Abstandsflächen Hessen 1964

Diskutiere Abstandsflächen Hessen 1964 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe 2011 ein Bungalow aus den 60er Jahren erworben. Aktuell wurden Vermessungen durchgeführt, da ein Teil des Grundstücks...

  1. #1 Solino2008, 08.04.2017
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    Hallo Zusammen,

    ich habe 2011 ein Bungalow aus den 60er Jahren erworben.
    Aktuell wurden Vermessungen durchgeführt, da ein Teil des Grundstücks abgetrennt werden soll.
    Bei der Gelegenheit hatte ich aus Interesse die Abstandsfläche meines Hauses zu den Nachbarn gemessen.
    Zwischen einer meiner Hauswände habe ich ca. 2,84m Abstand zu der Grenze eines Nachbargrundstücks ermittelt (Haushohe 4,80m). Ein Anruf beim Vermesser ergab, dass im Kataster tatsächlich ein Wert von 2,84m zur der besagten Grenze eingetragen ist. Die Gebäude des relevanten Nachbarn sind in einiger Entfernung.
    Leider besteht zu diesem Nachbarn kein gutes Verhältnis.

    1. Kennt jemand die 1964 geltenden minimalen Abstandsflächen in Hessen (ländlicher Bereich), waren das damals bereits die heute gültigen 3m?
    2. Einen entsprechende Baulast ist mir keine bekannt, wo könnte ich diese in Erfahrung bringen, Bauamt?
    3. Weckt man beim kontaktieren des Bauamts schlafende Hunde?
    4. Gibt es eine Verjährung wenn nach den damaligen Anforderung schon der Abstand unterschritten wurde?
    5. Wie wäre in dem Fall sinnvoll zu verfahren um das Thema zu klären?

    Vielen Danke für die Unterstützung
    Solino2008
     
  2. #2 Andybaut, 08.04.2017
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    Hallo,

    ich versuch dich mal zu beruhigen.
    Ich kenne die alte Hessische LBO zwar nicht, das ist aber auch nicht unbedingt relevant aus meiner Sicht.
    Ich gehe nicht davon aus, dass du nun 16cm deines Hauses zurückbauen musst, zumal man mittlerweile mit Wärmedämmung die Abstandsflächen
    sogar überschreiten darf.
    Der Grund für meine beruhigenden Worte ist die Tatsache, dass es sich in Bezug auf dein Gebäude vermutlich nicht um eine Überschreitung
    der Abstandsflächen handelt (gleicher Begriff wie bei dir, hier aber die baurechtliche richtige Nutzung :-) )

    Dein Gebäude muss einen Grenzabstand einhalten. Bei dir den Grenzabstand von 1964 und dein Gebäude muss die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück haben.
    Grenzabstand sind vermutet 3m und die Abstandsflächen sind die Höhe des Gebäudes um 90° gekippt mal einen Faktor X.
    Google mal Abstandsflächen und klicke auf Bilder, dann verstehst du das recht schnell.
    Ich gehe davon aus, dass dein Haus 1 Geschoss hat. Dabei bekommt man nie Abstandsflächen hin, die auch nur annähernd an die Grenze gehen.

    Also Grenzabstand vielleicht unterschritten aber Abstandsflächen eingehalten.
    Der Nachbar könnte dich nun rein theoretisch auf den Grenzabstand verklagen.
    Da im dadurch aber kein offensichtlicher Nachteil, wie bei Abstandsflächen auf seinem Grundstück, erwächst,
    wird das ganze zu 99,9 % verpuffen.
     
  3. #3 Solino2008, 08.04.2017
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    Hallo Andybaut,

    Vielen Dank für die schnelle und die sehr gute Erläuterung.
    D.h. eine Verletzung der Abstandsfläche wiegt schwerer als eine Verletzung des reinen Mindestabstands.
    Wäre es ratsam den konkreten Fall mit dem Bauamt zu diskutieren, oder wäre dem abzuraten?
    Ist hier Brandschutz noch ein Thema oder ist das über die Einhaltung der Abstandsflächen berücksichtigt?

    Vielen Dank
     
  4. #4 Andybaut, 09.04.2017
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    Hallo Solino,

    schwerer weigen würde ich nicht sagen, aber das eine betrifft der Nachbarn in seinen direkten Rechten
    und das andere eben nicht. Da gibt´s bestimmt ein tolles juristisches Wort dafür .....

    Ich sehe da jetzt nicht unbedingt eine Notwendigkeit das mit dem Bauamt zu besprechen.
    Brandschutzrechtlich sind es 2,50m Mindestabstand zur Grenze, da bis du also auch sicher.
    Der Nachbar darf machen was immer er möchte auf seinem Grundstück, er ist durch die Überschreitung
    nicht seiner Möglichkeiten beraubt.
    Was soll nun der arme Mensch auf dem Amt machen wenn du zu ihm kommst und diese nicht von dir verschuldete
    Panne meldest. Rein rechtlich wird er das wohl dokumentieren müssen, vielleicht sogar dem Nachbarn formal melden müssen. Vielleicht muss dafür sogar eine Buße bezahlt werden und der Nachbar ist noch mehr genervt.
    Ändern wird an dem Zustand sicher niemand etwas.
     
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