Abstandsfläche

Diskutiere Abstandsfläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es geht um ein Reihenendhaus, welches in den 60er Jahren ausgebaut wurde. (Die ganze Häuserreihe wurde in der Zeit umgebaut) Es ist ein...

  1. #1 wilting, 09.10.2013
    wilting

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    Hallo,

    es geht um ein Reihenendhaus, welches in den 60er Jahren ausgebaut wurde. (Die ganze Häuserreihe wurde in der Zeit umgebaut)
    Es ist ein zweistöckiges Haus. Es steht quer zur Strasse. Nach hinten heraus ist es einstöckig mit Flachdach, welches als Terasse genutzt werden kann.
    Als Endhaus hat es eine Giebelwand, die zum Nachbargrundstück zeigt. Abstand zum Nachbargrundstück beträgt gerade mal 2 m.
    Auch der nach hinten ragende Anbau verläuft auf die gleiche Flucht wie die Giebelwand und hat ebenfalls den gleichen Abstand von 2 m.
    Die Haustür befindet sich in der Giebelwand. Der schmale Streifen von diesen 2 m ist quasi der Zuweg von der Strasse zur Tür und auch weiter am Gebäude entlang zur Rückseite des Gebäudes.
    Man hat in den 60ern auch auf der Terasse, direkt an der Hauswand einen zusätzlichen Raum geschaffen, ca. 2x3 m, mit der gleichen Flucht, wie die Giebelwand, also mit Abstand von 2 m zum Nachbargrundstück.

    Von diesem Anbau ist nun das Dach undicht, leider hat man beim Bauen auch nur eine geringe Höhe verwendet, so dass die Deckenhöhe im Inneren gerade mal 1,90 m beträgt.

    Wir würden nun gerne das Dach erneuern und bei der Gelegenheit das Dach ein wenig höher bauen, damit eine passable Innenraumhöhe entsteht.

    Nur gibt es nun ein Problem mit der Abstandsfläche. In der heutigen Zeit muss man mind. 3 m vom Nachbargrundstück bleiben.

    D.h., es wird nicht erlaubt die Wand um ein paar cm höher zu ziehen, sondern die ganze Wand muss abgerissen werden und um mindestens 1 m zurückgesetzt werden. Das würde dann ein Raum von nur noch 2x2 m werden.

    Gibt es denn nicht irgendwelche Möglichkeiten (Regelungen), auf die man sich berufen kann, dass die Wand so bleiben kann?

    Das Ergebnis würde derzeit so aussehen, dass die Giebelwand und der Anbau einen Abstand von 2 m zum Nachbargrundstück haben und der auf dem Flachdach gebaute Raum würde einen Abstand zum Nachbargrundstück von 3 m haben.
    Um das in Fläche auszudrücken, die Wandfläche, mit Abstand von 2 m betragen ca 100 qm, der kleine Raum oben drauf würde eine ca Wandfläche von 4 qm zum Nachbargrundstück haben.

    Gibt es denn keine Regelung, auf der man sich berufen könnte, die 3 m Regelung zu unterschreiten?

    Gruß
     
  2. #2 Bauliesl, 09.10.2013
    Bauliesl

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    Ich denke, man wird evtl. etwas mehr dazu sagen können, wenn Du mal einen Lageplan o.ä. hier einstellst.
    Gruß,
    Liesl
     
  3. ziesel

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    Naja, wenn das ganze damals legal errichtet wurde kann es doch möglicherweise so bleiben. Eben nur auch in der Höhe. Also bei den 1,90 Raumhöhe... Eine der Möglichkeiten wäre daher vielleicht, sich mit der bestehenden Raumgröße zu arrangieren.
    Abstandsflächenbaulast? Die Abstandsfläche muss ja nicht unbedingt auf dem eigenen Grundstück liegen, sondern ist ggf. auch auf dem Nachbargrundstück möglich. Anstatt dass jeder der Nachbarn dann 3m zur Grenze einhält kann man sich - vereinfacht dargestellt - wohl auch darauf einigen, dass der eine 2m darf - und der andere dafür eben 4m Abstand zur Grenze einhält. Ob der Nachbar sich jedoch darauf einlässt, durch solch eine Maßnahme die Bebaubarkeit seines Grundstücks entsprechend einzuschränken müsste man herausfinden - und ihm dafür ggf. einen entsprechenden monetären Anreiz bieten. Je nach Nachbar und Bebauung des Nachbargrundstücks "kein Problem", "unmöglich" oder "erst nach Lottogewinn bezahlbar".
     
  4. #4 Gast036816, 09.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das dach und die aussenwand so lassen wie es ist und nur den dachaufbau erneuern. ich gehe davon aus, dass alles so gebaut wurde wie es einmal genehmigt wurde. du kannst bestenfalls auf 1 m breite das dach zum nachbarn so lassen und den rest anheben. kann aber sehr bescheiden aussehen.

    du kannst das dach insgesamt nur anheben, wenn der nachbar einer baulasteintragung zustimmt.
     
  5. #5 wilting, 09.10.2013
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    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Ich habe es wohl nicht richtig beschrieben.

    Eines vorweg, eine Baulast eintragen geht nicht, oder vielmehr will der Nachbar nicht. Ebenso will er auch nicht den 1 m verkaufen.

    Ich versuche mal eine Zeichnung einzufügen:
    Forum_Suedansicht_jetzt.jpg

    Es geht um den roten Bereich.
    Es ist ein Raum der auf der Terasse nachträglich (in den 60ern) angebaut wurde. Die Deckenhöhe ist aber zu niedrig.

    Wenn wir nun etwas ändern wollen, muss die Abstandsfläche von 3 m eingehalten werden.
    also muss die Wand zum Nachbarn abgerissen werden und um 1 m zurückgesetzt werden.
    Forum_Ansicht_oben_geplant.jpg

    Gibt es denn keine Möglichkeit, irgendwas wie Bestandsschutz oder sonstwas, damit die Wand bleiben kann?

    Unser Wunsch wäre das hier:
    Forum_Suedansicht_wunsch.jpg

    Einfach nur ein paar cm höher.


    Gruß
     
  6. #6 feelfree, 09.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Bestandsschutz wahrscheinlich schon. Aber Du willst ja nicht den Bestand so erhalten, sondern sogar höher gehen. Also eher nicht.
     
  7. H.PF

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  8. #8 saarplaner, 10.10.2013
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    Bestandsschutz gibt es so, wie die meisten das auf dem Schirm haben, nicht.

    Bestandsschutz kann nur gewährt werden, wenn das Bauteil, zu der Zeit der Errichtung, überhaupt genehmigungsfähig gewesen wäre, es aber kein Bauantrag darüber erstellt wurde.
    Das ist aber noch lange kein Freibrief.

    Schwarzbau bleibt erstmal Schwarzbau. Und solche Bauten werden regelmäßig wieder abgerissen auch nach Jahrzehnten noch.

    Aber nichts genaues weiß man nicht.

    Daher bitte den Begriff Bestandsschutz so verwenden, wie es sich gehört!
     
  9. #9 Gast036816, 10.10.2013
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    Gast036816 Gast

    wenn du den bestand durch abbruch und neubau veränderst, dann ist der bestandsschutz weg.
     
  10. #10 saarplaner, 10.10.2013
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    sofern vorhanden, was ich noch nicht wirklich glaube...
     
  11. #11 Gast036816, 10.10.2013
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    naja - wenn ich mir den bestand anschaue, es sieht besch.....eiden aus, die gewünschte veränderung sieht noch besch.....eidener aus.

    besser ist, den apendix der seitenansicht ganz wegzureissen.
     
  12. #12 wilting, 05.12.2013
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    Hallo,

    ich möchte zum genannten Problem noch mal weiter fragen.

    Die Hoffnung, dass es möglich ist, die Raumhöhe einfach zu erhöhen, habe ich ja inzwischen verloren.

    Die Aussenwand zum Nachbargrundstück muss also um mindestens 1 m zurückgesetzt werden.

    Jetzt habe ich eine Frage zu der alten Wand.

    Ich stelle die jetztige Situation nochmal vor:

    Den Anhang 40177 betrachten Den Anhang 40178 betrachten

    Es geht ja um den kleinen Raum, der auf der Dachterasse am Gebäude angebaut ist.
    An der linken Giebelwand beträgt der Abstand zum Nachbargrundstück nur 2m.
    Die Dachterasse ist mit einer gemauerten Wand umrandet, die in der gleichen Wandstärke ist, wie die Aussenmauern des Hauses.

    Hier mal die Zeichnung, wie der kleine Raum aussehen könnte.

    Den Anhang 40179 betrachten Den Anhang 40180 betrachten

    Die Wand ist um mind. 1 m zurückgesetzt und die Höhe ist nun höher.

    Meine Frage ist nun bezüglich der alten Aussenwand zum Nachbargrundstück.

    Dürfte die wohl in voller Höhe (also die alte bisherige Höhhe) so belassen werden?
    Als Terassenumrandung wird die ja eh auf gleiche Höhe bleiben.
    Aber wir würden die gerne auf die ursprüngliche Höhe belassen.

    Wie würdet ihr das einschätzen, würde das wohl so gehen?

    Gruß
     
  13. #13 ralph12345, 05.12.2013
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    Wenn die Terrasse einen Abstand von 2m hat und der kleine Raum da nach der 2. Zeichnung im 1. Post noch weiter eingerückt ist, hat der nicht scon alleine einen Abstand von 3m? Oder ist das nicht der heutige Ist-Zustand sondern eine mögliche Lösung?

    Ist der Aufbau legal errichtet worden, sprich mit Baugenehmigung? Dann könnte man mit den Plänen einfach mal zum Amt gehen und fragen, was da möglich wäre.
     
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