Abstandshalter

Diskutiere Abstandshalter im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; auch eine Möglichkeit? siehe Bild!

  1. haera

    haera Gast

    auch eine Möglichkeit?

    siehe Bild!
     
  2. #2 spicy_fungus, 07.06.2004
    spicy_fungus

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    gibt doch ne prima Verbindung,...

    ....wenn der Beton in die Löcher vom ´7er´fliest. Die obere Bewehrung ist bestimmt mit Stahlnägeln an den Steinchen befestigt, damit sie sich nicht beim drüberlaufen verbeult :mauer.

    .
    .
    .

    Aber eigentlich muss ich ruhig sein, mein Maurer war auch nur mit ständiger Kontrolle von sowas und ähnlichem abzubringen.
    Gruss Volker
     
  3. #3 spicy_fungus, 07.06.2004
    spicy_fungus

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    gestresster Bauherr
    grusel im Quadrat, beim zweitren Blick:...

    ...die ist ja nichtmal doppelt bewehrt, schocker
     
  4. #4 Gast888, 07.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Wieso nicht doppelt?

    In den Eimern sind doch noch genug Steine für die 2. Lage Matten.

    Ist sowas denn eigentlich zulässig? Die Frage ist ja schließlich entscheidend. Mein Bauunternehmer hätte glatt auch auf eine solche Idee zwecks Verwertung von Altmaterial kommen können.
     
  5. #5 peter_h, 07.06.2004
    peter_h

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    die eimer mit ziegeln sind wohl schalungen für deckendurchbrüche
     
  6. #6 Thomas 2, 07.06.2004
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    Saubere arbeit. Bewerte Fundament, als Rissbegrenzung eine Q-Matte im oberen Drittel.
     
  7. #7 C. Schwarze, 07.06.2004
    C. Schwarze

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    Nicht schlecht, 1 NF Stein für ca. 40 Cent und mit max. 7,1 cm eine passende Betonüberdeckung.
    Andere schaffen mit Abstas nichtmal die Hälfte. die sich dann noch in die PE-Folie pressen.
     
  8. #8 Gast888, 11.06.2004
    Gast888

    Gast888 Gast

    Die Frage bleibt:

    Ist das so zulässig?
     
  9. POLIER

    POLIER Gast

    ZULÄSSIG

    NEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIINN
     
  10. #10 C. Schwarze, 11.06.2004
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    wo steht´s geschrieben?
    So wie das von hier aussieht, gibts da Streifenfundamente(mitte) und was betoniert wurde ist einfach eine "Boden"platte.
     
  11. #11 Thomas 2, 11.06.2004
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    Re: ZULÄSSIG

    Warum den das, sieht doch gut aus. Nach kommt Sperre und Estrich drauf und gut ist.
    Alte Häuser haben überhaupt keine Bodenplatte und die stehen heute noch.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    DBV-Merkblatt Abstandshalter, Ausgabe Februar 1997
     
  13. #13 C. Schwarze, 11.06.2004
    C. Schwarze

    C. Schwarze

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    @Lebski
    Da wahrscheinlich das Merkblatt nicht online zu lesen ist habe ich trotzdem mal auf die Schnelle gegooglet

    http://www.fh-campuswien.ac.at/bau@home/bausanierung/daten/2_2.htm


    Werkstoffe:
    widerstandsfähig gegen Alkalität, korrosions-
    geschützt bzw. nicht korrodierend,
    wasserundurchlässig, ggf. nicht brennbar

    also da ist z.B. der Ziegelstein explizent nicht erwähnt, dürfte aber trotzdem unter dem Begriff Werkstoffe erlaubt sein.

    beim www.betonverein.de konnte ich nur
    "Hilfestellung geben und enthält Hinweise und Empfehlungen.

    Künftig müssen Abstandhalter Anforderungen hinsichtlich Maßgenauigkeit, Tragfähigkeit, Kippstabilität, Dauerstandfestigkeit, Frost-Tauwiderstand und Temperaturbeständigkeit erfüllen. Die Abstandhalter werden hinsichtlich der genannten Anforderungen mit Kennbuchstaben versehen, die auch bei der Bestellung der Abstandhalter heranzuziehen sind."

    lesen

    ich möchte es dann doch etwas genauer wissen und auch nachlesen können.
    Das einzigste was dagegen sprechen konnte ist, das Ziegelsteine keine Kennbuchstaben aufweisen.
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Dann bleibt nur kaufen, Herr Schwarze.

    Leider ist es wie bei der DIN. Es unterliegt dem Urheberschutz, und die Verlage haben ein Copyright.

    Ich werde dieses hier nicht brechen!

    Die DBV-Merkblätter sind aber a. R. d. T.

    jetzt kommt die Frage: Wo steht das?

    Nun, wir Fachleute haben ein Geheimbuch: ardT im Schwarzdruck....
    .... hehe.... tatsächlich gibt es auch das nicht.

    Was den überwiegenden Teil der Experten bekannt und annerkannt erscheint... oder so... man munkelt von 80 % ...ist aRdT.... letztendlich entscheidet das Gericht, meist auf Empfehlung von SV....

    Unbefriedigende Antwort? Ich weiß, aber was soll ich sagen?
     
  15. #15 C. Schwarze, 11.06.2004
    C. Schwarze

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    ach, jetzt kommt das wieder, mit dem Beuth Verlag und so.

    Aber vielleicht können Sie mir dann mal erlären, das man eigentlich immer noch Streifenfundamente wie Anno Tuck aus Vollziegeln mauern könnte und die Ziegel die obrigen Eigenschaften eigentlich erfüllen, aber dennoch nicht verwendbar sind?
    Für mich widerspricht sich das.
     
  16. Lebski

    Lebski Gast

    DBV-Merkblätter und Beuth Verlag? Ich bin daheim, aber das sind zwei verschiedene paar Stiefel.

    Unterschied Theorie und Praxis?

    Hmmmm....

    Ja, da könnte man sich stundenlang drüber unterhalten. Gerne auch mit mir. Frage nur, in welcher Funktion?

    Als Ausführender? Da bekommen Sie andere Aussagen von mir, als wenn ich als Sachverständiger gefragt werde...

    Ein Wiederspruch? Nur scheinbar! Zählen tut das Resultat....

    Nur, man benötigt den Sachverstand, um abwägen zu können. Die aRdT gehen erst mal auf die sichere Seite. Ist auch richtig so. Und, es ist auch das, wonach sich jeder zu richten hat. Wenn ich, in der Firma davon abweiche, dann wird der Kunde darauf hingewiesen.
     
  17. #17 C. Schwarze, 11.06.2004
    C. Schwarze

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    wieso? unterliegen nicht beide dem Copyright und kosten Geld? das meinten Sie doch.

    und überhaupt das Bild von HAERA zeigt nur eine STINO Bodenplatte mit einer (was auch immer) Matte.
    Darunter ein Streifenfundament.

    Das entspricht in etwa die alten Bauten mit Keller und Stampfbeton, während hier noch eine PE-Folie und Matte drin ist.

    Man könnte dann auch sagen, das wenn nichts enstprechendes
    geplant war, auch diese Ziegel als Abstandshalter zulässig sind.

    Den Mindestabstand halten die Ziegel garantiert ein. also who cares? etwas einen Sachverständigen der sich beweisen muß?
    2 davon und ich habe 3 Meinungen.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Man könnte dann auch sagen, dass, wenn nichts enstprechendes
    geplant war, auch diese Ziegel als Abstandshalter zulässig sind.

    Blödsinn. Es ist nämlich zu 99 % etwas was anderes geplant.

    Und, woher nehmen Sie die Fachkentniss, das es ok ist?

    Mal einfach gesagt: weisen Sie statisch nach, dass eine punktuelle Querschnittsminderung der Bodenplatte von 15 cm nominal auf 10 cm effektiv keinen Nachteile bringt.

    Ich warte. Als SV, der will, dass sich C. Schwarze beweisst....
     
  19. #19 C. Schwarze, 11.06.2004
    C. Schwarze

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    Ich will ja auch kein SV sein, aber die Ausgangsfrage war ohne weitere Details gestellt worden.

    Wissen sie den was geplant war?
    wenn nicht, können Sie sich auch nicht sicher sein.

    Sie könne zu diesem Fall auch nur Vermutungen anstellen.

    Was stellen Sie den für Vermutungen bei 1 Matte an?
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Ich vermute, dass der Planer eine statische Berechnung durchgeführt hat. Und diese auf den aRdT basiert.

    Bei anderen Vermutungen (ich stelle Ihnen das frei), wäre der Baustaht unnötig. Demnach eine Verschwendung, die falsche Verabeitung kann aber noch immer Mängel verursachen.

    Ich hoffe, Sie haben jetzt mal so langsam einen Einblick erhalten, was es eigentlich bedeutet, ein SV zu sein...

    Übrigens, die Vermutung zu einer Matte: Industriebau. Bewegt sich aber auserhalb der 1045, die für EFH meist anzuwenden ist.

    Oft wird versucht, dies auch bei EFH anzuwenden. Ich zitier mal einen bekannten Mann aus dem Forum:

    "Das kannst du in die Tonne dreschen"
     
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