Abstandsflächen bei 75°

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  1. #1 Paul Metzger, 11.07.2022
    Paul Metzger

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    Hallo, ich habe eine prinzipielle Frage bzgl. Abstandsflächen bei Gebäuden auf einem Flurstück:

    Die Abstandsflächen dürfen sich ja grds. nicht überdecken. Das gilt nicht bei Häusern, die in einem Winkel von mehr als 75° zueinander stehen. Ich verstehe nicht ganz wo genau hier die Grenze gezogen wird. Gebäude, die direkt voreinander stehen, sind ja eigentlich auch in einem Winkel von +75° zueinander ausgerichtet und deren Abstandsflächenüberdeckung ist ja eben nicht zulässig. Wo wird die Grenze gezogen?

    Siehe Schaubild:

    1) Gebäude stehen in einem Winkel von mind. 75° zueinander -> zulässig.
    2) Gebäude stehen in einem Winkel von 90° zueinander -> zulässig (weil Winkel > 75°)
    3) Gebäude stehen immernoch in einem Winkel von 90° zueinander -> zulässig?
    4) Gebäude stehen direkt voreinander. Der Winkel ist ja immernoch 90°, aber plötzlich nicht zulässig?!

    Ab welchem Punkt ist die Planung nicht mehr zulässig und warum?

    Vielen Dank im Vorraus.

    P.M.

    [​IMG]
     
  2. #2 hanghaus2000, 11.07.2022
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  3. Dimeto

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    Nicht die Gebäude stehen in einem Winkel zueinander, sondern die Außenwände (Flächen vs. Linien). Du musst die Außenwände in Beziehung setzen, deren Abstandsflächen sich überlappen. In Bild 3 überlappen sich zwei Abstandsflächen. Die dazugehörigen Wände stehen im Winkel 0 zueinander. Das ist kleiner als 75 und damit unzulässig.
     
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  4. #4 Paul Metzger, 12.07.2022
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    Vielen Dank Dimeto! Das macht Sinn. Steht ja genaugenommen auch so in der BayBO :) Man schnappt halt immer so Satzfetzen auf, die man dann nicht hinterfragt anstatt es in der Quelle nachzulesen. LG.
     
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