon immer" so war:
    alter Ortskern mit ehemaligen Bauernhöfen in U-Form oder Karree um einen Hof gebaut, hinter manchen der Scheunen ein Garten. Haus an Haus, bzw. Gebäude an Gebäude mit 20 bis 60cm Zwischenraum.
    Das meißte davon im Lauf der Jahrzehnte oder Jahrhunderte verändert, Landwirtschaft gibts bei den betroffenen Anliegern schon mindestens 35 Jahre nicht mehr.
    Das abgerissene Gebäude saß auf den Grundmauern einer ehemaligen Scheune, mein, anliegender Garten liegt hinter meiner ungenutzten denkmalgeschützten Scheune, die beiden Gebäude liegen an den Wand-Ecken ca 4,5mtr. auseinander.
    Der Nachbar war vorher bei mir, um zu fragen, ob er den Anbau als Grenzbau ausführen darf, das habe ich abgelehnt, dann wäre die komplette Länge meines Gartens, ca 15 meter, zugebaut. Es war eh schon so, dass eine 4meter breite und 4 meter hohe Mauer, da hat der eine Terrasse (auf ehemaligem Wirtschaftsgebäude oder Stallung), anlag und eine 7meter breite und im Mittel (hier Hanglage des Gartens) 5,70 hohe Gebäudewand anlag, da wollte ich die restlichen 4 meter nicht auch noch zugebaut bekommen. Er hat sich das angeschaut, hatte Verständnis dafür und hat seinen Architekten so planen lassen, dass er keine Genehmigung von mir braucht. Hat er zumindestens gesagt, ich habe es geglaubt. Vorgelegt hat er mir auch nichts mehr, ich nicht nachgefragt, es betraf mich ja nicht mehr. Wenn mal was war, ist er auf mich zugetreten und hat es geklärt. Weil alles so nett und vertrauensvoll war, hab ich mich nicht mehr gekümmert.
    Nun ist letzte Woche das Gerüst abgebaut worden und der Trümmer liegt in seiner ganzen Pracht wie oben beschrieben an meinem Garten:
    das neue Gebäude nicht mehr mit Schleppdach, mittlere Höhe von ca 5,70mtr.(=ca.größte Höhendifferenz), parallel zu meinem Garten, sondern mit Satteldach, Wandhöhe im Mittel ca 6,60 (größte Höhendifferenz ca7,70) zzgl.ca 2,60 Dach, Traufseite zu meinem Garten. Der 4,50mtr.-Anbau zwar 3 meter zurückgesetzt, dafür Wandhöhe ca 7mtr. (entspricht Giebelspitze innen) das Dach ca 2mtr. über die Wand gezogen, so dass es incl. Dachrinne bis 80cm vor meinen Garten geht.
    Nun bin ich geplättet und ratlos.
     
  6. #6 plattypus, 30.07.2018
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    Bei uns wurden schon Häuser abgerissen, weil sei 15cm zu hoch gebaut waren (also höher als in der Baugenehmigung). Also man kann da jetzt die ganz klare Kante fahren.

    Was mich aber bei diesen ganzen Abstandsproblemen mal interessieren würde: wie groß sind eure Grundstücke so grob?
    Ich meine, mein Nachbar hat seine Gartenhütte = Werkstatt auch bei mir an die Grenze gesetzt ohne zu fragen und leitet auch schön sein Regenwasser des Baus bei mir unterm Zaun durch. Aber dank entsprechender Grundstücksgrößen ist mir das trotzdem noch weit genug weg.
     
  7. #7 rotfeder, 30.07.2018
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    ist wahrscheinlich nicht vergleichbar, sind ja ehemalige Bauernhöfe: Wohnhaus, ehemalige Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Scheune, im U oder Karree um den Hof gebaut, in der Regel eine Seite Straßenseitig direkt am Gehsteig, 2 Seiten grenzbebaut zu Nachbarn, eine Seite Garten hinter der Scheune.
    Beispiel: 650m² Grundstück, davon 70m² umbauter Hof und 200m² Garten
    die "allgemeinen" Ein- bis 2-familienhäuser stehen ja auf 400-700m²-Grundstücken mit je ca 3mtr. Abstand zu Straße und Nachbarn, Rest ist Garten, hier in der Gegend jedenfalls. Ein "Gartenhaus" an der grenze ist da bei entsprechender Bauweise und Deklaration mittlerweile genehmigungsfrei
     
  8. Dimeto

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    Immer wieder schön zu lesen, wenn ein TE erst nach und nach Informationen preisgibt und Ratgeber in die Irre leitet.
    Welch teuflische List!
    Das klingt so, als könne man von der geschlossenen Bauweise ausgehen, wo regelmäßig ohne Grenzabstand gebaut werden kann, ohne dass es einer Sicherung oder nachbarlichen Zustimmung bedarf.
    ... aber vermutlich eine vom Bauamt bekommen hat.
    Ob alles korrekt abgelaufen ist, kann ich nicht beurteilen. Nach den nun offenbarten Fakten liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass dein Nachbar legal gebaut hat. Wäre ja äußerst dumm, einen so großen Schwarzbau hinzustellen, noch dazu mit einem Architekten.

    Als Nachbar bekommst Du Akteneinsicht beim Bauamt. Warum fragst Du hier mit falschen und unvollständigen Informationen, statt Dir die Situation von dem mit dem Bauvorhaben vertrauten Sachbearbeiter erklären zu lassen?
     
  9. #9 rotfeder, 30.07.2018
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    nein, keine teuflische List,
    aus Erfahrung, dass man für die selbe Frage aus der anderen Perspektive eine andere Antwort erhält.
    Im übrigen habe ich versucht, die Sache so sachlich wie möglich darzustellen.
    die Infos waren, außer dass ich nicht Bauherr bin und bereits Tatsachen geschaffen wurden, nicht falsch, meine Vervollständigung ergibt sich aus Euern Anmerkungen.
    weil ich in dem Moment, wo ich zum Bauamt gehe, möglicherweise was lostrete.
    Mit einem begrenzten Wissen kann ich ins Gespräch mit dem Nachbarn treten bevor oder statt dass ich zum Bauamt gehe.
    Das liest sich jetzt so, als könnte ich da auch unverfänglich, also ohne gleich anzuschwärzen, hin gehen.
    nun, dann sollte ich das versuchen.

    aha, Danke für die Infos
    so ganz versteh ichs noch nicht, dann hätte er ja auch für den Anbau an der Grenze keine Genehmigung gebraucht?
    Den Bau sehe ich, den Architekten oder die Baugenehmigung sehe ich nicht. Früher wurde die Baugenehmigung öffentlich einsehbar an den Eingang genagelt...
     
  10. #10 plattypus, 30.07.2018
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    Und dann kommt noch die Frage, ob das, was gebaut wurde, auch zu der Baugenehmigung paßt. Selbst unsere Stadtverwaltung hat nicht das gebaut, was in der Baugenehmigung stand und auf einmal stand der Sitzungssaal des Rathauses auf dem Grumdstück des Nachbarn. So ein Pech aber auch. :irre
     
  11. #11 simon84, 30.07.2018
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    Wie weit ist das nächste Gebäude entfernt ?
    Bei Brandschutz geht es härter zu als bei einer Abstandsflächenverletzung.

    Ansonsten wie schon geschrieben. Bestandschutz gibt es nicht.
    Abstandsflächenübernahme sollte man schon klären.

    Die Frage ist natürlich auch wie sehr das ganze wirklich stört. Alles ist ein Geben und Nehmen :)
     
  12. #12 rotfeder, 31.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2018
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    schwierig zu erklären, erstmal ist das nächste Gebäude seins, ehemalige Stallung, Dach weg, Terasse drauf, zugang vom jetzt gebauten "Ersatzbau", ca.4,50 entlang meines Gartens, Mauerhöhe zu meinem Garten ca 4mtr., dann kommt, Grenzbebauung zu seinem ehemaligen Stall, meine Scheune,
    also neue Hausecke zu meiner Scheunenecke 4,50.
    in meinem Garten steht nichts, daneben ist ein Nachbargarten, vergleichbar mit meinem, dann die Rückseite einer anderen ehemaligen Scheune, aber das ist ca 25 bis 35mtr. von seinem Neubau entfernt...
    naja, es ist schon krass, wenn ich jetzt auf der unteren ebene meines Gartens vor einer 7,70Wand+Dach stehe, statt wie vorher 5,80mtr.(incl.Seitenansicht Schleppdach),
    auf der oberen ebene sinds nur 4,60+Dach, statt vorher 4,30(incl. Schleppdach)
    zur Erklärung, mein Garten hat hinter meiner Scheune entlang der Grenze ca 5mtr. Ebene, dann 6mtr. Hangaufwärts, Höhenunterscheid ca 3mtr., dann 4mtr.Ebene.
    es ist auch krass, wenn ich auf der oberen Ebene, zwar 3mtr. von der Gernz entfernt, auf eine 4,50mtr. breite und 7mtr. hohe Wand schaue, das scheint aber in jedem Fall Bauvorschriften zu entsprechen. von der unteren Ebene meines Gartens gesehen sind das mehr als 10mtr, dass der sein Dach bis 80cm an die Grenze gezogen hat, tut sein übriges.
    Aber da es Nachbarn sind, mit denen ich vermutlich die nächsten 30 Jahre auskommen muss, hab ich natürlich weder Lust auf einen handfesten Streit, noch darauf, dass der macht was er will.
    Trotzdem wäre ich vermutlich weniger entsetzt, wenn ich tatsächlich das Gefühl von Geben und Nehmen auf gegenseitiger Basis hätte.
     
  13. Domski

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    @rotfeder kannst du mal einen Lageplan (oder google-Maps-foto) mit entsprechenden Kommentaren bzw. einer Skizze dazu einstellen? So richtig vorstellen kann man sich die Dimensionen nicht, finde ich.
     
  14. #14 simon84, 31.07.2018
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    Also zu geringe Abstände für Brandschutz fallen dann wohl eher aus.

    Was du meiner Meinung nach gerichtlich evtl. erreichen könntest wäre bei einer Abstandsflächenverletzung eine Ausgleichszahlung in Höhe der nicht mehr überbaubaren Fläche zu erreichen....
     
  15. #15 plattypus, 31.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2018
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    Was habt ihr mit Ausgleichszahlungen?
    Bei uns gab es schon eine Abrißverfügung, weil das Haus 15cm zu hoch stand. Ein anderer Eigentümer hatte einfach am ganz anderen Ende seines Grundstücks gebaut und durfte sich dann aussuchen das Haus komplett 28m verschieben zu lassen oder abreißen und neu bauen.
    --> Moving a Complete Apartment House in Bad Oeynhausen | ERKA Pfahl Spezialtiefbau

    Wie gesagt, ich würde erstmal prüfen, ob das, was gebaut wurde, überhaupt mit dem übereinstimmt, was genehmigt wurde.
     
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  16. #16 simon84, 31.07.2018
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    Angemessene Lösung finden :)
     
  17. #17 plattypus, 31.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2018
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    Die Lösung könnte aber auch heißen: Dachstuhl ab- und sehr viel flacher (=Flachdach) wieder aufbauen. In dem Zusammenhang käme dann auch gleich der ewig weite Dachüberstand weg. ;)

    Ich kriege bei diesen ganzen Ausgleichszahlungen halt immer Bauchschmerzen, weil manche Bauherren sowas mal gleich vorab einplanen und auf Baugenehmigungen sch***** könnten, so wie es der Firmenchef bei uns auch gemacht hat. Der hat in seiner Borniertheit nicht damit gerechnet, daß die Stadtverwaltung ernst gemacht hat.

    Oder hier, wo jemand sein komplettes Grundstück auffüllen ließ, auf das die NAchbarn vor einer 4-5m hohen Stützwand standen.
    --> Neues von der XXL-Terrasse

    Und später:
    --> Riesenterrasse: kein Schadensersatz

    Der Bauherr hat sich mit seinem Architekten halt auch massiv verzockt. Da war mal wieder das Grundstück zu klein für das "Gebäude".
     
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  18. #18 rotfeder, 02.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 02.08.2018
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    Zwischenstand:
    vielen Dank für Eure Beiträge, drüber reden bringt immer Neue Erkenntnisse :-)
    so, ich war gestern bei der Stelle für Bauleitplanung und Bauordnung von unserem Hauptort.

    Mein Nachbar hat einen ordnungsgemäßen Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erteilt bekommen.
    Der Mann von der Bauleitplanung erklärte mir, dass wenn ein Bauantrag geprüft wird, nachbarschaftliche Belange einbezogen würden und nur genehmigt würde, wozu kein Einverständnis des Nachbarn nötig ist oder die entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.
    Wir haben gemeinsam die Baupläne angeschaut und ich meine Fragen zu Details, die mich betreffen könnten, gestellt.
    Der neue Anbau entspricht mit 7,50 höhe und 3mtr. Grenzabstand der Vorschrift und ist genehmigt, davon war ich auch ausgegangen.
    Der Dachüberstand dort ist mit einem Meter angegeben und genehmigt, die gebauten 2,20 Überstand entsprechen also nicht der Baugenehmigung.
    Die neue Höhe der Wand, des abgerissenene und komplett anders errichteten Gebäudes, er nannte es aufgestockt, es ist ja tatsächlich ein Stock drauf gekommen, ist auch genehmigt, aber da war er völlig erstaunt, dass dafür mein einverständis nicht nötig sein sollte,
    aber das hat er dann doch lieber relativiert, genehmigt hat den Antrag das Bauamt des Landkreises, ich muss mich dort hinwenden,
    aber da er so erstaunt ist, will er den zuständigen Mann auch selbst mal fragen.
    Den brauch ich eigentlich nicht fragen, selbst wenn er falsch entschieden haben sollte, wird der das kaum zugeben
    unabhängig davon, ich glaube kaum, dass ich in der Weise vorgehen werde, dass der Nachbar was abreissen muss,
    interessieren obs rechtens ist, würde es mich trotzdem weiterhin,
    außerdem könnte ich auf den Nachbarn zutreten und um Zugeständnisse seinerseits bitten.

    @Domski, ich war gestern mit meinen Skizzen und Lageplan beim Amt, da ich alles andere als Bauzeichener bin, konnte der kaum was damit anfangen, das wird Euch nicht anders ergehen, ich stells trotzdem mal ein. Was die Höhe der Wand betrifft konnte ich ihm begreiflich machen mit einem Foto vom vorher-Zustand
    auf googlemaps ist es so schlecht zu erkennen, dass der Kartenumsetzer aus dem Eternitdach eine freie Fläche generiert.
    die Skizzen, Ansicht von meinem Garten aus
    bild 1 der alte zustand,
    bild 2 der neue mit Seitenansicht von rechts und links.
    bild 3 beide übereinandergelegt zum Größenvergleich.

    die grüne linie stellt meinen Garten dar,
    das hellblaue ist das jetzt abgerissenen Gebäude
    das violette ist das Dach des dahinterliegenden Wohnhauses, an das angebunden wurde.
    das orangene ist das neue Dach
    das gestrichelte der neue Bau mit 3mtr. Abstand,
    das rote meine Bemassung, die wahrscheinlich nicht mehr lesbar sein wird und eh ca-maße sind, die Relationen stimmen trotzdem.
    was unter und rechts vom hellblauen ist, ist geblieben, ca hälftig Bruchstein, bzw. Backsteinbauten von früheren Gebäuden.
    Wie ist das datenschutzrechtlich, darf ich ein Foto von des Nachbars Wand hier einstellen?
     

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